Saturday, 12 February 2011

Diktatur der Mehrheit


Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, schreibt unser Grundgesetz vor. Alle Staatsgewalt, so heißt es weiter, geht vom Volke aus. Sie wird, so steht es geschrieben, vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Mir ist in der Vergangenheit verschiedentlich vorgehalten worden, ich würde unserer, der deutschen Demokratie nicht genügend Wertschätzung entgegen bringen. Der Vorhalt ist richtig.

Das Volk übt Gewalt aus, in Wahlen und Abstimmungen. Früher, ich meine sehr viel früher, war das anders. In einer Zeit, als das Volk seine Gewalt durch das gegenseitige Einschlagen von Köpfen ausgeübt hat, kam es darauf an, dass man möglichst viele Gleichgesinnte um sich scharrte, um auf die Gruppe der Andersgesinnten einzuschlagen. Um Macht zu haben und auszuüben, mussten die sich zum Führen des Volkes berufenen also mit möglichst vielen Mitläufern und -schlägern umgeben. Wer die meisten Menschen um sich scharrte, konnte, jedenfalls bis zur Erfindung der Massenvernichtungswaffen, annehmen, siegreich aus den gewalttätigen Auseinandersetzungen hervorzugehen. Die Mehrheit siegte. Die Minderheit wurde, je nach Belieben der Mehrheitsführers entweder ausgelöscht, versklavt oder durfte mehr oder weniger unterdrückt weiterexistieren.

Heute verfährten man anders: Man fasst die Gruppen zusammen und die sich zum Führen berufen Fühlenden lassen darüber abstimmen, wer denn nun führen soll. Das Ergebnis ist das Gleiche: Wer die meisten Menschen um sich scharren kann, gewinnt die Abstimmung; die Mehrheit siegt. Und die Minderheit? Naja, wir sind mittlerweile soweit, dass die Minderheiten nicht mehr ausgelöscht werden, im vergangenen Jahrhundert war das auch in Deutschland noch anders, aber unterworfen, ausgebeutet und unterdrückt werden sie weiterhin. 

Es geht auch in einer Demokratie darum, dem Stärkeren zum Sieg zu verhelfen. Der blutige Faustkampf wird durch den Wahlkampf und die Wirkung der Massenmedien ersetzt und der Stärkere erreicht sein Ziel auf gütlichem Weg. Damit bestimmt, wie in grauer Vorzeit, die Mehrheit was geschieht. Nur ist heute das Verfahren ein anderes, die dahinter stehende Dummheit ist die Gleiche. In einer mittelbaren Demokratie steigert sich mein Unwohlsein noch dadurch, dass nicht nur der Minderheit der Mehrheitswille aufoktroyiert wird, sondern auch die Mehrheit ihre Macht für viele Jahre einigen wenigen Menschen übereignet und sich selbst von der fortlaufenden Willensbildung abschneidet.

So genannte moderne Demokratien unterdrücken Minderheiten nur in seltenen Fällen offensichtlich. Sie gehen perfider vor, indem sie, immer unter Hinweis auf die demokratische Legitimität ihres Handelns, die nur eine scheinbare ist, Minderheiten höher besteuern, sie in behördlichen Verfahren schlechter stellen und dergleichen mehr. Die Mehrheit, weil nicht betroffen, merkt dies kaum. Macht die Minderheit auf ihre Benachteiligung aufmerksam, wird sie mit einem Hinweis auf den Mehrheitswillen abgefertigt. Dabei ist es in einer mittelbaren Demokratie nicht einmal erforderlich, den tatsächlichen Willen der Mehrheit zu ermitteln; es genügt den Führern, darauf zu verweisen, dass sie im Auftrag der Mehrheit handeln würden, um ihr Handeln nicht einer redlichen Diskussion stellen zu müssen.

Das Recht des Stärkeren, das Recht der Mehrheit, ist nicht unbedingt ein gutes Recht. Denn der Stärkere, die Mehrheit, muss ihre Auffassung nicht nachvollziehbar begründen; sie muss nicht einmal auf einem vernünftigen Wege zu ihrer Auffassung gelangen. Stärker sein, Mehrheit sein genügt allein, um Recht zu setzen. Ein aufgeklärter Despot an der Spitze eine Staates ist für einen freisinnig denkenden Menschen möglicherweise – nein nicht nur möglicherweise, ganz bestimmt -  das kleinere Übel als eine korrupte Demokratie.

Demokratie ist immer korrupt. Warum schließen sich Menschen einem Führer an? Warum unterstützen sie ihn mit ihren Fäusten oder ihrer Stimme? Doch nur, weil sie sich einen Vorteil davon versprechen. ‘Ich bin für Dich, dafür darf ich an Deinem Lagerfeuer sitzen, von dem erlegten Wild essen, von der Abwrackprämie einen Anteil bekommen.’ Es genügen sogar Versprechungen, es muss nicht einmal um einen greifbaren Vorteil gehen. ‘Versprich mir, dass meine Rente sicher ist, versprich mir ganz viel Kindergeld.’ Allein solche Versprechen reichen, um Stimmen zu fangen. Die aktuelle Tagespolitik ist ein ausgezeichnetes Beispiel, um zu beobachten wie das funktioniert. Es werden von den Wählern aberwitzige Forderungen (zB im Zusammenhang mit der Rettung der Adam Opel AG) aufgestellt und von den Führern und denen, die es werden wollen, ebenso aberwitzige Versprechungen gemacht. Hat dann ein Führer eine, schon auf unvernünftigen Überlegungen zu Stande gekommene Mehrheit hinter sich gebracht, entmündigt sich diese Mehrheit für viele Jahre selbst und der Führer kann sich auf einen vermeintlichen Mehrheitswillen berufen, um Entscheidungen zu treffen, von denen die wählende Mehrheit nicht einmal ahnte, dass sie zur Entscheidung anstehen. Mehrheiten kommen durch Dummheit und Lügen zustande, nicht aber indem jeder Einzelne in Kenntnis der Sachlage das Für und Wider abwägt und dann zu einer verständigen und nachvollziehbaren Entscheidung über die Frage, wen er unterstützt, kommt.

Einer solchen Herrschaftsform, die auf Korruption und Dummheit beruht, soll ich Wertschätzung entgegen bringen?

Eine falsche Entscheidung wird nicht dadurch richtiger, weil sie eine Mehrheitsentscheidung ist. Unterdrückung und Benachteiligung werden nicht dadurch besser, weil sie nicht im Namen eines Tyrannen, sondern im Namen der Mehrheit begangen werden. Es ist einerlei, ob ein Diktator anerkennt, dass ich Menschenrechte habe, und tags darauf diese Rechte missachtet, oder ob eine Mehrheit diese Menschenrechte anerkennt und tags darauf mit ihren Gesetzen und Urteilen dagegen verstößt. Den Diktator wird die so genannte  freie Welt dafür verdammen, die Mehrheit und ihre Führer werden hingegen auf ihr demokratisch legitimiertes Verfahren verweisen und ihre blutigen Hände in Unschuld waschen.

Akzeptabel wird ein solches System nur dann, wenn es eine Reihe von grundlegenden Rechten und Freiheiten nicht antastet. Bestimmte fundamentale Rechte und Freiheiten dürfen nicht in das Belieben der Mehrheit und ihrer Führer gelegt werden. Dazu gehören mindestens die Rechte auf Informations- und Meinungsfreiheit, insbesondere darf nicht überwacht werden, auf welche Art und Weise ich mir welche Informationen beschaffe, sofern ich nicht die berechtigten Datenschutzinteressen anderer beeinträchtige, und der Zugang zu Informationen darf nicht durch den Staat reguliert oder unterbunden werden. Ebenfalls gehört dazu das Recht, nach meinem Ermessen über meinen Körper zu verfügen. Weiterhin hat sich der Staat bei dem Zugriff auf meinen Geldbeutel auf das Minimum zu beschränken, welches erforderlich ist, um die notwendigen Staatsausgaben zu decken. Zu den notwendigen Staatsausgaben gehören jedenfalls nicht die Ausgaben, die gegenwärtig unter den euphemistischen Bezeichnungen ‘Lastenausgleich’, ‘Umverteilung’ und ‘Solidarpakt’ verkauft werden.

Und ein zentralen Element muss die Gleichberechtigung der Menschen sein.

All das verwirklicht die deutsche Demokratie nicht. Zwar liest man das ein oder andere davon in unserer Verfassung, aber es scheint nicht ernst gemeint zu sein. Jedenfalls halten sich Legislative, Exekutive und Judikative nicht daran. Fehlen diese elementaren Garantien oder werden sie durch den Mehrheitswillen eingeschränkt, zeigt die Demokratie ihr wahres Gesicht: Diktatur der Mehrheit!


Friday, 11 February 2011

Wollt Ihr den totalen Aufschwung?


Das Jahr 2011 wird das „Schlüsseljahr“ im Erweckungsprozess [...] werden! Durch das Absacken der Löhne ins „NICHTS“ wird der letzte Rest der Überlebensfähigkeit der Arbeiterschaft in der Luft zerrissen!

Bereits vor ca.7Jahren habe ich vor der 2.Stufe einer Arbeitsmarktöffnung im Osten gewarnt.
Alle haben weitergepennt! Von den Gewerkschaften ist keinerlei Hilfe zu erwarten, denn sie sind ein Rad des Systems! [...] Durch die hohe Zahl der Insolvenzen im Land gehen im Durchschnitt über 10000 Arbeitsplätze im Monat verloren.
Der totale Aufschwung der Insolvenzen und der Jobverluste ist im Volke angekommen und die blühenden Landschaften haben Osteuropa erreicht.
Deutschland wird als „Schlußlicht“ das [...] Irrenhaus EUROPAs!

Ab dem 01.05.2011 steht die EU Arbeitnehmerfreizügigkeit für diverse Ostblockstaaten an. [...] Viele hunderte Zeitarbeitsfirmen haben bereits im Osten (Polen etc.) Niederlassungen gegründet, um diese Menschen hier in Deutschland zu den Konditionen des Heimatlandes (also Stundenlöhne von ca. € 3,00) einzusetzen.

Die Folge wird ein gnadenloses, weiteres Lohndumping sein. Viele Zeitarbeitsfirmen werden ihr deutsches Personal [...] gegen Ostpersonal austauschen.
Bei diesen geringen Stundenlöhnen wird bei den Sozialkassen in Deutschland ein horrender Ausfall anstehen; Lohnsteuer fällt überhaupt nicht an bei diesen Niedriglöhnen. [...]



Quelle: xinos

Thursday, 10 February 2011

Hartz und die Grundrechte


Am 6.4.2001 sagte der seit Oktober 1998 als Bundeskanzler amtierende Rechtsanwalt Gerhard Schröder in einem Interview mit der Bild-Zeitung auf die Reporter-Frage: es gibt knapp 4 Millionen Arbeitslose und fast 600.000 offene Stellen, was stimmt da auf dem Arbeitsmarkt nicht?
"Wer arbeiten kann, aber nicht will, der kann nicht mit Solidarität rechnen. Es gibt kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft! Das bedeutet konkret: wer arbeitsfähig ist, aber einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann die Unterstützung gekürzt werden. Das ist richtig so."
 
Anstatt auf die Reporter-Frage zu antworten und zu erklären, warum es nicht genug Stellen für die zahlreichen Arbeitslosen gibt, hat der Bundeskanzler die Frage als Gelegenheit benutzt, das Feindbild der faulen Arbeitslosen als Schmarotzer der Gesellschaft in die breite Öffentlichkeit zu setzen.  

Seit dieser Aussage von Gerhard Schröder führt die Regierung mit all ihren Behörden einen beschämenden Krieg gegen die Ärmsten der Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren, um damit von ihrer Unfähigkeit oder fehlenden Bereitschaft abzulenken, die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen Bürgern ein ausreichendes Einkommen im Einklang mit den Menschenrechten ermöglicht wird.

Die Regierung ist für die Schaffung der Voraussetzungen dafür verantwortlich, dass die Bürger in Deutschland ihre im Grundgesetz verankerten Menschenrechte verwirklichen können, und nicht dafür, die Menschenrechte einzuschränken, damit die Bürger in ein totalitäres System passen.


Gerhard Schröder hat mit seiner Aussage bewiesen, dass er das Grundgesetz ignoriert, auf das er als Kanzler der Bundesrepublik Deutschland einen Eid geschworen hat, denn das Grund-gesetz verleiht in Artikel 12 allen Deutschen ausdrücklich das Recht, ihren Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen, und kennt Arbeitszwang höchstens für Strafgefangene.  

Wenn jemand arbeiten kann, so ist noch lange nicht gesagt, dass er in dem bisherigen System auch die Möglichkeit findet, gegen Bezahlung das zu tun, was er arbeiten will. Aus einer Nicht-erwerbstätigkeit aber zu schließen, dass jemand nicht arbeiten will, und ihm Schmarotzertum zu unterstellen und die Solidarität der Gesellschaft mitsamt den Menschenrechten zu entziehen, zeugt von einer faschistoiden Ausgrenzungs-Mentalität, die mit der im Grundgesetz auf Basis der Menschenrechte und Grundfreiheiten begründeten Gesellschaftsordnung nichts zu tun hat.  

"Wer arbeitsfähig ist, aber einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann die Unterstützung gekürzt werden."  Mit dieser Aussage hat Gerhard Schröder 2001 den Kern des späteren Hartz-Konzeptes mit seinen Sanktionsparagraphen 31 SGB II und 144 SGB III vorweggenommen, so dass man sich fragen muss, wozu er am 22.2.2002 noch die 15-köpfige Hartz-Kommission unter der Leitung von Peter Hartz, Vorstandsmitglied der Volkswagen AG, einsetzte. Die Kommission bestand aus Mitgliedern der Firmen DaimlerChrysler, Deutsche Bank, BASF, Roland Berger, McKinsey und Market Access, sowie Gewerkschaftsvertretern von IG Metall und Verdi, einem Landes-Minister für Arbeit und Soziales, dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, dem Präsidenten eines Landesarbeitsamtes, einem Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks sowie einem Vertreter der Universität Potsdam und des Wissenschafts-zentrums Berlin und legte im August 2002 ihre Vorschläge (Hartz I bis IV) auf den Tisch, womit die Arbeitslosenzahl von damals rund 4 Millionen innerhalb von 4 Jahren halbiert werden sollte. Ein Ziel, das mehr als verfehlt wurde, denn 2006 gab es trotz aller statistischen Tricks dem Jahresbericht der Arbeitsagentur zufolge mit 4,5 Millionen offiziellen Arbeitslosen mehr Arbeitslose als 2003. Mit der Auswahl der Kommissionsmitglieder stellte der Bundeskanzler jedoch sicher, dass das Konzept von einer Mehrheit der Meinungsführer getragen, und damit in der Bevölkerung als notwendige Maßnahme durchsetzbar sein würde. 

Inzwischen muss das ab Januar 2003 eingeführte Hartz-Konzept zu 100 % als gescheitert angesehen werden, denn nicht nur wurden und werden die Menschenrechte mit Füßen getreten, wofür Gerhard Schröder und seine Nachfolgerin im Amt nach Art. 65 des Grundgesetzes die Verantwortung zu tragen haben, sondern es lässt sich auch keinerlei Verbesserung der Integration von Erwerbslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt konstruieren. Man muss sich das einmal vorstellen: 2001, als Schröder medienwirksam das bis heute verbreitete Feindbild der faulen Arbeitslosen in die Welt setzte, gab es laut Jahresbericht der Bundesagentur für Arbeit einen durchschnittlichen Bestand von 506.141 offenen Stellen für 3,85 Millionen Arbeitslose. 2006, 2 Jahre nach Einführung der 4. Hartz-Stufe, gab es einen durchschnittlichen Bestand von 389.130 ungeförderten, offenen Stellen für 6,7 Millionen erwerbsfähige Bezieher von Arbeitslosenunterstützung, so dass sich die Schwierigkeit, eine Stelle zu finden, für die Erwerbslosen in diesen Jahren durch die Hartz-Gesetze mehr als verdoppelt hatte, weil nun 17,2 Erwerbslose auf eine offene Stelle kamen, während es 2001 nur 7,6 Erwerbslose pro Stelle waren. Diese aufschlussreichen Zahlen sind aus den im Internet veröffentlichten Jahresberichten der BA für die Jahre 2000 bis 2007 hier in einer Tabelle zur Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes zusammengestellt. 

Es fällt in dieser Tabelle auf, dass die Zahl der Leistungsbezieher (Bezieher von Arbeitslosen-unterstützung) 2001 unter jener der Arbeitslosen lag, weil nicht alle Arbeitslosen auch Arbeitslosenunterstützung erhalten haben, wogegen die Zahl der Leistungsbezieher ab 2005 weit über der offiziellen Arbeitslosenzahl liegt. Dabei geht es nicht um Peanuts, sondern um 2,48 Millionen Erwerbslose, die beispielsweise 2007 aus der offiziellen Arbeitslosenzahl herausgerechnet wurden, obwohl sie Arbeitslosenunterstützung erhalten haben, damit in der Öffentlichkeit mit einer sinkenden Arbeitslosenzahl um Zustimmung für die Regierungspolitik geworben werden konnte. Auf Seite 51 ihres Jahresberichts schrieb die Bundesagentur (BA): "2007 erhielten jahresdurchschnittlich 6.247.000 erwerbsfähige Menschen Lohnersatz-leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II". Warum angesichts von 6,25 Mio Empfängern von Arbeitslosenunterstützung die offizielle Arbeitslosenzahl für das Jahr 2007, das heute von der Verwaltung als das Boomjahr des Rückgangs der Arbeitslosigkeit gepriesen wird, mit nur 3,76 Mio angegeben ist, fordert eine Erklärung! 

Ein großer Teil dieser Differenz erklärt sich dadurch, dass in § 16 Abs. 2 SGB III kurzerhand der Satz eingefügt wurde: "Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos". Und schon war durch diese Umdefinition der Arbeitslosigkeit die Arbeitslosen-zahl manipulierbar geworden (2007 beispielsweise befanden sich 1,19 Mio Personen in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, die den Arbeitsmarkt unmittelbar entlastet haben, weil sie nicht als arbeitslos gezählt wurden, obwohl sie Arbeitslosenunterstützung erhalten haben, S. 74). Da die Leistungsbezieher durch die Sanktionsparagraphen (31 SGB II und 144 SGB III) unter Androhung einer stufenweisen Kürzung ihrer Arbeitslosenunterstützung bis auf Null zur Teilnahme an diesen 'Maßnahmen' gezwungen werden, hat die Regierung es in der Hand, die offizielle Arbeitslosenzahl zu steuern, und sie tut das über Zielvereinbarungen nach § 48 SGB II zwischen Arbeitsministerium und Bundesagentur, die diese Vorgaben an die Arbeitsmarkt-verwaltungen vor Ort weitergibt, wo sie durch Anwendung von Zwang auf die Erwerbslosen umgesetzt werden. In dem Jahresbericht heißt es dann bezüglich der Arbeitslosengeld I-Empfänger nüchtern: "2007 traten bundesweit 639.000 Sperrzeiten ein, das sind 21 % mehr als im Vorjahr" (S. 57). Und zu den Arbeitslosengeld II-Empfängern findet man auf Seite 58 den stolzen Satz: " Im Dezember waren 130.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige mit 176.000 Sanktionen belegt. Damit waren 24 % mehr erwerbsfähige Hilfebedürftige sanktioniert als im Vorjahresmonat." 

Das ist der 'Erfolg' der 'Hartz-Reform', die hohe Zahl der ohne rechtsstaatliches Verfahren, aus dem Stand heraus bestraften Hilfebedürftigen, die sich in irgend einer Form der staatlichen  Schikane nicht unterworfen haben, sowie der Höchststand an Zwangsarbeit in Deutschland seit dem 3. Reich! Hier von einem Höchststand an Erwerbsarbeit zu sprechen, wie das beispielsweise der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der CDUCSU-Fraktion, Rechtsanwalt Dr. Röttgen in der ARD-Sendung 'Menschen bei Maischberger' vom 10.3.2009 getan hat, um damit Susanne Wiest zu widersprechen, die von regulärer Beschäftigung ausging und sagte, Erwerbsarbeit sei weniger geworden, ist ein trauriges Beispiel dafür, mit was für einer Betonmentalität heute Politik gemacht wird. Die Aussage von Herrn Röttgen ist zwar nicht falsch, weil er sich auf die amtliche Statistik der BA berufen kann, sie ignoriert aber die dort vorgenommene Umdefinition des Arbeitsbegriffes und den Anteil an Zwangsarbeit, die zu diesem irreführenden Höchststand geführt haben. 

Dass die 'Hartz-Reform' von Regierung und Medien als Erfolg dargestellt wird, ist eine Verdrehung der Tatsachen und eine skandalöse Schönfärberei. Noch 2002 war die 'Bundesanstalt für Arbeit' in ihrem Jahresbericht auf Seite 90 so ehrlich zu schreiben: "So richtig Vermittlungsoffensive, Job-AQTIV-Gesetz und weitere Initiativen zur Verbesserung der Qualität des Vermittlungsprozesses sind, so wichtig ist die Erkenntnis ihrer quantitativen Grenzen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Die wesentliche Schranke ergibt sich aus der Knappheit an Vakanzen (offenen Stellen) und der begrenzten Möglichkeit, ihre Laufzeit abzukürzen. Deshalb werden gerade auf regional schwierigen Arbeitsmärkten die Chancen der Vermittlungsoffensive skeptisch beurteilt. Es bedarf also vor allem komplementärer gesamtwirtschaftlicher Rahmen-bedingungen. ... Die Vorstellung, mit einer Vermittlungsoffensive sei das Nötige und Menschenmögliche zum Abbau der Arbeitslosigkeit getan, wäre also nicht nur abwegig, sondern auch gefährlich. Dies liefe nicht nur großenteils auf eine Individualisierung von Arbeitsmarktrisiken hinaus, sondern hielte möglicherweise auch von einer wirksameren Politik ab." 

Im Klartext heißt das: es gibt zu wenig freie Arbeitsstellen, und jedes Hinwegtäuschen über diese Tatsache belastet die Arbeitslosen und verhindert die notwendige Korrektur in der Wirtschaftspolitik! 

Auch der Direktor des Arbeitsamtes Konstanz beispielsweise besaß 2001 noch die Eigenständigkeit, dem Schröder-Ausspruch vom 6.4. zu widersprechen und sagte am 12.4. in einem Interview mit dem Südkurier: "Wir verwalten keine Faulenzer ... Wenn ich 10.500 Arbeitslose habe und gerade noch 1.800 Stellen, dann wird deutlich: Es geht nicht um Drückeberger. Es müssen auch Stellen da sein." Inzwischen ist auch dieser Arbeitsamts-direktor eingebunden worden in die verordnete Schönfärberei und vermeldet nur noch positive Entwicklungen am Arbeitsmarkt. 

"Wer arbeitsfähig ist, aber einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann die Unterstützung gekürzt werden." Dieser mit "das ist richtig so" bekräftigte Satz von Gerhard Schröder verschweigt, dass es die Regierung mit ihren untergebenen Behörden ist, die darüber entscheidet, was für einen Bürger als zumutbar anzusehen ist und was nicht. Das ist ein totalitärer Anspruch, wie er einer Planwirtschaft entspricht, nicht aber einer Marktwirtschaft, und schon garnicht den Menschenrechten. Ob ein Job für jemanden zumutbar ist, entscheidet heute die Hartz IV-Behörde bzw. die Agentur für Arbeit, ebenso ob jemand arbeitsfähig ist, und ob er einen zumutbaren Job abgelehnt hat. Gegen diese behördlichen Entscheidungen gibt es heute in Deutschland ebenso wenig effektiven Rechtsschutz wie gegen die behördlichen Entscheidungen zur Ausgrenzung der Juden im 3. Reich nach den Nürnberger Gesetzen vom 15.9.1935, in denen es beispielsweise in §§ 1 und 2 des Reichsbürgergesetzes heißt: "Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist". "Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen." Weiter heißt es in § 4 der Durchführungsverordnung: "Ein Jude kann nicht Reichsbürger sein." 

Mit den Nürnberger Gesetzen von 1935 wurden die jüdischen Mitbürger zu Menschen minderen Rechts gestempelt, wie die Hartz-Gesetze heute die Erwerbslosen entrechten und der Zwangsarbeit oder Obdachlosigkeit ausliefern. Damit soll bei Weitem nicht die Lage der Opfer verglichen werden, wohl aber die Mentalität der Regierung und ihrer Behörden - und natürlich die Mentalität einer breiten Öffentlichkeit, die mit ihrer nach wie vor bestehenden Ausgrenzungs-Bereitschaft diese Regierung trägt und damit zeigt, dass die Mehrheit der Deutschen sich bis heute nicht klargemacht hat, dass die Wurzeln des totalitären Faschismus nicht in einer Person, sondern im Denken liegen und in der fehlenden Achtung vor den für alle Menschen geltenden Grundrechten. 

Man darf nie vergessen, dass Adolf Hitler in Deutschland durch Wahlen an die Macht gekommen ist. Deshalb können die Hartz-Gesetze auch nicht verteidigt werden mit dem Argument, sie seien von einer gewählten Regierung eingeführt worden, wie das die Gerichte in Wiederholung ihres Verhaltens aus dem 3. Reich gerne tun. In der deutschen Rechtsordnung  gibt es bis heute keine wirksamen Vorkehrungen, die eine totalitäre Entwicklung verhindern würden, da es - zur Überraschung vieler gutgläubiger Bürger - keinen effektiven Grundrechts-schutz in Deutschland gibt. Aus dem Grund wurde diese Initiative gestartet, der sich alle anschließen können! 

Wir veröffentlichen hier eine Musterklage gegen Hartz IV und empfehlen allen von Sanktionen Betroffenen, bei ihrer Kreisverwaltung einen Antrag auf Sozialhilfe nach SGB XII zu stellen und nach Ablehnung desselben beim Sozialgericht auf Bewilligung bedingungsloser Sozialhilfe zu klagen. Ebenso empfehlen wir allen von Hartz IV Betroffenen, sich nicht selbst durch vorbehaltlose Zeichnung einer 'Eingliederungsvereinbarung' zu entrechten, sondern es auf einen Eingliederungs-Verwaltungsakt ankommen zu lassen und gegen diesen unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Argumentation aus der Musterklage wegen zwangsweiser Unterwerfung unter grundrechtswidrige Gesetze beim Sozialgericht Klage einzureichen, zusammen mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage, da die Regierung im Zuge der fortschreitenden Entrechtung der Erwerbslosen mit Wirkung vom 1.1.2009 in § 39 SGB II die aufschiebende Wirkung (d.h. Ungültigkeit des Verwaltungsaktes bis zur gerichtlichen Entscheidung) einer solchen Klage aufgehoben hat.         Wir betonen aber, dass dies eine allgemeine Information für Betroffene darstellt und keine Rechtsberatung, so dass jeder Leser selbst für den Umgang mit dieser Information verantwortlich ist.  

Erwerbslose sind nicht nur Wähler, sondern auch die besten Konsumenten, da sie jeden Cent, den sie erhalten, zu Markte tragen. Deshalb dient die bedingungslose Unterstützung der Erwerbslosen der Konjunktur und verhindert das mit dem Hartz-Konzept geförderte Lohndumping, mit dem sich die Regierung ein Eigentor schießt!  

1992 erhielt der amerikanische Ökonom Gary Stanley Becker den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften, weil er u.a. erklärt hatte, dass das ganz normale Alltagshandeln als Produktion von Nutzen zu sehen ist: der Erwerb von Gütern dient nach seiner 'neuen Konsumtheorie' nicht dem Konsum, sondern ist eine Form der Produktion, der Produktion von Nutzen. Haushalte und Familien sind keine bloßen Konsumenten, sondern Produzenten. Es sind kleine Betriebe zur Produktion der Mittel zum Leben. Sie produzieren unter Einsatz von Zeit, Talent und eingekauften Marktgütern alle die Dinge, die das Leben erst lebenswert machen. Es gibt nach seiner von der Soziologie übernommenen Ansicht keinen systematischen Unterschied zwischen der Produktion von Nutzen und der Produktion der Güter, mit denen dann wieder Nutzen produziert werden kann (Prof. Hartmut Esser, Universität Mannheim, in "Soziologie, Spezielle Grundlagen" Band 4). In diesem Sinne gibt es also keinen Unterschied zwischen einem Empfänger von Sozialleistungen und einem Unternehmer, wie das ja auch die Grundrechte für alle Menschen fordern. 

Die Produktion von Nutzen wird nur durch Zeit und Geld begrenzt. Diese beiden Produktionsfaktoren werden den Erwerbslosen in Deutschland aber unsinnigerweise mit den Hartz-Gesetzen in SGB II und III von der Regierung streitig gemacht, so dass die Regierung für die Vernichtung der Nutzen-Produktion dieser Menschen verantwortlich ist. Auch in dieser Sprache der Soziologie bedeutet die Verhartzung der Sozialpolitik eine gezielte Vernichtung von Human-Kapital; sie schadet dem Wohl des Volkes und muss schnellstmöglich beendet werden! 



Quelle: Grundrechtsschutzinitiative

Friday, 7 January 2011

Abschaffung der Wehrpflicht ?


Wem nützt eine Berurfsarmee, Diskussionsbeitrag aus 2002 (!),
nochmal dokumentiert.


Die Zeichen stehen auf Abschaffung der Wehrpflicht in der BRD. Unter dem Gesichtspunkt, daß jeder aufgehobene Zwangsdienst ein Erfolg in Richtung "Befreiung der Gesellschaft vom Staat" ist, wäre dies gutzuheißen. Doch verbessert die Aufhebung der Wehrpflicht tatsächlich im hier und jetzt unsere Position?

Die allgemeine Wehrpflicht ist ein Produkt der jüngeren Geschichte. Preußen konnte tatsächlich mal "als modernster Staat Europas" bezeichnet werden, die Kantonverfassung von 1733 war der Vorläufer der allgemeinen Wehrpflicht in Europa. Im Zuge der Französischen Revolution kam es in Frankreich 1793 zu einem Wehrpflichtgesetz. Es muß nicht alles neu geschrieben werden, deshalb ein Zitat von Emilio Lusso: "Heutzutage ist ein Heer nicht mehr wie seinerzeit in den Dynastiestaaten (bis zum 18. Jahrhundert) eine Art Privatbesitz einzelner, seit der Französischen Revolution sind die Heere in Europa allmählich zu großen nationalen Einheiten geworden. Die Erfordernisse der modernen Kriegsführung haben die allgemeine Wehrdienstpflicht nötig gemacht, der sich niemand entziehen kann. Heute ist das Heer die Masse. Wenn mehrere Jahrgänge einberufen werden oder gar eine Allgemeinmobilisierung stattfindet, dann wird das Heer zur Masse mit den gleichen Unzuträglichkeiten, den gleichen Bestrebungen, dem gleichen Bewußtsein. Dann läuft die Geschichte schneller ab. Das Heer wird zur Avantgarde der Revolution. So war es 1917 in Rußland und kurze Zeit auch in den beiden anderen großen Kaiserreichen Europas." (1)

Im Vergleich zu den Söldnerheeren des Mittelalters entsprach der Zugang zum Heer historisch gesehen einen gesellschaftlichen Fortschritt. Die Wehrpflicht entstand während des Übergangs vom Feudalismus zum bürgerlichen Staat. Auch in den antiken Sklavenhalterstaaten war wie im Mittelalter in den meisten Fällen ganzen Bevölkerungsschichten die Ausbildung und der Dienst mit Waffen verwehrt.

Die Tage des bürgerlichen Staates sind irgendwann gezählt. Das zeigt sich schon daran, daß vor allem in Westeuropa in einem Staat nach dem anderen die Wehrpflicht abgeschafft wird, aber bestimmt nicht, weil sie sich dem Antimilitarismus verpflichtet fühlen. Die neue Weltordnung und die weltweite Verschärfung der Klassenwidersprüche fordert eine andere Art von Armee, sie fordert jederzeit und weltweit einsetzbare Spezialisten, die nicht nach dem Warum und Wieso fragen. Der Nebeneffekt eines Berufsheeres ist, daß es auch gegen die eigene Bevölkerung leichter einsetzbar ist. Im Falle einer revolutionären Situation hätten auch viel weniger mögliche Aufständische Zugang zu Waffen oder Erfahrungen damit.

Gerade wenn es zu Einsätzen und kriegerischen Auseinandersetzungen kam, hatten Antimilitaristen immer gute Ansatzmöglichkeiten innerhalb der Armee. Die Herrschenden konnten nie sicher sein, ob die Zwangsrekrutierten tatsächlich das Geforderte tun würden oder ob sie sich vielleicht gegen die Herrschenden wenden würden. In allen fortschrittlichen Revolutionen oder Aufständen spielten übergelaufene Soldaten eine große Rolle. Musterbeispiel ist die Revolte russischer Matrosen am 14.6.1905, Stichwort "Panzerkreuzer Potemkin". Anderes Beispiel, während der Bewegung gegen den NATO-Nachrüstungsbeschluß Anfang der 80-er Jahre unterschrieben immerhin Hunderte von Bundeswehrsoldaten einen Aufruf, bei Erteilung des Marschbefehls in den Krieg stattdessen nach Bonn zu marschieren.

Sollen Anarchisten, Rätekommunisten oder andere Revolutionäre jetzt die Beibehaltung der Wehrpflicht fordern? Das können wir kaum als Antimilitaristen vertreten. Doch die politische Hauptstoßrichtung der Antimilitaristen muß der Kampf gegen die weltweit einsetzbaren deutschen/europäischen Interventionstruppen sein. Diese Interventionstruppen sind nicht mit kurzfristig dienenden Wehrpflichtigen zu machen. Rot-Grün darf auf keinen Fall die kommende mögliche Aufhebung der Wehrpflicht als antimilitaristischen Erfolg verkaufen dürfen.

Interessant ist, daß so gut wie alle entscheidenden Rüstungsprojekte der Ära Kohl unter Rot-Grün fortgesetzt wurden, es gab keinerlei Bruch in der Kontinuität. Rüstungsprojekte wie der Einsatzgruppenversorger der Marine, der neue Transporthubschrauber der nächsten Generation NH-90, "Europas vielseitigsten Transporter A 400 M" ,luftverladetaugliche Panzer u.v.a.m. haben im Allgemeinen mindestens eine Vorlaufzeit von zehn Jahren. War bis Anfang der 80-er Jahre noch die "Landesverteidigung" Schwerpunkt, wurde bereits vor Auflösung der Sowjetunion auf eine weltweit agierende Interventionsarmee hingearbeitet. Verfassung und Gelöbnisspruch hinken derzeit der neuen Wirklichkeit noch hinterher.

Da müssen ein wenig Brücken gebaut werden, das versucht u.a. der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Helmut Willmann: "Die in der Verfassung begründete Verpflichtung, als ständige Nationale Aufgabe den Schutz und die Sicherheit deutscher Staatsbürger zu gewährleisten, verlangt ständig die Fähigkeit, eine Bedrohung abzuwenden, ebenso wie die Fähigkeit der Rettung aus gegnerischer Gewalt. Dies erfordert, daß schnell spezialisierte militärische Kräfte jederzeit verfügbar sind. Die vom Heer hierfür bereitzuhaltenden Spezialkräfte sind somit wichtiges Element des politischen und militärischen Krisenmanagements. Das weltweit zunehmende Konfliktpotential und die Erweiterung nach Typen und Anzahl von nicht-staatlichen Konfliktbeteiligten führen dazu, daß die Streitkräfte sich insbesondere bei Friedensmissionen verstärkt mit Bedrohungen und Gefährdungen, die von verdeckt kämpfenden Kräften ausgehen, auseinandersetzen müssen. Zum Schutz der eigenen Truppe, die mit ihren (herkömmlichen) Mitteln diesen Gefährdungen nur unzureichend begegnen kann, sind spezialisierte Kräfte bei Einsätzen außerhalb Deutschlands bereitzuhalten..." (2)
Der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Hans Lüssow, wird in Zusammenhang mit der geplanten Beschaffung von drei Einsatztruppenunterstützungsschiffen ebenfalls konkret:
"In der nun anstehenden Phase der Erarbeitung eines Material- und Ausrüstungskonzeptes wird sicher über die Fähigkeit zum militärischen Seetransport zu sprechen sein. In diesen Zusammenhang ist es falsch, eine Verbindung zum >Mehrzweckschiff< herzustellen. Es geht hier vorrangig um den militärischen Transport von Personal und Material unter möglichen Bedrohungsszenarien und der Fähigkeit, dieses auch bei nicht verfügbarer Infrastruktur anzulanden. Wie viele Schiffe dazu benötigt werden, ist im Rahmen dieses Vorhabens zu entscheiden. Ich denke aber, daß mit der Neuausrichtung der Bundeswehr auf neue Aufgaben eine solche Fähigkeit geschaffen werden muß..." (3)

Sowohl in der Struktur der Führungsebene wie bei der Ausrüstung von Heer, Luftwaffe und Marine hat es also in den letzten Jahren gravierende Änderungen gegeben, die aber erst der Anfang sind. Die Praxis ist dem aber weit vorrausgelaufen. War es ein geniales Kalkül der Herrschenden, daß "ausgerechnet" unter Rot-Grün die ersten Interventionskriege geführt wurden, die ersten Protektorate errichtet wurden? Allein diese Tatsache beweist fast alleine, daß hier keine Demokratie herrscht und daß das Gerede von imaginären Herrschenden kein linkes Gefasel ist. Realistisch gesehen wäre bei einer CDU/CSU/FDP-Regierung der Widerstand der Linken ungleich größer gewesen. Es gibt auch kaum strategische Unterschiede von CDU/CSU/FDP/Rot/Grün in dem Bestreben, Europa zu einer von den USA eigenständigen Supermacht zu entwickeln, Cohn-Bendit versucht dies als Reform der herrschenden Weltordnung zu verkaufen, CDU/CSU reden halt lieber von nationalen und europäischen Interessen, wenn auch immer noch sehr verhalten, um keinen Konflikt mit den USA zu riskieren. Die Farben ROT und GRÜN ergeben im Mix BRAUN, gesehen an Ereignissen wie bei den Antiglobalisierungsaktionen in Genua, Äußerungen Schröders und Schilys dazu oder zu Castor-Blockadeaktionen ist diese Parallele leider kein schöner Witz, die Parallele löst vielmehr eine gewisse Beklemmung aus.

Die wirklichen Entscheidungen fällen aber nicht Schröder oder Schily, sie fallen auch nicht im Bundestag oder in den Parteien, sondern in den Zentralen der multinationalen Konzerne. Und eben die bedienen sich am liebsten bezahlter Spezialisten oder Killertrupps, geht es doch meistens darum, hier oder da bei einem Unruheherd zu intervenieren. Unruheherde wird immer geben und immer mehr. Immer da, wo die Widersprüche zwischen Ausgebeuteten und Nutznießern der herrschenden Weltordnung aufbrechen. Dieser Diskussionsbeitrag soll aber kein Rundumschlag sein, sondern sich aus aktuellen Anlaß auf die Problematik Wehrpflicht und weltweite Interventionskriege konzentrieren, es soll nur gesagt werden, daß Antimilitarismus für uns ein Aspekt des Kampfes der Unterdrückten und Ausgebeuteten für Freiheit, Selbstbestimmung und Vergesellschaftung aller Produktionsmittel ist.

Große kontinentale Landkriege wird es nicht mehr geben, falls der Rest der Sowjetunion noch aufgelöst werden soll, dann wird das wie in Jugoslawien ablaufen: Auf politischer Ebene wird auf vorhandene innerstaatliche Widersprüche (4) angesetzt, es wird die Zerstückelung propagiert. Flankiert wird diese Ebene von Geheimdienstaktionen. Ist der Staat dann tatsächlich in einen Auflösungsprozeß, wird Krisenherd für Krisenherd interveniert. Wie bei Orwell heißt es dann: "KRIEG IST FRIEDEN". Das Szenario der Zukunft wird an die Zeiten vor dem bürgerlichen Staat erinnern: Bezahlte Söldner im Dienste der Konzerne, die weltweit für Ordnung sorgen. Irgendwie erinnert das an den Feudalismus, wenn auch auf anderen Ebenen.

Die Wehrpflicht wird mit dem bürgerlichen Staat fallen. Wenn wir aber den Fall der Wehrpflicht als Stoßrichtung sehen, werden wir Antimilitaristen womöglich zu Reformatoren für eine weitere Entwicklungsstufe des Kapitalismus. Das sollte nicht geschehen.


KAMPF DEM KAPITALISMUS HIER UND WELTWEIT!
FÜR EINE SELBSTBESTIMMTE, DEZENTRALE REVOLUTIONÄRE ORGANSIERUNG!

Anarchisten/Rätekommunisten München

(1) Dieser Abschnitt aus "Theorie des Aufstandes" vom Emilio Lussu wurde noch vor dem Zweiten Weltkrieg geschrieben, hat aber noch teilweise Gültigkeit.
(2) Wehrtechnik IV/2000, S. 30
(3) Ebenda S. 57/58
(4) Kleine Anmerkung: Aus anarchistischer Sicht muß leider auch gesagt werden, daß z.B. in Jugoslawien tatsächlich erhebliche innere Widerstände bestanden. Im Vergleich zur Sowjetunion spätestens ab 1921 herrschte in Jugoslawien zwar phasenweise ein etwas fortschrittlicherer Sozialismus-Versuch, aber auch dort kamen Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen zu kurz, entstanden neue Ausbeuterschichten. Die politische und militärische Zerstückelung Jugoslawiens, die fast nach dem Muster der Nazis 1941 ablief, ist trotzdem durch nichts zu rechtfertigen, die Probleme hätten innerhalb von Jugoslawien gelöst werden müssen. Die Aufteilung von Staaten nach Bevölkerungsgruppen hat ebenso nichts mit anarchistischen Prinzipien zu tun. 



Quelle

Wie es zur Zeit ist und wie es eigentlich sein sollte



Seit runden 50 Jahren bewege ich mich als mehr oder weniger interessierter Mensch durch die Landschaft und versuche hier und da mich mit der Welt auseinanderzusetzen. In den 80er Jahren als Hausbesetzer, Bürgerinitiativler und Demonstrant gegen Atomkraft usw.. Später in den 90er, über den Einstieg Kampfsport habe ich mich mit fernöstlichen Weiheitslehren auseinandergesetzt und aus einer Szene zurückgezogen, die mir nur von ihren selbstkultivierten Feindbildern zu leben schien. Anfang des neuen Jahrtausends gab es für mich eine Rückkehr zum Begriff der Anarchie über die Idee des Taoismus, wie er sich im TaoTeKing ausdrückt. Diese Idee kann in einem Satz ausgedrückt werden: "Leben und leben lassen". Seit einigen Jahren versuche ich, dazu beizutragen, dass sich dieser Gedanke entwickelt, und dass sich Menschen, die sich damit beschäftigen, vernetzen.

Sehen wir uns die Welt an, wie sie heute ist. Skrupellose, gierige Machtmenschen drohen, den Planeten unbewohnbar zu machen. Sie setzen genmanipulierte Organismen, strahlende Substanzen und Gifte aus, ohne nach den Folgen zu fragen, entfesseln Kriege um des kurzfristigen Profites willen, ruinieren Volkswirtschaften usw. Man könnte ewig fortfahren, aber ich schenke mir das. Sie sind nicht bereit, nach dem Prinzip "leben und leben lassen" zu handeln. "Alles für uns und der Rest soll verrecken", so lautet Ihre Devise.

Wo ist das Problem? Nehmen wir im Geiste den "Standpunkt des Universums" ein, so gibt es sicherlich kein Problem. Es herrscht der ganz normale Gang der Evolution. Verschiedene biologische Arten und Rassen erproben verschiedene Wege mit ihrer Umwelt klarzukommen, und sehr viele davon geraten in evolutionäre Sackgassen, sie vernichten sich und ihre Lebensgrundlagen. Die Natur versucht dann spielerisch andere Möglichkeiten. Wenn die Erde nicht mehr bewohnbar ist, dann eben woanders oder einige Millionen Jahre später nochmal.

Es ist also ganz allein meine Entscheidung, wie ich mir zu dieser Entwicklung stelle, ob ich mit dem Strom schwimme, oder beschliesse mich gegen den Lauf der Zeit zu stellen.

Was aber kann ich - allein oder mit Gleichgesinnten tun? Heilslehren wie der Marxismus, dieser noch billigere Abklatsch des billigen Bibelglaubens, können wegen ihrer unglaublichen Naivität keinen konstruktiven Beitrag leisten, sondern leider nur Schaden anrichten. Da sie kein evolutionäres, nur ein mechanisches Weltbild haben, versuchen sie gegen die menschliche und sonstige Natur zu arbeiten und ihr ihren dämlichen Plan mit Gewalt überzustülpen.

Was kann eine evolutionäre Weltsicht beitragen um das Prinzip "Leben und Leben lassen" zu befördern? Wirtschaftspsychologische Untersuchungen haben gezeigt dass 80 Prozent der Menschen das Prinzip der Kooperation vorziehen. Man hat dabei Studenten Spiele spielen lassen, bei denen man kooperieren konnte oder auf Kosten der anderen einen erhöhten Profit erzielen. 20 Prozent agierten bei diesen Spielen nach dem Prinzip "Alles für mich". Das Erstaunliche: Nach wenigen Runden spielen alle nach diesem Prinzip, denn die Erfahrung, übers Ohr gehauen zu werden, macht nach dem Prinzip "Keiner will der Dumme sein" alle zu Anhängern des Satzes "Jeder ist sich selbst der Nächste".

Eigentlich hat der Mensch durch seine genetische und kulturelle Ausstattung für dieses Problem Lösungen entwickelt. Er lernt es, Betrüger, asoziale und Egoisten zu durchschauen und nicht mehr auf ihre Tricks hereinzufallen. Nur leider sind diese Fähigkeiten noch auf der Stufe der Stammesgesellschaft stehengebieben. Sie funktionieren nur in Gruppen bis maximal 2000 Individuen, nicht in einer modernen Massen- und Mediengesellschaft. Unsere biologische und kulturelle Evolution hat nicht mit der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung, die vor allem durch die Kriegs- und Waffenbaukunst vorangetrieben wurde, standgehalten.

Für mich kann die Hoffnung also nur darin bestehen, zu versuchen, die klaffende evolutionäre Lücke zu schliessen. Wir müssen Formen finden, gemeinsam zu leben, zu denken, zu handeln, die es ermöglichen, der herrschenden Verdummung, Verseuchung, Vergewaltigung etwas entgegenzusetzen. Ebenso wie viele Organismen es im Laufe der biologischen Evolution gelernt haben, parasitären Lebensformen Grenzen zu setzen, müssen wir dieses innerhalb der kulturellen Evolution lernen. Die biologische Evolution zeigt viele erstaunliche Beispiele, wie parasitäre Formen die Steuerung über ihren Wirtsorganismus übernehmen und diesen für sich arbeiten lassen, ebenso wie die kulturelle und soziale. Hier müsste der Lernprozess zuerst ansetzen.   




Quelle = www.anarchie.de


Tuesday, 21 December 2010

Passend zu Weihnachten


Meine Liebste kommt am letzten Adventssamstag vor Weihnachten von ihrer, wie sie sagt, letzten Shoppingtour zurück. Obwohl sie eigentlich nur noch ein paar Kleinigkeiten benötigt hat, sind die Tüten, die sie mitschleppt, alle voll …


“Hallo Schatz, da bin ich wieder!”
“Sehe ich, Süße, das sehe ich.”

“Hilf mir doch mal mit den Tüten hier!”
“Klar, gerne, und…”

“Ich muss nämlich ganz dringend auf Klo!”
“Gut, ähm…”

“…stell einfach irgendwo hin, ich komme gleich!”
“Jawohl…”


* Während ich mit den großen Tüten Richtung Küche schlappe, höre ich, wie der Mantel der Liebsten durch die Wohnung fliegt, Türen knallen und ein Klodeckel "schwungvoll" geöffnet wird. Ich meine, man gewöhnt sich ja mit den Jahren dran, dass Frauen eigentlich immer auf Klo müssen, wenn sie nach Hause kommen; und daran, dass Frauen immer DRINGEND aufs Klo müssen, wenn sie vom Einkaufen wieder da sind ... und auch daran, dass man dabei eigentlich immer nur im Weg steht, egal, wo man sich gerade aufhält ... Ein paar Minuten später kommt die Liebste dann - sichtlich entspannt - auch in die Küche, wo ich auf sie warte. *


“Boah, das war knapp…”
“Ja, ähm… Naja, schön.”

“Du, Schatz?”
“Ja, Süße?”

“Hast du in die Tüten reingeguckt??
“Nein, wieso?”

“Wirklich nicht??”
“Nein, sollte ich denn??”

“Auf keinen Fall sollst du da reingucken!”
“Wieso??”

“Weil da was drin ist, was nicht für deine Augen bestimmt ist.”
“Ähm… Ein Geschenk?”

“Ja, richtig. Habe ich besorgt.”
“Für mich??”

“Ja, für dich.”
“Aber, ähm…”

“Was ist??”
“Liebste, wir wollten uns doch zu Weihnachten nichts schenken??”

“Richtig. Stimmt. Wollten wir nicht.”
“Ja, ähm… Schön, dass wir uns da einig sind…”

“Ich schenke dir ja auch nichts.”
“Nicht?”

“Nein.”
“Aber hast du nicht eben gesagt, du hättest ein Geschenk??”

“Ja, das habe ich gesagt und stimmt ja auch.”
“Ähm… Und das ist für mich, ja?”

“Richtig, wie oft soll ich das denn noch sagen??”
“Ähm… Liebste, ich verstehe mal wieder kein Wort, und…”

“Was und?”
“…und ich habe aufmerksam gefragt, geantwortet UND zugehört!”

“Was ist denn schon wieder, was willst du denn jetzt??”
“Liebste, hast du ein Geschenk für mich gekauft!?”

“Ja!”
“Aber wir wollten uns doch nichts zu Weihnachten schenken!?”

“Wie oft wollen wir das jetzt noch wiederholen??”
“Also schön… WARUM hast du mir ein Geschenk gekauft??”

“Mir war eben danach.”
“Und du wirst es mir schenken??”

“Ja, natürlich! Warum sonst sollte ich dir ein Geschenk kaufen??”
“Oh Gott, ich glaube, ich unterzuckere gerade wieder…”

“Ein bisschen blass bist du schon, ist alles in Ordnung??”
“Nichts ist in Ordnung! Sag mal, findest du das wirklich normal??”

“Was jetzt??”
“Dass du mir ein Geschenk kaufst, obwohl wir doch beide…”

“Wo ist denn jetzt eigentlich genau dein Problem, Schatz??”
“Ich habe zwei, wenn du es genau wissen willst!”

“Und die wären?”
“Erstens: wieso kriege ich ein Weihnachtsgeschenk trotz Abmachung!”

“OK, und zweitens?”
“Zweitens: ich habe jetzt KEIN Weihnachtsgeschenk für dich!”

“Ich glaube, du verstehst da etwas völlig falsch, Schatz.”
“Dann kläre mich doch bitte mal auf, mit EINFACHEN Worten, bitte!”

“Du kriegst kein Weihnachtsgeschenk. Ist das jetzt klar, ja?”
“Ähm… Ja. OK.”

“Und du brauchst daher für mich auch keins, verstanden?”
“Ja, ähm… Verstanden, aber…”

“Kein Aber!”
“Darf ich dann – bevor ich zusammenbreche – noch was fragen?”

“Was denn nun noch!”
“Das Geschenk, das du für mich gekauft hast, ähm, das…”

“Was ist damit?”
“…das kriege ich dann… Zu Ostern oder so?”

“Nein, doch nicht zu Ostern, pff!”
“Dann, ähm… Zu meinem nächsten Geburtstag?”

“Nein, nein, das ist ja noch viel zu lange hin.”
“Und… Wann kriege ich es dann??”

“Am 24.12.”
“Oh Gott, kann ich jetzt nicht endlich aufwachen, bitte!?”

“Aufwachen??”
“Ich habe schon wieder einen dieser nicht endenden Alpträume…”

“Spiele ich da auch mit??”
“LIEBSTE!!!! DU! DU SPIELST DIE HAUPTROLLE UNTER DEN ZOMBIES!!”

“Ich?? Wieso? Ich habe dir doch gerade ein Geschenk gekauft!”
“Jaaaa!!!!!”

“Weil ich dich so lieb habe!”
“Du bringst mich langsam, aber sicher um, so einfach ist das!!”

“Wieso??”
“Weil du mir am 24.12. was schenkst!”

“Darf ich das denn nicht??”
“Nein! Wir wollten uns zu Weihnachten nichts schenken!”

“Das ist ja auch gar kein Weihnachtsgeschenk!”
“Und was dann??”

“Einfach nur so! Ein ganz normales Geschenk eben!”
“Einfach nur so?? Einfach nur so?? Und zufällig am 24.12.??”

“Ganz zufällig, ja!”
“Ich breche zusammen, ruf bitte noch den Notarzt…”

“Ich erwarte übrigens von dir nicht, dass du mir was schenkst.”
“Du meinst, am 24.12.??”

“Ja, wir wollen uns ja zu Weihnachten nichts schenken.”
“Aha…”

“Aber über ein zufälliges Geschenk würde ich mich natürlich schon sehr freuen!”

Kopfschüttel …



Quelle

Wednesday, 15 December 2010

Untersuchung der Caritas Deutschland

Laut einer Untersuchung der CARITAS Deutschland aus dem Jahr 2001 betrug der Sozialhilfemißbrauch
120 Millionen € - wobei gleichzeitig 2,2 Mrd. € im Staatshaushalt eingespart wurden für die Ansprüche nach dem Sozialhilfegesetz, die aus persönlichen Gründen (Anm. des Verfassers: Unwissenheit, Scham) nicht gestellt worden sind.

Im gleichen Zeitraum entgingen der Bundesrepublik  Deutschland 65 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung.



Auf 1 € Sozialhilfemißbrauch kommen somit
18 € Rückflüsse in die Staatskasse wegen
nicht in Anspruch genommener Leistungen.


Der Vergleich Sozialmissbrauch zu Steuerbetrug
sieht noch extremer aus - auf 1 € Sozialhilfemißbrauch
kommen 540 € Steuerhinterziehung.

Dabei macht der Sozialhilfemissbrauch gemessen
am deutschen Staatsetats knapp 0,05%  aus - bei
angenommenen 250 Mrd - Euro, der Steuerbetrug 26%.




Nachtrag November 2010: 


Beim aktuellen Vergleich 2009 ist die Schere
noch deutlich größer. Auf 1 € Sozialhilfemissbrauch
kommen jetzt 1.400 € Steuerhinterziehung.

Pro Kopf der Bevölkerung kostet
Sozialmissbrauch
88 Cent
pro Jahr, Steuerhinterziehung ca. 1.220 Euro.

Der Sozialmissbrauch - gemessen am Bundesetat
von 288 Mrd. Euro - macht dabei 0,025% aus,
der Verlust durch Steuerbetrug 34,7%.



Quelle


Siehe auch: Die Entzauberung der "Sozialschmarotzer-Debatte"

Sunday, 12 December 2010

Informationen zur Eingliederungsvereinbarung

Herr M. M. hat in ein Forum den folgenden, lesenswerten Beitrag eingestellt. Da unterstellt werden kann, dass ein Forumsbeitrag der Verbreitung dienen soll. habe ich den Beitrag hier veröffentlicht.


Abschnitt A:

Sinn und Zweck der Forderung nach einer Eingliederungsvereinbarung ist eindeutig die Schaffung eines Arbeitsdienstes nach workfare-Modell. Das heißt, nicht mehr die soziale Notlage ist Kriterium für die Leistungserbringung des Sozialstaates, sondern das Arbeitslosengeld II gibt es nur noch gegen Arbeit. Damit wird der bisherige Sozialstaat (Art. 20 GG) aufgehoben zu Gunsten eines staatlich organisierten Arbeitsdienstes. Gleichzeitig wird ein de facto-Niederiglohnsektor auf Sozialhilfeniveau etabliert, der dazu dient, das gesamtgesellschaftliche Lohnniveau zu Gunsten der Unternehmerprofite zu senken.
Wie das ganze SGB II, so ist auch der § 15 von einer starken Unbestimmtheit gekennzeichnet. Dies kann nur den Sinn haben, einerseits den sog. Fallmanagern bei den Arbeitsagenturen/kommunalen Trägern einen extrem weiten Spielraum zu ermöglichen, der auch pure Willkür gesetzlich zulässt, was aber verfassungswidrig ist, und andererseits erstmal viele Jahre des Prozessierens vor den Sozialgerichten hervorrufen soll, bis die gesetzlichen Hüllen mit rechtsgültigen Inhalten gefüllt sind, in der Absicht, in der Zwischenzeit viele Zigmillionen Euro eingespart zu haben. Denn klagen werden üblicherweise nur wenige Einzelne, für die ein rückwirkender Leistungsanspruch gilt, wenn sie vor Gericht obsiegen.
Die eigentliche Eingliederungsvereinbarung ist in Absatz 1 geregelt. Konkret ist hier wirklich fast nur die Bestimmung, dass eine Eingliederungsvereinbarung alle 6 Monate aufgestellt wird. Dies hängt einfach damit zusammen, dass der Alg II-Antrag als solcher alle halbe Jahr neu gestellt werden muss!

Ebenfalls konkret geregelt ist der Erlass der Eingliederungsvereinbarung als behördlicher Verwaltungsakt, wenn der oder die Hilfebedürftige sich weigern sollte, die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Hintergrund ist die harsche Kritik auch aus Juristenkreisen an der Mafia-Methode, einem nach bürgerlichen Recht eigentlich freien Vertragspartner mit der Pistole auf der Brust die Unterschrift unter einen Knebelvertrag abzuzwingen, der nach bürgerlichem Recht dann sittenwidrig wäre.
Ansonsten eröffnet Absatz 1 die absolute Willkür für den „Fallmanager“. Ob der als Eingliederungsleistung spezielle Fachkurse einordnet oder einfach nur den Arbeitsdienst im Sinne des workfare-Modells (Leistung gegen Arbeit), ob er eine Bewerbung pro Woche, pro Tag oder pro Stunde für wichtig erachtet, alles das bleibt dem „Fallmanager“ überlassen. An dieser Stelle soll nicht weiter über konkrete Möglichkeiten des „Fallmanagers“ spekuliert werden. Schon im alten Sozialhilferecht (BSHG) hat es hinsichtlich der Konkretisierung der Arbeitswilligkeit/der Eigenbemühungen des (Haupt-)Hilfebedürftigen reichlich Gerichtsurteile gegeben, nur waren die als obergerichtliche Entscheidungen für alle Sozialhilfeträger des jeweiligen Bundeslandes oder als höchstrichterliche Entscheidung eben bundesweit gültig, trotz des Individualrechts bei der alten Sozialhilfe (BSHG). Ist aber erst einmal so eine Eingliederungsvereinbarung als zivilrechtlicher Vertrag zwischen Hilfebedürftigem und Arbeitsagentur/kommunalem Träger unterwegs, ist auch eine positive Gerichtsentscheidung noch viel mehr eine Individualentscheidung, solange die gesetzliche Bestimmung, die dem „Fallmanager“ die Willkür ermöglicht, nicht als solche gekippt ist.

Absatz 2 bezieht die weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach § 9 SGB II mit ein. Dabei wurde der Satz „Diese Personen sind hierbei zu beteiligen.“ erst ein halbes Jahr nach dem eigentlichen SGB II durch das „Kommunale Optionsgesetz“ vom 30.7.2004 nachträglich eingeführt. Hintergrund dieser Änderung ist die harsche Kritik auch aus Juristenkreisen hinsichtlich der de facto-Entmündigung des Ehepartners/Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, da der Hilfebedürftige hier nicht nur als Bevollmächtigter seiner nicht volljährigen Kinder, sondern auch als Bevollmächtigter seines Ehepartners/Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft aufzutreten hatte – das wäre ein klarer Rückfall in das 19. Jahrhundert gewesen, allerdings wegen krassen Verstoßes gegen Art. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 2 GG (Selbstbestimmungsrecht) vor den Gerichten ohne Bestand geblieben. Denn die ursprüngliche Regelung überstieg sogar die Vertretungsregelung des § 38 SGB II, die beschränkt ist auf die stellvertretende Leistungsbeantragung für alle Familienmitglieder/Haushaltsmitglieder und die Überweisung der Leistung auf ein Konto, soweit dem nichts widerspricht, um Kosten und Arbeitsaufwand zu sparen. Hinzu kommt, dass die weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die Empfänger des Sozialgeldes nach § 28 SGB II, nicht einmal wie im alten Sozialhilferecht (BSHG) einen unmittelbar eigenen Leistungsanspruch haben, sondern nur einen mittelbaren über den Leistungsanspruch des (Haupt-)Hilfebedürftigen.

Obwohl bei Weigerung die Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, die Eingliederungsvereinbarung einseitig seitens der Arbeitsagentur/der Optionskommune als Verwaltungsakt erlassen werden kann (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II), bestimmt also § 31 SGB II eine Bestrafung wegen Renitenz, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt im nicht-physischen Sinne. Dies ist ein klarer Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den die Verfassung gebietet, wonach das eingesetzte Zwangsmittel in einem angemessenen Verhältnis zum Verlangten zu stehen hat.
Hintergrund des Problems ist, dass es während der Beratungszeit über den Gesetzentwurf harsche Kritik gegeben hat, die einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit sah, ja gar die Nichtigkeit eines solchen Pistole-auf-die-Brust-Vertrages gemäß § 138 Abs. 2 BGB wegen Sittenwidrigkeit u.a.m. [stellvertretend sei genannt: Richter am Bundesverwaltungsgericht Uwe Berlit, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, in: info also, Nr. 5, 2003, S. 195 ff.]. [Berlit kritisiert in seinem Aufsatz, dass Arbeitslose nach dem Willen Clements gezwungen werden sollen, eine "Eingliederungsvereinbarung" mit der Arbeitsverwaltung abzuschließen. Dies greife "unverhältnismäßig" in die durch Artikel 2 Grundgesetz geschützte Vertragsfreiheit ein.) Nach Clements Entwurf müssen Arbeitslose, die momentan nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind, auch sonstige "Arbeitsgelegenheiten" übernehmen, für die sie nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten - und zwar auch dann, wenn dies ihre Eingliederungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht erhöht. Bei Ablehnung dieser Arbeiten sind verschärfte Sanktionen vorgesehen. Berlit wirft die Frage auf, ob solche Sanktionen nicht mit dem Verbot der Zwangsarbeit nach Artikel 12 Grundgesetz kollidieren könnten.

Diese Frage stelle sich "zumindest" dann, "wenn die Arbeitskraft nicht zu marktnahen Bedingungen eingesetzt werden soll". Artikel 12 Grundgesetz besagt: (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Darüber hinaus wird die für das Arbeitslosengeld II und die reformierte Sozialhilfe geplante Leistungsbemessung nach Auffassung von Berlit zu einer "Vielzahl von Verletzungen" des Bedarfsdeckungsprinzips führen, das wegen des Sozialstaatsgebots zwingend zu beachten sei. Das Ziel einer "armutsfesten" Leistung werde verfehlt.] Aufgrund dieser Kritik wurde der Entwurf geändert. Offensichtlich wollte man seitens der Bundesregierung dem Problem der Nichtigkeit durch Sittenwidrigkeit dadurch, dass ein Vertragspartner (Arbeitsagentur) den Inhalt allein festlegt und den anderen Vertragspartner (Hilfebedürftiger) durch die Pistole Leistungskürzung bei Nichtunterzeichnung zur Unterschrift zwingen kann, dadurch begegnen, dass der Erlass als Verwaltungsakt den Arbeitslosen die Nichtunterzeichnung ermöglicht.

Dann allerdings macht die Trotzdem-Bestrafung keinen Sinn, weil sie wegen der Unverhältnismäßigkeit rechtswidrig ist. Es sei denn... .Es sei denn, die Bundesregierung spekuliert darauf, dass es für sie von Vorteil ist, wenn die Arbeitslosen erstmal vor die Sozialgerichte ziehen müssen wegen „bloßer“ Rechtswidrigkeit, die dann erstmal gerichtlich festgestellt werden muss, durch die Instanzen, aber auch bei Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Widerspruchsverfahren oder bei einstweiliger Anordnung sobald die Kürzung greift, und damit im ungünstigen Fall die Kürzung vom Gericht kassiert wird, nicht aber die Pflichtauflagen in der Eingliederungsvereinbarung, während die Zivilgerichte zum Schutz des allgemeinen Vertragsrechtes (Interesse der Unternehmen), auf Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit erkennen müssten und damit die ganze Eingliederungsvereinbarung mit all ihren Pflichtauflagen hinfällig wäre. Was auf jeden Fall bleibt, ist der Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit der Mittel („Übermaßverbot“).


Abschnitt B:

Ein weiteres Problem stellt § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II dar. Diese Vorschrift regelt das Zustandekommen der sog. Eingliederungsvereinbarung zwischen dem hilfebedürftigen Arbeitsuchenden (Antragstellers) und der Behörde. Geregelt werden soll hier im Einzelfall einerseits der Umfang der Hilfeleistungen und andererseits die Eigenbemühungen des Antragstellers wieder Arbeit zu finden.
Kommt zwischen Antragsteller und Behörde diese Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, tritt an deren Stelle ein befehlender Verwaltungsakt, den die Behörde erlässt. Das ergibt sich aus § 15 Absatz 1 Satz 6 SGB II. Außerdem werden die Hilfeleistungen massiv abgesenkt. Selbst die nachträgliche Zustimmung des Antragstellers zur getroffenen Regelung hebt die Rechtsfolgen nicht mehr auf.

Das, was für den Antragsteller in der Praxis ein Ärgernis darstellen kann, ist verfassungsrechtlich jedenfalls problematisch. Diese Verwirklichung des Prinzips von Zuckerbrot und Peitsche dürfte einen Verstoß gegen den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen , der alles staatliche Handeln zu durchziehen hat. Außerdem dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit das Menschenwürdeprinzip (Art. 1 GG) verletzt sein. Das BverG hat schon früh entschieden, dass staatliche Ziele keinen Eigenwert aufweisen, sondern dem Bürger zu dienen haben. Die Menschenwürde ist jedenfalls dann verletzt, wenn der Grundrechtsträger zum bloßen Gegenstand eines Verfahrens gemacht wird.

Außerdem dürfte § 15 SGB II noch an anderer Stelle gegen die Verfassung verstoßen. Die sog. Eingliederungsvereinbarung fußt auf dem Übereinkommen von Antragsteller und Behörde. Sie stellt daher einen Vertrag dar und keinen Verwaltungsakt. Ein Vertrag setzt Vertragsfreiheit voraus, also die Möglichkeit des Handelnden Ja oder Nein zu sagen. Diese Vertragsfreiheit ist ein Unterfall der sog. allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 GG.
Kommt die Eingliederungsvereinbarung nicht zustande und wird sie deshalb von der Behörde durch einen befehlenden Verwaltungsakt ersetzt, kann von Vertragsfreiheit nicht mehr die Rede sein. Denn der Antragsteller wird einer für ihn auch ungünstigen Eingliederungsvereinbarung zustimmen, um den weitergehenden Sanktionen auszuweichen, die § 15 SGB II für ihn im Falle seiner Weigerung bereithält. Besonders bedenklich wird der Fall, wenn § 15 Absatz 3 SGB II einbezogen wird. Hier wird der Umfang der Schadensersatzpflicht geregelt, die den Antragsteller trifft, wenn er eine Bildungsmaßnahme schuldhaft abbricht. Auch diese Schadensersatzpflicht wird Teil der Eingliederungsmaßnahme.
Es bleibt festzuhalten, dass § 15 SGB II auch gegen Artikel 2 GG verstößt.


Das Unterzeichnen der Eingliederungsvereinbarung sollte IMMER abgelehnt werden, um das Amt zu zwingen diese als Bescheid zu erlassen. Warum? Die "freiwillige" Unterzeichnung hat juristisch gravierende Nachteile. Wer mit den Auflagen (unter Androhung der Leistungskürzung) nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen. Wenn jedoch "freiwillig" unterschrieben wurde, ist es schwierig dagegen anzugehen (der "Vertrag" müsste vom Amtsgericht [Gebührenvorschuss!] für sittenwidrig erklärt werden, da unter Zwang entstanden - das dauert und hat keine aufschiebende Wirkung. Die Erfolgsaussichten dürften gering sein.) Ist jedoch die "Eingliederungsvereinbarung" von Amts wegen erlassen, handelt es sich um einen Bescheid, gegen den vor dem Verwaltungs- oder Sozialgericht [gebührenfrei!] vorgegangen werden kann. Eine nicht zufrieden stellende Vereinbarung braucht nicht unterschrieben zu werden. ... ist immer noch das bessere Übel einem Eingliederungsbescheid ins Auge zu sehen. Bei einem solchen Verhalten ist eine ALG II-Reduzierung nicht zu befürchten ..., jedenfalls nicht begründet. Diese dürfen nicht erfolgen, wenn ein wichtiger Grund für das Verhalten vorliegt (§31[1]S2) bzw. nicht ausreichendes Mitwirken (§38[2]) gegeben ist [sic]. An solchen Voraussetzungen fehlt es jedoch, wenn jemand trotz Verhandlungsmitwirkung sich aufgrund begründeter Vorbehalte nicht zu einem Abschluss der Eingliederungsvereinbarung bereitfindet."


Beispielbrief zur Abwehr der Eingliederungsvereinbarung

Anfrage nach §§ 13,14,15 SGB I; § 20 SGB X i.V.m. Art. 34 GG; § 839 BGB Betreff: Eingliederungsvertrag - Meine Abwehrrechte und Recht auf gerichtliche Überprüfbarkeit ohne vorherige Bestrafungswirkung bzw. Sanktionswirkung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor ich dazu gebracht werden soll, bei Ihnen einen Eingliederungsvertrag zu unterschreiben, möchte ich von Ihnen folgende Fragen schriftlich beantwortet haben:
  1. welche Abwehrrechte habe ich im Vorfeld einer Vertragsunterzeichnung und bei welchem Gericht kann ich diesen von Ihnen vorgeschlagenen Vertragsinhalt gerichtlich überprüfen lassen?
  2. Wer übernimmt die Kosten der gerichtlichen Überprüfung.
  3. Werden Sie dieses Bedürfnis auf Nachprüfbarkeit durch Anwendung von Sanktionen unterlaufen?
  4. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn ich durch die Durchführung des Vertragsinhaltes Schäden oder andere Nachteile davontrage?
  5. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn der Vertragsinhalt auf einen Beratungsfehler Ihrerseits beruht? Insbesondere wenn meine grundgesetzlichen und anderen Menschenrechte nicht beachtet worden sind?
  6. Welche Rechte stehen mir ohne Inkaufnahme von Nachteilen zu, wenn ich eine Maßnahme aufgrund von Beziehungsschwierigkeiten, die das Arbeitsklima belasten oder gar aufgrund schlechter Behandlung seitens des Arbeitgebers oder aufgrund sonstiger Unvorhersehbarkeiten zu?
  7. Welche Vertragsanfechtungsmöglichkeiten stehen mir zu und werden Sie meine Anfechtungsrechte unterstützen oder unterlaufen?
Ich gebe mich nicht damit zufrieden, dass Sie diese für mich existenziell und zur Abwehr von Angriffen gegen meine Menschenwürde wichtigen Fragen nicht beantworten und nur lapidar auf irgendwelche Rechtsanwaltskanzleien verweisen.

Sie bieten ein Beratungsservice an, wozu es auch gehört, mich als Hilfsbedürftige über meine vollen Rechte aufzuklären, auch über meine Grundrechte und sonstigen Menschenrechte! Sie sind als Fürsorgebehörde laut Gesetz sogar verpflichtet, mich über die Rechtslage aufzuklären, meine Fragen zu beantworten.

Jede private Beratungsfirma unterliegt dem Mängelgewährleistungsrecht. Die Arbeitsagenturen werben mit Ihrer Beratungskompetenz und müssen als Fürsorgebehörde auch über die rechtlichen Voraussetzungen informieren, insbesondere meine oben genannten Fragen vollständig und korrekt beantworten.

Aufgrund von Beweiserfordernissen kann ich mich zu meinem eigenen Schutz auf irgendwelche Maßnahmen von Ihnen nur einlassen, wenn meine Fragen beantwortet sind. Beachten Sie, dass ich bei weiterer Reduzierung der ohnehin unterhalb des Existenzminimums liegenden Betrages nicht mehr in der Lage bin, mich zu bewerben (Bewerbungskosten werden zwar erstattet, ich bin aber nicht in der Lage Vorrausleistungen zu tragen) oder ohne illegale Möglichkeiten meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Bezüglich letzterem steht mir sogar auch im Sozialhilferecht (§ 116 Absatz 3 BSHG) ein Aussageverweigerungsrecht zu, das Sie neben anderen voll zu beachten haben.

Mit freundlichen Grüßen


Beispielbrief zum Widerspruch der Eingliederungsvereinbarung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen die Eingliederungsvereinbarung Widerspruch ein. Der Antrag aus ALG II, sowie die damit verbundenen Eingliederungsvereinbarung basieren auf einem Gesetz, das SGB II, das in großen Teilen gegen das Grundgesetz verstößt, wenn es nicht sogar insgesamt verfassungswidrig ist.

Eingliederungsvereinbarung: Der in den §§ 2 Abs. 1 und 15 i.V.m. § 31 Abs. 1Nr. 1 lit. a) SGB II verpflichtende Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung kommt einem Kontrahierungszwang gleich und verstößt damit gegen die durch Art. 2 GG geschützte Vertragsfreiheit. Die Eingliederungsvereinbarung ist ein erzwungener zivilrechtlicher Vertrag, der für mich erhebliche Nachteile hinsichtlich der Verwendung meiner Regelleistung (Eigentumsschutz nach Art. 14 GG), Bewegungsfreiheit (Freizügigkeit nach Art. 11 GG) und freien Berufswahl (Art. 12 GG) hat.

Weiterhin sind die Inhalte nicht frei vereinbart sondern vorgegeben und können auf meiner Seite bei einer Nichteinhaltung zu Schadensersatzansprüchen führen. Gegen den geschlossenen Vertrag sind keine öffentlichen Rechtsmittel (Sozial- bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit) möglich, wie es bei einer Anordnung durch Verwaltungsakt der Fall wäre.

Mit der Beantragung von ALG II werde ich diesen verfassungswidrigen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Ich werde durch den Kontrahierungszwang bei der Eingliederungsvereinbarung in meinen Rechten nach Art. 2, Art. 11, Art. 12 und Art. 14 GG verletzt.

Arbeitsgelegenheiten: Nach § 2 Abs. 1 und § 16 Abs. 3 i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) und d) SGB II bin ich verpflichtet und gezwungen eine Arbeitsgelegenheit aufzunehmen, auszuführen und fortzuführen, bei der ich keinen Anspruch auf an arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen oder tarifrechtlichen Gesichtspunkten orientierte Arbeitsbedingungen habe, insbesondere keine entsprechende Entlohnung erhalte. Dieses ist ein nicht hinzunehmender Zwang in eine Arbeit. Diese Maßnahme widerspricht internationalen und in Deutschland ratifizierten Rechten und auch Art. 12 Abs. 2 und 3 GG.
Nach Art. 2 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeiten, ist “jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat” verboten. Die nach dem SGB II erzwungene Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit (durch Androhung der Kürzung bzw. Wegfall der Geldleistung zur Sicherung der Existenz und damit der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens) verstößt gegen Art. 8 Abs. 3 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft seit dem 23. März 1976) sowie gegen das ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957.


Ausnahmen gibt es nur in Fällen des Militärdienstes, des Katastrophenfalls oder der Arbeitspflicht durch Strafurteil. Die Praxis der deutschen Sozialämter, leistungsempfangende Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, wurde durch einen Expertenausschuss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen bereits als Verstoß gegen das Verbot der Zwangsarbeit nach der ILO-Konvention Nummer 29 gewertet.


Beim Unterschreiben der Eingliederungsvereinbarung bitte folgenden Zusatz hinzufügen

"Ich behalte mir alle Rechte einschließlich Schadenersatz gegenüber allen staatlichen Stellen und Maßnahmeträgern vor (Artikel 34 GG und § 839 BGB), sollte diese Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig oder verfassungswidrig sein. Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich die getroffenen Vereinbarungen unter dem Druck der Androhung von Leistungskürzungen und unter meinem ausdrücklichen Protest unterzeichne und ich keinen Einfluss auf die Form und den Inhalt der Eingliederungsvereinbarung hatte bzw. diese nicht berücksichtigt wurden."

Den Wortlaut des Rechtsvorbehaltes kann jeder auch per Hand unter seine Eingliederungsvereinbarung schreiben. Die handschriftliche Ergänzung der Eingliederungsvereinbarung um die hier genannten Sätze darf niemandem verwehrt werden.


Klage gegen die Eingliederungsvereinbarung

Kann beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. Zudem kann eine Prozesskostenbeihilfe beantragt werden. Mit dem Antrag auf Prozesskostenbeihilfe wird geklärt, ob Erfolgsausichten für den Prozess bestehen und in wie weit die Kosten für den Antragsteller übernommen werden.


Maßnahmen gegen Hausbesuche und Kontrollanrufe

Auch gegen Hausbesuche - die derzeitigen bei HLU-Beziehern wie auch eventuelle später bei ALG II - kann man sich wehren. Für die Besuche muss ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen. Man lässt also die Ämtler zu sich kommen, und zwar nur nach Termin - wenn die einfach so kommen, ablehnen, um Termin bitten mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtlern geduldet werden muss. Wenn die dann zu dem Termin kommen, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämtler sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die LeistungsbezieherIn haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB), Nötigung (§ 240 StGB) (gilt auch für Kontrollanrufe), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) (gilt auch für Kontrollanrufe) und wenn die Ämtler dem/die LeistungsbezieherIn gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch Bedrohung (§ 241 StGB) (gilt auch für Kontrollanrufe) hinzu, mal von Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen. Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämtler werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämtler persönlich erstattet.

Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämtler amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben. Also Leute, Ihr seht: Sachkunde ist alles, aber man muss natürlich den Mut haben, so was bis zum Ende durchzuziehen und man sollte so was als Betroffener niemals alleine, sondern immer im Beisein von 3-4 Zeugen machen.


Organisiert Euch also, erwerbt Sachkunde und legt los.