Die HARTZ IV-Gesetzgebung, vorrangig das SGB II, verstößt (in über 40 Fällen) gegen die Gültigkeitsvoraussetzung für nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG Grundrechte einschränkbare Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) und ist von daher ungültig. Ihre Anwendung ist verfassungwidrig.
Name: Hartz IV - Expertise
Internetadresse: http://rechtsstaatsreport.de/hartz4
Herausgeber: Grundrechtepartei
Friday, 24 April 2015
Expertise zu Hartz IV
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