Meine eMail an die STOAG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war am 05.11.14 mit dem Buss in Oberhausen unterwegs und habe dafür eine 4'er Karte der Preisstufe A benutzt. Aus versehen habe ich auf dem Rückweg meiner Fahrt (da ich umsteigen musste) das Ticket ein zweites mal abgestempelt. Da ich jeden Cent zweimal umdrehen muss, möchte ich Sie fragen, ob mir die fehlerhafte Entwertung einer Fahrt ersetzt werden könnte.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Molli
Sehr geehrter Herr Molli,
die fehlerhafte Entwertung Ihres Tickets können wir Ihnen leider nicht ersetzen, da wir nicht nachvollziehen können ob Sie mit Ihrem Ticket allein unterwegs waren oder mit einer weiteren Person. In diesem Fall wäre eine doppelte Abstemplung des 4er-Tickets notwendig gewesen.
Freundliche Grüße
L.S.
Vertrieb und Marketing
STOAG
Sehr geehrte Frau S.,
das kann ich allerdings nachvollziehen, daß Sie mit dieser juristischen Denkweise Missbrauch durch Ihren Kunden verhindern möchten. Aber es zeugt von einem recht schlechten Menschenbild, als ob Ihre Fahrgäste grundsätzlich Lügner sind. Dieses Vorurteil ist vermutlich das Ergebnis einer marktradikalen Wirtschaft, in der jeder ein Feind sein muß, der nicht "gibt", sondern "um etwas bittet".
Ich hatte unmittelbar, nachdem ich versehentlich ein zweites mal abstempelte, den Busfahrer deswegen angesprochen, jedoch meinte er kurz angebunden, da könne man nichts machen.
Er hatte sehen können, daß ich seinen Bus ohne Begleitung bestieg. Hätte er sich das 4'er Ticket angeschaut, wäre das doppelte Abstempeln durchaus nachvollziehbar gewesen.
Wenn er durch die StOAG angewiesen wurde solche Fälle grundsätzlich abzublocken, dann müssen die Fahrgäste wohl allesamt Lügner und Betrüger sein, nehme ich an.
Sind StOAG Mitarbeiter auch Lügner und Betrüger, oder nur Ihre Fahrgäste?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Molli
Leider habe ich darauf keine Antwort mehr erhalten.
Thursday 4 December 2014
Missgeschick bei einer Busfahrt
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