Friday 24 August 2012

Hartz IV Bilanz verheerend







Während sich die Theoretiker in Berlin selbst lobhudeln über die „tollen Erfolge“ der 10 jährigen Arbeitsmarkt-Reform, klingt die Stimme der Vernunft anders: Juristisch gesehen sei die reformierte Arbeitsmarktpolitik „ein absolutes Sorgenkind: In zwei zentralen Punkten wurde es für verfassungswidrig erklärt, und auch die Politiker fühlen sich offenbar nicht besonders wohl damit“, sagte Michael Kanert, Richter am Sozialgericht in Berlin, dem Tagesspiegel.

Grottenschlecht nennen es die Betroffenen. Kein anderes Gesetz in Deutschland wurde so häufig ausgeflickt und weiter verschlechtert. Seit seiner Einführung zum 01.01.2005 wurde das Gesetz 51mal geändert und bereits dreimal in einigen Punkten vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig demaskiert.


Besonders erschreckend dabei ist, dass Hunderte von Richtern der Sozialgerichte, Hunderte von Ministern und Tausende von ausgebildeten Juristen in den Jobcentern nicht gemerkt haben wollen, wie Sie mit der Umsetzung der Hartzgesetze dem SGB II einen Vorrang vor dem Grundgesetz eingeräumt haben, ausgerechnet vor dem Gesetz auf dass sie einst den Eid abgelegt haben. Geradeso als wollten sie sagen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar – das werden wir ja sehen . . .“


Besonders in der Sanktionspraxis findet die Menschenverachtung eine besondere Ausprägung. Während im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt, bis eine Schuld nachgewiesen ist, so gilt dies bei den Ärmsten nicht.
„So hätten die Jobcenter bei Sanktionsbescheiden zeitweise bundesweit zwei Drittel der Verfahren verloren, „häufig wegen vermeidbarer formaler Fehler“.

Zwei Drittel bedeutet hier: Hunderttausende von Leistungsberechtigten werden zu Unrecht mit Bußgeldern bis tief unter das Existenzminimum überzogen. Zehntausende akzeptieren diese Strafen ohne Gegenwehr. Und obwohl bekannt ist, dass weit über 50% der Sanktionen rechtswidrig vollstreckt worden sind, haben die Politiker von CDU/CSU, FDP, SPD ausnahmslos für die Fortsetzung der Sanktionsschikanen abgestimmt, wohl wissend, dass wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht auch in dieser Frage die Praxis als verfassungswidrig aburteilen wird, weil es offen dem Sozialstaatsgebot aus Art 20 GG widerspricht.




PDF mit der kleinen Anfrage über Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen

Quelle Artikel von Ulrich Wockelmann vom 23.08.12

Quelle Bild

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