Sunday 6 July 2014

Dialoge im Kommentarfeld einer Lokalzeitung








































Ich hatte daraufhin den folgenden und zwei weitere Kommentare abgegeben, woraufhin sowohl meine Kommentare als auch meine Registrierung gelöscht wurden, weil ich gegen irgendwelche Bestimmungen verstoßen haben soll. Daraufhin habe ich die Redaktion per eMail um eine Stellungnahme gebeten. Sobald ich mehr weiß, gebe ich weiter unten Bescheid.


Ich wäre ja lieber für ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger, damit uns solche hetzenden Artikel in Zukunft erspart bleiben. Die oberen 10% besitzen über 60% aller privaten Vermögen während die unteren 50% sich einen einzigen Prozent (!) teilen müssen. Die unteren 10% haben kein Vermögen sondern sind verschuldet, nebenbei bemerkt und da soll noch mehr und noch härter von unten nach oben gescheffelt werden?

Wir sollten jedem Erwerbsarbeitslosen dafür danken, daß er ein finanziell bescheidenes Leben führt und sich nicht an dem Raubbau an Mensch und Natur beteiligt. Wo es keine sinnvollen und bezahlten Tätigkeiten gibt, da kann es auch logischerweise keine Faulheit geben.

Nun noch ein Wort zu der Verfassungswidrigkeit des §31 SGB II, welcher die Grundlage für Sanktionen darstellt, die einem ALG-II Bezieher sein Existenzminimum nicht nur kürzen, sondern komplett versagen kann. Im Jahr 2012 wurden über 120.000 Menschen totalsanktioniert, d.h. sie haben für mindestens drei Monate weder Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen aus der Krankenversicherung, noch Mietzahlungen erhalten. Was denken Sie macht das aus Menschen? Und im nächsten Augenblick beschweren Sie sich über die steigende Kriminalität und die Verwahrlosung von Kindern. Ja, die Sanktionspraxis macht auch kein Halt vor Familien - das nennt man Sippenhaft.

Und bevor Sie mit dem Argument der Lebensmittelscheine kommen, es ist eine Kann-Leistung, es gibt kein Anrecht darauf. Die Einlösung ist mit zahlreichen Problemen behaftet. Die genaue Ausführung spare ich mir an dieser Stelle. Weiterhin, falls Sie mit dem Argument des Klagewegs kommen sollten, den Betroffene ja einschlagen könnten. Beim Strafgesetz gilt die Unschuldsvermutung, d.h. jemand wird nur dann schuldig gesprochen, wenn seine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Bei ALG-II Beziehern gilt dieses Menschenrecht merkwürdigerweise nicht mehr. Es gibt bei Widersprüchen gegen Behördenwillkür keine sog. aufschiebende Wirkung. Sie müssen mit der auferlegten Strafe leben, bis das Sozialgericht ihnen nach geraumer Zeit Recht zuspricht. Das gilt allerdings nur für jene, welche noch die Kraft und den Durchblick haben, dagegen anzugehen. Und wenn sie den Rechtsstreit gewinnen, heißt das noch lange nicht, daß sie ihr Recht auch bekommen, denn die Schikanen der Behörden folgen keine Regeln, brauchen sie auch nicht, denn während unbescholtene Bürger unverzüglich bestraft werden, egal ob sie Schuld haben oder nicht, kommen Behörden für den Mist den sie verursachen stets ungestraft davon.

Übrigends, die Bundesregierung plant zur Zeit die sog. Prozesskostenhilfe ersatzlos abzuschaffen. Wer jetzt noch behaupten will, das wäre noch ein Sozialstaat, der soll das bitte nochmal überdenken.

Über die Verfassungswidrigkeit sei hier der folgende Link angegeben. Da das Bundesverfassungsgericht keine Notwendigkeit sieht einzuschreiten um ein Grundsatzurteil zu sprechen, gehe ich davon aus, daß die Gewaltenteilung in Deutschland zumindest teilweise zusammengebrochen ist. Insofern können wir nicht mehr von der Staatsform Demokratie reden.

Quelle

-- Zitat --
Was hindert einen Menschen daran sich weiterzubilden und zu qualifizieren?
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Das Jobcenter.
Informieren Sie sich mal, wie die Situation bei den Erwerbsarbeitslosen ist, bevor Sie in so einem Artikel nicht nachweisbare Behauptungen aufstellen.Es gibt zahlreiche Erfahrungsberichte und Sendungen im Fernsehen & YouTube darüber, wie es motivierten Menschen schwer bis unmöglich gemacht wird, wieder in Erwerbsarbeit zu kommen.


Es muß neben meinem Kommentar auch ein Kommentar von Frau Abendschön gelöscht worden sein, denn ich antwortete auf ihren Kommentar mit der Frage, ob sie auch persönlich bereit wäre, bei den betroffenen Arbeitslosen schmerzlose Sterbehilfe zu leisten. Daraufhin ist sie der Frage ausgewichen und hat folgenden Kommentar abgegeben:












Danach habe ich sie mit Quellenangabe darauf aufmerksam gemacht, daß auch einem Euro Sozialmissbrauch (Überzahlungen) 1400.- Euro Steuerhinterziehungen kommen. Diese Statistik stammt aus dem Jahr 2010 und dürfte aktuell noch ungleicher geworden sein.












Ich habe inzwischen Bescheid bekommen, daß mein Konto versehentlich gelöscht wurde, scheinbar weil es zwei Konten von mir gab. Nachdem dieses Missverständnis geklärt wurde, kann ich nun wieder Kommentare schreiben, meine vorherigen Kommentare bleiben allerdings verschwunden.







































Quelle


Update: Als ich nach einer weile mal wieder einloggen wollte um zu einem anderen Artikel einen Kommentar zu hinterlassen, hat es nicht funktioniert, also habe ich eine erneute eMail gesendet um nach dem Grund zu fragen, bekam jedoch keine Antwort. Etwas später habe ich nachgehakt, bekam diesmal folgende Mitteilung:



Zwei weiter eMails um den Grund dafür zu erfahren, blieben unbeantwortet. Ich habe keine Ahnung warum mir das Abgeben von Kommentare zu Artikeln verboten wurde. Nicht daß es mir leid täte, aber es hinterläßt einen faden Geschmack zu erkenen, in was für einer merkwürdigen Zeit wir leben. Nebenbei bemerkt, der o.a. Beitrag wurde vermutlich gelöscht, denn der direkte Link von oben funktioniert nicht mehr.

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