Thursday 30 September 2010

Ärztliches Attest über den mentalen Gesundheitszustand der Bundesregierung


Ä R Z T L I C H E S    A T T E S T



Zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht.

Patient/in: Bundesregierung CDU/CSU und FDP

Meine Untersuchung zur Frage der Mündigkeit bei o. g. Patient/Patientin hat
aus fachärztlicher Sicht folgendes ergeben:

Dauer der Krankheit: __ 27.09.10 __  bis: __ für immer __

Dieses Attest dient nicht zur Vorlage bei gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Es ist gemäß Ziff. 70 der GOÄ honorarpflichtig.



Die Mitglieder der gesamte Bundesregierung sollen, um sofortiger Schadensbegrenzung Rechnung zu tragen, umgehend in einer geschlossenen Anstalt für psychisch Kranke eingewiesen werden.
 


Für eine Verzögerung dessen, wird aus psychatrischer Sicht jegliche Verantwortung ausdrücklich abgelehnt. Es wird eindringlich darauf hingewiesen, daß ein schnellstmöglicher, einstweiliger Vollzug, zur Sicherung der körperlichen und seelischen Gesundheit des deutschen Volks, dringend angeraten wird.

Die ärzlichen Gutachter stehen zwischenzeitlich unter erhöhtem Personenschutz, solange die ab dem 27.09.2010 offiziell als unmündig erklärte Bundesregierung über den Tag der Diagnose weiterhin über Weisungsbefugnis verfügt.




Passend dazu ... ►

Endlich aufgedeckt: Merkel und Westerwelle leiden an einem mysteriösen Virus.


Link zum Videoclip




Strafanzeige

Hiermit erstatten wir, die Unterzeichner, Strafanzeige gegen alle
Mitglieder der amtierenden Bundesregierung und gegen Unbekannt, da auch
andere Außenstehende an den aktuellen Vorgängen beteiligt sind.

1. Bruch des Amtseides

2. Missachtung eines Verfassungsorgans (hier das Bundesverfassungsgericht)

3. Willkürlichkeit im Amt

4. Missachtung des Grundgesetzes

5. Nötigung mit besonderer Schwere

6. schwere Körperverletzung

Diese Strafanzeige bezieht sich auf die aktuelle Bekanntgabe der neuen
Hartz4 Regelungen, die verfassungswidrig sind, wie ja in den Urteil vom
Februar des BVerfG, diesen Jahres, nachzulesen ist.

Wir erwarten das die Strafanzeige verfolgt wird und nicht durch
Nichthandeln ignoriert wird, was unserer Auffassung ebenfalls
Verfassungsbruch und Rechtsbeugung wäre.

Wir wollen nicht weiter wie die 3 Affen zusehen, wie unser demokratische
Sozialstaat, so steht es im Grundgesetz, durch Missachtung von Recht,
Gesetz und Verfassungsorganen, zu Grabe getragen wird.

Weiterhin bitten wir zu prüfen, ob im Falle der
Laufzeitzeitverlängerungen von Atomkraftwerken nicht auch gegen Gesetze
verstoßen wurde oder ob hier nicht auch Korruption im Spiel ist.

Bitte teilen Sie uns ein Aktenzeichen mit und berichten Sie uns über den
Ausgang der Ermittlungen.

gezeichnet:

Jörg Rogall

Aurich, 27.09.2010

Arbeitsloseninitiative Aurich e.V., Große Mühlenwallstr. 32,26603 Aurich












Saturday 18 September 2010

Die allgegenwärtige Ohnmacht

Ich bin überhaupt nicht damit einverstanden, wie unsere Gesellschaft sich entwickelt. Die Mehrheit ist auch nicht damit einverstanden, aber wie kann sowas dann passieren ?

Ganz einfach. Wir leben in einer Scheindemokratie.

Artikel 20 (2) GG besagt 
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Wahlen haben wir, aber um Abstimmungen sind wir betrogen worden.
Der Staat ist mittlerweile derart korrupt geworden, daß er ausschließlich an seine eigene finanzielle Sicherstellung und Machtposition interessiert ist.


Wie an dem Beispiel Stuttgart 21 zu sehen, werden sogar große Menschenmassen von der Politik komplett ignoriert. Damit den Bürgern überhaupt ein Mitspracherecht zugestanden werden kann, sagt die Verfassung des Landes Baden Württemberg:

Artikel 59

(1) Gesetzesvorlagen werden von der Regierung, von Abgeordneten oder vom Volk durch Volksbegehren eingebracht.
(2) Dem Volksbegehren muß ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. Das Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es von mindestens einem Sechstel der Wahlberechtigten gestellt wird. Das Volksbegehren ist von der Regierung mit ihrer Stellungnahme unverzüglich dem Landtag zu unterbreiten.
(3) Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksabstimmung beschlossen.

Ein sechstel der Einwohner von Baden Württemberg, etwa 1,26 Mio. Bürger, sollen also ihre Meinung innerhalb 14 Tagen konform darlegen, wenn sie ein Mitspracherecht anmelden wollen. Das ist ein Gesetz geschaffen dafür, daß eine Bürgerbeteiligung ausgeschlossen wird.

Welche anderen Möglichkeiten gibt es für uns nun, Einfluß auf die Politik zu nehmen ?
Die kurze Antwort ► keine,
denn die Regierung ist im Besitz aller relevanten Mächte:
● die Polizei mit ihren Gefängnissen
● die Judikative (Staatsanwälte sind weisungsgebunden)
● die öffentlichen Medien (die vierte Staatsmacht)
● die wirtschaftlichen Interessensverbände (Lobby)

Manchmal träume ich von einer Renaissance der Nürnberger Prozesse, in denen nicht Kriegsverbrecher, sonder Volksverräter zur Rechenschaft gezogen werden. Dann müsste fast die gesamte derzeitige Bundesregierung vom Erdboden verschwinden.



Hier eine kurze Erklärung, wie direkte Demokratie abläuft:


Stufe 1 │Volksinitiative

100.000 Wahlberechtigte können Gesetzensvorlagen beim Bundestag einbringen.
Der Bundestag beschließt innerhalb einer Frist von vier Monaten über die Zulässigkeit.
Bundesrat darf Stellung dazu nehmen.
Wird sie als unzulässig erklärt, steht den Vertrauenspersonen (der Volksinitiative) der Rechtsweg zum BVG offen.


Stufe 2 │Volksbegehren

1.000.000 Wahlberechtigte müssen innerhlab von sechs Monaten zustimmen.
Das Volksbegehren kann frühestens zwei Monate nach der Ablehnung der Volksinitiative von deren Vertrauensleute eingeleitet werden. 
Ein Volksbegehren, das eine Änderung des Grundgesetzes anstrebt, bedarf der Zustimmung von 2.000.000 Wahlberechtigten.


Stufe 3 │Volksentscheid

"Entspricht der Bundestag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren, so findet frühestens vier Monate, spätestens zwölf Monate nach dem Abschluss eines erfolgreichen Volksbegehrens ein Volksentscheid statt.

Mehr Informationen ► Volksentscheid.de