Ist eine freie Gesellschaft möglich in einem Staat? Wir wurden darauf konditioniert, daß die Auflösung eines Staates apokalyptische folgen haben und alles in einem Mad Max-Szenario enden würde. Diese Horrorszenarien lenken die meisten Menschen davon ab sich vernünftige und logische Gedanken über den Sinn und Unsinn eines Staates zu machen. Ist es Freiheit, wenn wir mit Gewalt wie domestizierte Tiere auf einer (Steuer-) Farm gehalten werden und von einer kleinen Gruppe mit Polizei und Militär ausgeliefert sind ?
Wenn es um die Auflösung des Staates geht, kommen oft 2 Argumente.
Das Erste ist, daß eine freie Gesellschaft nur möglich wäre, wenn alle Menschen gut sind. Mit anderen Worten, Bürger brauchen also einen zentralisierten Staat, weil es böse Menschen auf der Welt gibt.
Das größte und offensichtlichste Problem mit dieser Position ist, daß wenn böse Menschen im Staat existieren, sie folglich auch in der Regierung existieren werden und somit eine weitaus größere Gefahr darstellen. Bürger sind in der Lage, sich gegen böse Individuen zu schützen, haben jedoch keine Chance gegen einen aggressiven Staat mit einer bis an die Zähne bewaffneten Polizei und Armee.
Folglich ist das Argument falsch, einen Staat zu brauchen, weil böse Menschen existieren.
Wenn böse Menschen existieren, muß der Staat demontiert werden, weil böse Menschen dessen Macht für sich selber nutzen werden und im Gegensatz zu privaten Kriminellen haben böse Menschen in der Regierung die Polizei und das Militär zur Verfügung , um ihre Launen an einer hilflosen und hauptsächlich unbewaffneten Bevölkerung auszuleben.
Es kann 4 Varianten von guten und bösen Menschen auf der Welt geben:
- Alle Menschen sind gut;
- Alle Menschen sind böse;
- Die Mehrheit der Menschen ist böse und eine Minderheit ist gut;
- Die Mehrheit der Menschen ist gut und eine Minderheit ist böse;
Eine perfekte Balance von Gut und Böse ist statistisch unmöglich
1. Im ersten Fall (alle Menschen sind gut) ist ein Staat offensichtlich unnötig, da das Böse nicht existiert.
2. Im zweiten Fall (alle Menschen sind böse) kann der Staat allein aus einem Grund nicht erlaubt werden. Denn allgemein wird argumentiert, daß ein Staat existieren muß, weil böse Menschen Schaden anrichten wollen und nur durch staatliche Sanktionen (Polizei,Gefängnis,…etc) davon abgehalten werden können.
Daraus resultiert: Je weniger Sanktionen diese Menschen befürchten, desto mehr Böses werden sie tun. Jedoch hat der Staat selber keine Sanktionen zu befürchten, denn wieviele Polizisten und Politiker gehen selbst in westlichen Demokratien ins Gefängnis?!
Wenn also böse Menschen Böses tun wollen, aber nur durch Sanktionen davon abgehalten werden können, darf die Gesellschaft niemals die Existenz eines Staates erlauben, weil böse Menschen sofort die Kontrolle des Staates haben werden und großes Übel, ohne Konsequenzen anrichten können .
In einer rein bösen Gesellschaft ist also die einzige Hoffnung für Stabilität ein Naturzustand, wo ein generelles Bewaffnen und die Angst vor Vergeltung die bösen Absichten verschiedener Gruppen in Schach hält.
3. Die dritte Variante ist, daß die meisten Menschen böse sind und wenige gut. In diesem Fall darf dem Staat ebenfalls nicht erlaubt werden zu existieren, da die Mehrheit der bösen Menschen in Kontrolle des Staates sein und über die gute Minderheit herrschen wird.
Besonders Demokratie darf nicht erlaubt werden, da die Minderheit der guten Menschen dem Willen der bösen Mehrheit ausgeliefert sein würde. Böse Menschen die Schaden anrichten wollen, ohne die Angst zu haben bestraft zu werden, würden folglich die Kontrolle des Staates übernehmen und seine Macht nutzen Böses zu begehen, frei von der Angst, die negativen Konsequenzen davon zu erleiden.
Gute Menschen handeln moralisch und nach tugendhaften Wertvorstellungen, nicht aus Angst vor Bestrafung. Weswegen sie demnach im Gegensatz zu bösen Menschen, wenig Gewinn für sich sehen, die Kontrolle über den Staat zu bekommen; sehr viel weniger im Vergleich zu den Bösen!
Somit ist es sicher, daß der Staat von einer Mehrheit von bösen Menschen kontrolliert wird, welche dann zum Nachteil für alle moralischen Menschen, über alle herrschen werden.
4. In der vierten Variante sind die meisten Menschen gut und nur wenig böse. Diese Möglichkeit unterliegt im Prinzip demselben Problem, wie in der dritten Variante angesprochen. Nämlich das böse Menschen immer die Kontrolle des Staates übernehmen wollen, um sich vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Diese Variante ändert die Erscheinung der Demokratie natürlich: Da die Mehrheit der Menschen gut ist, müssen die machthungrigen bösen Menschen sie anlügen, um an die Macht zu kommen.
Sobald sie ein öffentliches Amt haben, brechen sie sofort ihre Versprechen und verfolgen ihre eigene korrupte Agenda und setzen sie mit Polizei und Militär durch. (Offensichtlich ist dies die aktuelle Situation unserer Demokratien) Da auch hier der Staat das größte anzustrebende Ziel der meisten bösen Menschen ist- über den sie schnell Kontrolle erlangen werden, zum Nachteil aller guten Menschen- kann auch hier der Staat nicht erlaubt werden.
Es ist klar, daß es keine Situation gibt, die logisch und moralisch die Existenz eines Staates erlauben kann. Die einzig mögliche Rechtfertigung für die Existenz eines Staates wäre, wenn die Mehrheit der Menschen böse wäre, aber der Staat immer von guten Menschen kontrolliert werden würde. Diese Variante klingt zwar theoretisch interessant, kann jedoch folgenden logischen Argumenten nicht standhalten:
- Die böse Mehrheit würde schnell die Minderheit in den Wahlen überstimmen oder durch einen Putsch die Macht übernehmen.
- Es gibt absolut keine Garantie dafür, daß es nur gute Menschen an der Spitze geben würde
- Es findet sich dafür absolut kein Beispiel in der Geschichte der Staaten
Der logische Fehler der bei der Verteidigung des Staates immer gemacht wird, ist das kollektive moralische Standards, an denen jegliche Gruppen von Menschen gemessen werden, nicht auch für die Gruppen von Menschen gelten, die über sie herrschen.
Wenn 50% der Bürger böse sind, sind mindestens 50% der Menschen die über sie herrschen auch böse (wahrscheinlich sogar mehr, da Macht böse Menschen anzieht). Woraus dann folgen muß, daß die Existenz von bösen Menschen niemals die Existenz eines Staates rechtfertigen kann.
Warum wird dieser Fehler immer gemacht? Es gibt viele Gründe, von denen ich ein paar anschneiden werde. Der Erste ist, daß der Staat sich den Kindern in Form eines Schullehrers vorstellt, der als moralische Autorität angesehen wird. Diese Assoziation von Moralität und Autorität wird durch jahrelange Wiederholung bekräftigt.
Der zweite Grund ist, daß der Staat niemals den Kindern die Wurzel seiner Macht lehrt: Gewalt ! Sondern vorgibt, er sei nur eine weitere soziale Institution ,wie eine Kirche oder eine wohltätige Vereinigung .
Der dritte Grund ist, daß die Vorherrschaft der Religion, schon immer die meisten Menschen blind gemacht hat das Böse des Staates zu erkennen. Welches auch ein Grund ist, weshalb der Staat die Interessen der Kirche immer sehr unterstützt hat. In der religiösen Weltsicht ist absolute Macht gleichbedeutend mit großer Güte in Form einer Gottheit.
In der politischen Realität jedoch heißt größer werdende Macht immer größer werdendes Böses, weshalb das Ankämpfen gegen diese Macht das Ankämpfen der Gottheit bedeuten würde.
Am Anfang des Artikels habe ich von zwei Argumenten gesprochen die oft kommen, wenn es um die Auflösung des Staates geht. Das Erste war zu glauben der Staat sei notwendig, weil böse Menschen existieren. Das Zweite ist, daß in Abwesenheit eines Staates, eine andere Institution den Platz einnehmen wird. Folglich würden z.B. Versicherungsunternehmen oder private Sicherheitsfirmen als potenzielles Krebsgeschwür angesehen werden, die den politischen Raum einnehmen würden.
Wenn also private Institutionen wie eben angesprochen, permanent versuchen zu wachsen, um mehr Macht zu erlangen, ist das allein schon ein Argument keinen zentralisierten Staat existieren zu lassen.
Wenn es eine eiserne Regel ist, daß es Gruppen gibt die immer Macht über andere Gruppen und Individuen erlangen wollen, wird ihr Machthunger nicht dort enden wo eine von ihnen gewinnt, sondern dann erst, wenn die Gesellschaft total versklavt ist.
Deshalb ist die Logik des Arguments sehr schwer zu verstehen, daß man sich vor einer Gruppe schützt die einen überwältigen will, indem man eine andere Gruppe unterstützt, die einen schon überwältigt hat.
Es ist ähnlich zum Argument des Etatismus über staatliche Monopole, nämlich das ein staatliches Monopol kreiert werden soll, aus Angst vor einem privaten Monopol.
Wenn man sich einmal in aller Ruhe diese Widersprüche vor Augen gehalten hat, muß man kein Raketenwissenschaftler sein, um diesen Nonsens zu durchschauen.
Quelle
Sunday, 19 June 2011
4 Argumente gegen eine Regierung
Friday, 27 May 2011
Sich auf das Schlimmste einstellen
Wie lässt sich ein denkbarer Kollaps des weltweiten Wirtschaftssystems überstehen?
Eine Antwort auf Jared Diamonds Buch“Kollaps” von Werner WinklerEinen Schirm in der Tasche zu haben, wenn man einen ganzen Tag im Freien unterwegs ist, lässt uns anders auf heranziehende Wolken blicken als ohne. Ebenso scheintes mir sinnvoll und beruhigend, sich auf denkbare Szenarien vorzubereiten, die sich aus der Situation ergeben könnten, in der wir aktuell leben.Um gleich zu Beginn drei möglichen Irrtümern vorzubeugen: Erstens bin ich keinesfalls sicher, dass das eintreffen wird, was ich pauschal (wie Jared Diamond in seinem gleichnamigen Buch) als “Kollaps” bezeichne.Aber ich halte es für denkbar und kann die Wahrscheinlichkeit nicht abschätzen – deshalb nehme ich lieber einen Schirm in mein Gepäck und freue mich, falls ich ihn nicht brauche. Zweitens: es geht mir nicht darum, sich nur noch um Schirme und das Wetter zu kümmern, sondern darum, den Aufenthalt im Freien um eine Sorgezu erleichtern. Und Drittens: ich habe leider kein Patentrezept anzubieten, wie man die Benutzung von Schirmen gänzlich überflüssig machen könnte – Leben bedeutet eben nicht nur, viele Möglichkeiten zu haben, sondern auch vielen Risiken ausgesetzt zu sein.Die Menschheit lebt nun mehr seit ungefähr zehntausend Jahren in einem Experiment, das sich Sesshaftigkeit nennt. Viele haben das zwar vergessen oder würden bestreiten, dass es sich überhaupt um ein Experiment handelt. Sie nennen es stattdessen Fortschritt oder Entwicklung. Ich bezweifle, dass das dauerhaft so bleibt. Zur Erinnerung: Bis zu der Zeit, als unsere Vorfahrenbegannen, Ackerbau zu betreiben, Häuser zu bauen und Tiere als Nahrungs-, Kleidungs- und Milchlieferanten zu halten, zogen deren Vorfahren viele zehntausend Jahrelang umher, sammelten, jagten, fischten, pflanzten vielleicht hier und dort eine Kleinigkeit an, um später etwas zu ernten. Vielleicht blieben sie auch einmal einige Tage, Wochen oder sogar Monate an einem Ort – aber es gab offenbar keinen Grund, sich dauerhaft an einem Ort nieder zu lassen. Demzufolge gab es auch kaum Anlass, mehr Besitz anzusammeln, als für den täglichen Gebrauch notwendig war – oder, um es mit dem Titel des Buches von Anne Donath zu sagen: Wer wandert, braucht nur, was er tragen kann.Aber etwas anderes unterschied die Zeit vor der Sesshaftigkeit sehr deutlich von der danach, die ich “Experiment” nenne: Die Zahl der zur gleichen Zeit lebenden Menschen war wesentlich geringer als später. Menschen waren eine Art unter vielen anderen und dominierten nicht, wie heute, so gut wie die ganze Erde; geschweige denn veränderten sie ihre Umwelt so stark, dass ihr eigenes Überleben gefährdet würde. Das ist eine Spezialität unserer Experiment-Zeit.Wenn man mit offenen Augen durch die heutige Welt geht und sieht, wohin sich das Experiment entwickelt, wird klar, dass es nicht noch einmal zehntausend Jahre in der gleichen Art weitergehen kann. Vielleicht nicht einmal hundert Jahre, es sei denn, wir finden zurück zur Zeit vor dem Experiment oder entwickeln etwas völlig Neues, womöglich einen Mittelweg zwischen beiden Möglichkeiten, wie ihn ganz wenige Gesellschaften, z.B.im Hochland von Neu-Guinea oder auf einigen kleineren Inseln im Pazifik (etwa Tikopia) jahrtausendelang beschritten haben*. Nur ist es unklar, ob und wann uns etwas Vergleichbares, Haltbares, Nachhaltiges gelingt oder ob das Experiment einfach endet, ohne dass noch eine rettende Option aufgetaucht ist. Diesen denkbaren Fall nenne ich hier “Kollaps” und wie man damit umgehen könnte, ist der Inhalt dieses Essays.* Das Geheimnis beider Kulturen liegt offenbar darin, die vorhandenen Ressourcen so zu nutzen und zu pflegen, dass sie nicht verbraucht werden und gleichzeitig die Zahl der an einem Ort lebenden Menschen konstant zu halten. Jared Diamond hat in “Kollaps” beide beschrieben.1. Leben heißt VeränderungWer versucht, einen Fluss dauerhaft anzuhalten, vergeudet nur seine Kräfte. Leben heißt Veränderung, weil das Leben seit Anbeginn gleichzeitig die Tendenz zur Abweichung von der Norm (Mutation), den Wunsch nach Optimierung und Anpassung (Fortschritt) sowie zu einem stabilen Gleichgewicht (Harmonie) zeigt. Und auch das Gleichgewicht bleibt nicht ewig, sondern wird durch Abweichung immer wieder in Frage gestellt. Sich diesen Prozessen zu verschließen hieße, sich dem Leben zu verschließen. Ebenso, wenn man nur einen der drei Stationen akzeptiert und zum Lebensmotto erheben möchte. Niemand kann dauerhaft nur mit Abweichung, mit Optimierung oder nur mit einem harmonischen Gleichgewicht existieren – weder ein Mensch, ein Unternehmen, eine Institution oder gar ein Staatswesen.Veränderung ist also das, womit wir automatisch rechnen müssen und dürfen. Deshalb gibt es auch in der scheinbar aussichtslosesten Situation Grund zur Hoffnung. Aber genauso besteht selbst in einer sehr guten Situation stets Anlass zu einer gewissen Sorge oder Vorsorge. Wer sich ängstlich einer denkbaren Veränderung verschließt, verhält sich demnach genau so lebensfern wie derjenige, der jeden Tag mit den massivsten Veränderungen rechnet, zumal nur mit negativen, und der daran verzweifelt, dass die Welt so unsicher ist, wie zu beobachten. Um auf die Geschichte mit dem Schirm zurück zu kommen: wer trotz Regenvorhersage auf ihn verzichtet, obwohl er einen zur Verfügung hätte, wird ebenso wenig der Situation gerecht wie jemand, der gleich ganz zu Hause bleibt.2. Die kollapsanfällige SituationWie kollapsanfällig die derzeitige Situation unserer Welt oder einzelner Gesellschaften in ihr objektiv gesehen tatsächlich ist, dürfte schwer in Zahlen zu fassen sein. Zu komplex sind die Verhältnisse, zu einzigartig unsere Lage und zu wenig wissen wir sicher über einzelne Faktoren, die unsere Gesellschaften beeinflussen, als dass die Zukunft sicher vorhersagbar wäre. Schon eine kleine Veränderung an einer Voraussetzung kann weltweit massivste Unterschiede hervorrufen. Trotzdem können einige Faktoren benannt werden, an denen sich die Kollapsanfälligkeit oder die Zerbrechlichkeit des Gesamtsystems unserer Gesellschaften zuBeginn des 21. Jahrhunderts festmachen lässt:
a) das Finanz- und WirtschaftssystemMan braucht kein Experte zu sein, um zu verstehen, dass wir es mit einem extrem anfälligen Konstrukt zu tun haben – zudem mit einem, in dem eine kleine Gruppe von Akteuren fähig ist, ganze Banken und Volkswirtschaften an den Rand des Zusammenbruchs zu bringen.Zudem sind durch die Globalisierung und das Internet in den letzten Jahren die gegenseitigen Abhängigkeiten deutlich gestiegen, so dass kaum noch ein einzelnes Land seinen Wohlstand ohne viele andere Handelspartner halten könnte, wäre es von heute auf morgen auf sich alleine gestellt, z.B. weil Handelsrouten unpassierbar werden oder die Energie für einen Transport von Gütern über lange Strecken nicht mehr bezahlbar ist.b) die KlimaveränderungenSchon heute leiden viele Küstengebiete unter dem steigenden Meeresspiegel. Die Wetterextreme nehmen zu und heute landwirtschaftlich gut nutzbare Gegenden werden schon in wenigen Jahren zur Steppe veröden. Flüsse, die sich aus abtauenden Gletschern speisen,könnten zu Rinnsalen werden und damit Millionen von Menschen zu Klimaflüchtlingen machen. Schon diese drei Beispiele lassen das Potential an Anfälligkeit erahnen, das im sich verändernden Klima steckt.c) die Versorgung mit preiswerter EnergieGerade in den letzten beiden Jahrhunderten war die Versorgung mit preiswerter Energie aus Kohle, Öl, Gas und Kernkraft die wesentliche Triebkraft für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung vieler Teile der Welt. Durch sie wurden wir mobiler, konnten unsere Lebensmittel- und Warenproduktion in bis dato unbekannte Mengen steigern und so viele Menschen wie nie zuvor ernähren, kleiden, bilden und mit Wohnraum versorgen. Doch schon seit Jahrzehnten, spätestens seit der ersten Energiekrise 1973 ist klar, dass dieser Zustand vorübergehend ist, da die Quellen irgendwann versiegen und nicht unendlich neue erschlossen werden können, zumindest nicht so ökonomisch wie bisher.d) die politische StabilitätDie Zeit nach dem 2. Weltkrieg dürfte, trotz aller Kriege und Revolutionen, zu den politisch stabilsten seit langem zählen. Und doch warnen mahnende Stimmen, es könne sich in Wirklichkeit nicht um eine eigenständige politische, sondern vielmehr um eine zuerst wirtschaftlich bedingte Stabilität handeln. Anders gesagt: Es ist leicht, friedlich zu sein, wenn man entweder damit beschäftigt ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern oder im Gegenteil so wohlhabend ist, dass man die politischen Verhältnisse auf jeden Fall bewahren möchte. Politischer Unruhe geht sehr häufig wirtschaftlicher Abstieg oder allgemeine Ungerechtigkeit voraus – zum Beispiel, wenn sich nur noch sehr wohlhabende Bürger Mobilität, Energie oder gute Nahrung leisten können.e) die BevölkerungsentwicklungenHier lassen sich drei Entwicklungen beobachten, die alle ein kritisches Potential, also ein Kollapspotential beinhalten.
Entwicklung 1: Bevölkerungen, die stagnieren und in denen gleichzeitig die Wirtschafts- und Renten-systeme darauf angewiesen sind, dass die Bevölkerung wächst.
Entwicklung 2: Bevölkerungen, die abnehmen bzw. sich in immer kleineren Regionen oder Megacitys mit einem Slumgürtel verdichten. Auch hier leidet über kurz oder lang die Wirtschaft und die Altersversorgung, es sei denn, von staatlicher Seite wird massiv eingegriffen, z.B. durch hohe Besteuerung von Erbschaften, die dann an Stelle von Beitragszahlern ein Rentensystem finanziert.
Und schließlich Entwicklung 3 – die gleichzeitig auch die gefährlichste dieser drei darstellt: Gesellschaften, die über Jahrzehnte stark wachsen und sich etwa innerhalb einer einzigen Generation verdoppeln. Es ist für mich völlig unverständlich, dass der sich daraus ergebenden Gefahr so wenig Aufmerksamkeit gewidmet bzw. ihr gegengesteuert wird. Jeder Tierhalter wäre alarmiert und würde massiv gegensteuern, wenn er sähe, wie sich die Zahl seiner Tiere in einem begrenzten Gehege und bei begrenztem Futtervorrat alle paar Jahre verdoppeln würde.f) der Zustand des ÖkosystemsWährend es noch vor wenigen Jahrhunderten völlig unvorstellbar war, dass der Mensch mit seiner Präsenz auf dem Planeten einmal das Ökosystem selbst in Gefahr bringen könnte, sehen wir heute genau das Gegenteil:Es ist zu befürchten, dass die Menschheit sich buchstäblich selbst die Äste absägt, auf denen sie sitzt, nur um es noch ein paar Jahre warm und gemütlich zu haben. Selbstverständlich wird letztendlich die Erde oder das “Gesamtsystem” zurück zu einem Gleichgewicht finden – aber um welchen Preis für die Menschheit oder die Vielfalt des Lebens? Wenn wir immer mehr Lebensräume zerstören, wird dies zu einer massiven Verarmung der genetischen Ressourcen und damit zu einer stark verminderten Anpassungsfähigkeit und Kreativität des irdischen Lebens führen.Als Fazit aus diesem kurzen Überblick lässt sich sagen, dass im Grunde wesentliche Faktoren, von denen unsere Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme abhängen, nicht im Lot sind und somit die Kollapsanfälligkeit insgesamt höher ist als je zuvor in der Geschichte, zumindest global gesehen. Und dies, ohne weitere denkbare Faktoren in die Betrachtung ein zu beziehen, die ebenfalls das zerbrechliche Gebilde der menschlichen Weltgesellschaft zum Einsturz bringen könnten. Hier wären zum Beispiel der Ausbruch von Pandemien, Einschläge von Himmelskörpern oder Ausbrüche von Supervulkanen, wie im Laufe der Geschichte mehrfach geschehen, zu nennen – gegen die letzten beiden dürfte trotz Hollywood-Rettungsszenarien kaum ein Kraut gewachsen sein.3. Was bei einem Kollaps geschehen kann.Im 20. Jahrhundert sind mehrere Gesellschaften, auch sehr große, wie das “Dritte Reich” der deutschen Nationalsozialisten oder die Sowjetunion mit ihren Satellitenstaaten, kollabiert. Trotzdem haben sich beide wieder recht schnell erholt und stabilisiert – jedoch nicht aus eigener Kraft, sondern weil von außen Hilfe zur Verügung stand. Für beide kollabierten Systeme bot diedemokratisch-marktwirtschaftliche Ordnung zumindest einen Hoffnungsanker, konkret jedoch auch praktische, finanzielle und politische Hilfe. Eine ähnlich starke Kombination aus alternativer Idee und tatsächlicher Macht steht uns heute angesichts eines denkbaren Kollapses nicht zur Verfügung. Die wenigen Beispiele, die als zukunftstaugliche Ausnahmen modellhaft zur Verfügung stehen, taugen nicht um eine dermaßen bevölkerungsreiche Weltgesellschaft aufzufangen oder gar zu begeistern, wie dies für viele unfreie Gesellschaften die Idee einer demokratischen Marktwirtschaft vermochte und noch vermag. Und obwohl einzelne Länder einzelne Probleme teilweise oder ganz gelöst haben, gibt es doch meines Wissens keines, das komplett als Vorbild für alle anderen dienen könnte. Im Gegenteil: die Nachahmung der industriellen Revolution mit ihren ungeheuren Umweltbelastungen und den sozialen Ungerechtigkeiten durch Länder wie China und Indien verschärft die Kollapsanfälligkeit weiter anstatt sie zu reduzieren. Eine große Hoffnung, eine Utopie gar, wie sie zu Beginn der Industrialisierung, während der Versuche, den Kommunismus einzuführen oder auch in der Anfangszeit der demokratischen Marktwirtschaften in Form von “Wirtschaftswundern” erlebten, fehlt heute. Die von Ökologen propagandierte Alternative erscheint vielen reizlos und geht zudem die Frage des Bevölkerungswachstums ebenso wenig an wie die eines gerechten Finanz- und Wirtschaftssystems.
Bei einem Kollaps wird also vor allem Eines geschehen:viele Menschen werden viel von dem verlieren, was sie gewohnt sind. Und je nach Niveau des individuellen Wohlstandes und der Heftigkeit des Zusammenbruchs wird dies unterschiedlich viel sein. Um einmal das Bild eines mehrstöckigen Gebäudes zu benutzen: bei einem Erdbeben kann sowohl nur das obere Stockwerk einstürzen und der Rest stehen bleiben, es können nur einzelne Teile einbrechen bzw. das Gebäude unbewohnbar machen oder es kann alles zusammenbrechen und nur ein Haufen Schutt über einem Keller übrig bleiben.Wohl dem, der dann in einer kleinen Hütte außerhalb des Gebäudes zu leben gewohnt ist und der nur sein Wellblechdach wieder festnageln muss, nach dem die Erde gebebt hat. Praktisch bedeutet dies, dass gerade die hochvernetzten, auf Energieversorgung, Warenströme und Transportwege angewiesenen und von gegenseitiger Arbeitsteilung lebenden Gesellschaften schlagartig in die Krise geraten, wenn eine Störung eintritt. Schon der kurzzeitige Ausfall von Internet- und Telefonverbindungen, ein Vulkan, der Asche in die Flugrouten bläst oder derStopp der Stromversorgung unterbricht den gewohnten Ablauf. Brechen jedoch die Warenströme und irgendwann auch die öffentliche Ordnung weg, werden sehr viele Menschen mit einer Situation konfrontiert sein, die sie absolut nicht gewohnt sind: sie müssen sich selbstmit dem Notwendigen versorgen – zunächst mit Wärme (je nach Klimaregion und Jahreszeit), mit Trinkwasser und mit Lebensmitteln, dann mit ihrer eigenen Sicherheit oder der Organisation von neuen regionalen Beziehungen. Natürlich ist in dieser Lage jemand besser dran, der sich seine Wärme selbst erzeugen kann, der Wasser- und Lebensmittelvorräte zu Hause hat und in einer Gegend lebt, wo er nicht jeden Moment damit rechnen muss, dass ein bewaffneter Mob ihn seiner Habe und seines Lebens beraubt. Kurz: der New Yorker Geschäftsmann im kleinen, zentral beheizten Appartement, der sich täglich unterwegs von Fastfood ernährt, übergewichtig ist und nur einen kleinen Kühlschrank hat, ist dann wesentlich schlechter dran wie der gesunde polnische Bauer, der sich seit Jahren gezwungenermaßen von der eigenen kleinen Landwirtschaft ernährt, mit seinen Nachbarn Geräte und Arbeitszeit tauscht, weit draußen lebt und Vorräte und Holz für zwei Winter im Keller hat. Irgendwo zwischen diesen Extremen dürfte jeder von uns seinen Ausgangspunkt haben. Jedenfalls würden nur sehr wenige Menschen gar nichts bemerken, wenn die Welt, wie wir sie heute kennen und schätzen, nicht mehr funktionieren würde. Außer ein paar wenigen Naturvölkern wären alle mehr oder weniger rasch und stark betroffen.4. Leben nach dem Kollaps.In der Hoffnung, dass dieser Fall nie eintritt, gehe ich einmal vom Schlimmsten aller denkbaren Kollaps-Szenarien aus: Wodurch auch immer ausgelöst, brechen dauerhaft das Finanzsystem, das Internet, die Elektrizitätsversorgung, die Wasserversorgung, die Warenströme, die medizinische Versorgung und die öffentliche Ordnung zusammen. Übrig bleibt nur, was auch ohne diese Errungenschaften existiert: Häuser, Straßen, die vorhandenen Vorräte und Gerätschaften, ein Rest an Mobilität – sowie viele Menschen auf teilweise engen Räumen, die sich nur zu einem kleinen Teil von dem ernähren können, was in ihrer direkten Umgebung und Reichweite wächst. Was dann? Schon nach kurzer Zeit und der ersten Schockstarre werden sich, je nach regionaler Bevölkerungsdichte unterschiedlich, Tausende oder Millionen von Menschen auf die Suche machen:nach Wasser,nach Nahrung,nach Heizmaterialien,nach Werkzeugen, Waffen, Freunden, Verbündeten.Ein Schwarzmarkt und Tauschhandel wird einsetzen, es werden sich Gruppen zusammen schließen, um gemeinsam für Sicherheit zu sorgen. Wo große Mengen an Waffen im Umlauf sind, werden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu eingesetzt, die eigenen Forderungen durchzusetzen. Geld wird wertlos sein, vielleicht sogar Gold. Eine Dose Rindfleisch kann wertvoller sein als der schönste Sportwagen, ein kleines Gartenhaus mit Ofen begehrter als eine große Villa ohne funktionierende Zentralheizung und Wasserversorgung. Wer auf bestimmte Medikamente oder Behandlungen angewiesen ist, hat schlechte Karten. Die Zahl der Kranken, Toten, Verzweifelten und Gewaltbereiten wird rasant zunehmen – bis sich ein neues Gleichgewicht einstellt und die Zahl der regional übrig bleibenden Menschen im Verhältnis zu dem steht, was diese aus den vorhandenen Ressourcen erarbeiten können; das wird dann jedoch nicht mehr in Geld gemessen werden, sondern in Nähr- und Heizwerten, in sozialem Zusammenhalt und gemeinsam organisierter Sicherheit.Ob sich nach einem solchen Kollaps wieder komplexere Gesellschaften mit ähnlich hohen Bevölkerungszahlen und einer eben so hoch entwickelten Technik bilden werden, bleibt offen. Vorstellbar ist jedoch, dass auf Grund der teilweise extremen Arbeitsteilung und Spezialisierung nur noch wenige Menschen ausreichend Kenntnisse in sich vereinen, um auch nur die notwendigsten Dinge herzustellen oder anzubauen. Es ist sogar denkbar, dass wir auf eine Niveau weit vor dem Mittelalter und vielleicht sogar auf das einer steinzeitlichen Jäger- und Sammlerkultur zurückfallen würden, wenn auch mit zunächst zahlreichen nützlichen Hinterlassenschaften der technisierten Zivilisation.Meine Vermutung ist, dass sich das Pendel irgendwo zwischen Steinzeit und Mittelalter einspielen würde - regional und lokal stark unterschiedlich. Aber ein Zurück zur Hochkultur des 21. Jahrhunderts scheint mir fast ausgeschlossen – vor allem deshalb, weil uns nicht mehr wie zu Beginn der Industrialisierung große Mengen gut verfügbarer Energieträger und Metalle zurVerfügung stehen würden, auf die jede technische Zivilisation angewiesen wäre. Andererseits fehlen zum allergrößten Teil die damals noch vorhandenen handwerklichen, physikalischen und landwirtschaftlichen Grundkenntnisse. Sie wären aber die Voraussetzung, um eine neuerliche technische Zivilisation zu errichten.Die nach einem Kollaps übrig bleibenden und neu geborenen Menschen werden vermutlich zunächst einmal froh sein, überhaupt am Leben zu bleiben, die kalten Nächte und Jahreszeiten zu überstehen und sich gegen aggressive Nachbarn verteidigen zu können. Jemand in einer solchen Lage braucht kein Navigationssystem und wird auch keine Satelliten ins Weltall schießen können, um es zu betreiben.5. Vorsorgen für das Leben danach.Um zum Bild des vorsorglich mitgeführten Schirms vom Beginn zurückzukehren – es taucht bei solchen Gedankenspielen natürlich rasch die Frage auf, ob und wenn ja, wie eine Vorsorge für den Fall der Fälle aussehen könnte. Und hier natürlich möglichst eine, die nicht die Größe und das Gewicht eines großen Sonnenschirms aufweist, sondern eher unauffällig, leicht und trotzdem im Ernstfall tauglich ist. Selbstmord aus Angst vor dem Tod ist sicher keine gute Idee – ebensowenig, sich aus dem normalen Leben zurück zu ziehen, nur weil es früher oder später womöglich aus dem gewohnten und geliebten Rahmen ausbrechen könnte. Ein Schirm, der mich daran hindert, nach Draußen zu gehen, macht keinen Sinn. Nun lassen sich aus dem zuvor beschriebenen, extremen Szenario durchaus Handlungsoptionen ableiten, die es im Fall des Eintritts wahrscheinlicher machen, den ersten Schock zu überleben und dann auch in der Zeit danach wieder zu einem Leben zu finden, das wir als lebenswert betrachten. Einige davon, aber selbstverständlich nicht alle, möchte ich ansprechen – überlasse es jedoch dem Leser selbst, sie für sich ernst zu nehmen, an die eigene Situation anzupassen oder als zu weitgehend auszuschließen. Die Reihenfolge der Vorsorgetipps ist hierbei zufällig entstanden.a) die eigene GesundheitJe gesünder ein Mensch und je weniger abhängig von medizinischen Diensten und Mitteln, die ihm nur von einer hoch komplexen Gesellschaft garantiert werden können, desto besser im Fall eines Kollapses. Auch körperliche Fitness wäre von Vorteil. Und wer ein bestimmtes Medikament unbedingt benötigt, tut vielleicht gut daran, einen Vorrat davon anzulegen um zumindest eine zeitliche Unterbrechung der Vorsorgung damit ausgleichen zu können.b) relevantes WissenIm Fall eines Kollapses wird sich das vorhandene Wissen völlig neu sortieren. Manches, was heute noch täglich benötigt wird, ist dann nutzlos und anderes, das nur für wenige Menschen notwendig ist, z.B. über essbare Wildpflanzen Bescheid zu wissen, würde dann schlagartig sehr wertvoll sein. Um eine Vorstellung davon zu bekommen, was ohne die heutige technischeGesellschaft an Wissen notwendig sein könnte, ist es etwa sinnvoll, sich über die Lebensweise von Menschen früherer Epochen kundig zu machen – angefangen von derjenigen der Steinzeitmenschen bis hin zum späten Mittelalter. Aber auch heute leben manche Gruppennoch in einer Art und Weise, die durchaus tauglich scheint, auch “danach” noch fortgeführt zu werden, z.B. die Lebensweise der Amish People in Pennsylvania oder die der Buschleute in der Kalahari-Wüste. Eine gute Quelle für später womöglich nützliches Wissen könnten auch Bücher über Gärtnerei, Landbau oder das Handbuch der Pfadfinder sein.c) Vorräte zur ÜberbrückungViele der heutigen Menschen können sich kaum noch vorstellen, wie lebenswichtig noch vor wenigen Jahrhunderten die Anlage von Vorräten war – sei es nun für den Winter oder für Zeiten mit schlechter Ernte. Unser Vorratslager heute ist häufig der Supermarkt, doch ist klar, dass die dort gelagerten Lebensmittel nur sehr kurze Zeit ausreichen, die umliegende Bevölkerung zuversorgen. Häufig lagern zwar staatliche Stellen Grundnahrungsmittel ein, doch dürfte deren Verteilung in einem solchen Krisenfall, wie hier geschildert, nicht automatisch optimal funktionieren, als dass man sich allein darauf verlassen könnte. Anstatt beliebige Lebensmittel einzulagern wäre mein Tipp, lieber diejenigen zu bevorzugen, die sowieso verwendet werden. So kann einfach eine Art Puffer aufgebaut werden, der auch in Notzeiten verfügbar ist, ohneihn separat zu pflegen. Hierbei ist natürlich auf die Haltbarkeitsdaten zu achten. Angenommen, ich verbrauche vom Lebensmittel X ungefähr 50 Packungen pro Jahr und die Haltbarkeit ist genau ein Jahr, spricht – außer vielleicht Geldmangel oder Platzgründe – nichts dagegen, sich mit der Zeit einen Vorrat von 50 Packungen anzulegen. Besonders Trinkwasser, das heutzutage vielen Menschen wie selbstverständlich verfügbar scheint, sollte bevorratet werden. Schon eine kleinere Störung im Warenverkehr und ein sehr heißer Sommer können hier zu Versorgungsengpässen führen und dann ist man sicher froh, ausreichend Getränke verfügbar zu haben.Wer seinen Notfallvorrat weiter ausdehnen möchte, kann sich ganz einfach Getreidekörner einlagern und aus diesen im Notfall mit einer Handmühle Flocken oder Mehl herstellen. Trocken und in einem fest verschlossenen Gefäß gelagert halten Getreidekörner viele Jahre lang – und sie könnten im Bedarfsfall sogar wieder ausgesät werden. Ein kleiner Vorrat an anderen Samen, z.B. von Gemüse, scheint mir ebenfalls gut angelegtes Geld zu sein, vor allem, wenn man selbst einen Garten hat und die Samen regelmäßig verwendet und erneuert werden können. Eine weitere sinnvolle Vorratshaltung empfiehlt sich für Brennstoffe, wobei natürlich auch die Möglichkeit vorhanden sein sollte, damit wenigstens einen Raum zu beheizen. Wer diese Möglichkeit, z.B. in der Großstadt, nicht hat, kann sich unter Umständen auf dem Land oder in einer Gartenlaube ein kleines Häuschen mit Ofen und Platz für Holz und Kohlen zulegen, um imNotfall dorthin ausweichen zu können. Für kürzere Heizperioden genügt auch ein mit Petroleum betriebener, abgasfreier Zimmerofen und sogar mit einigen Kerzen lässt sich durchaus die Temperatur in einem kleinen Raum um etliche Grad erhöhen, wie ich selbst einmal ausprobiert habe.d) Möglichkeiten zum SelbstschutzIm Extremfall ist durchaus damit zu rechnen, dass verzweifelte oder skrupellose Menschen Gewalt anwenden, um in den Besitz von begehrten Gütern zu gelangen. Welche Mittel hier als angemessen empfunden werden, sich dagegen zur Wehr zu setzen, bleibt der Bereitschaft des Einzelnen überlassen, diese auch einzusetzen. Nicht jeder wird selbst in einer solchen Lage mit einer Waffe umgehen können oder wollen, nur um ein paar Vorräte zu verteidigen. Eine stabileWohnungstür oder ein Gitter vor den Fenstern könnten durchaus mehr bewirken als eine geladene Waffe in der Hand des Ungeübten, ebenso ein wachsamer Hund oder ein fest zu verschließender Raum im Haus, in den man sich im Notfall flüchten kann. Vorteilhafter dürfte im Ernstfall jedoch sein, sich mit anderen zusammen zu schließen und gemeinsam für Sicherheit zu sorgen. Niemand kann alleine 24 Stunden am Tag nur damit verbringen, nach möglichen Angreifern Ausschau zu halten und sich diesen zu stellen. Aber eine Gemeinschaft von 50-100 Personen, die sich die Aufgaben teilt und bei Bedarf zusammenhält, dürfte zumindest Einzeltäter oder kleinere Banden gut abschrecken bzw. abwehren können.e) sich auf das Schlimmste einstellenLetztlich kann man nicht mehr verlieren als das eigene Leben. Und das verliert man ja irgendwann so oder so - ob nun in einer technisch hoch entwickelten Gesellschaft oder in einer, die sich von den Überbleibseln derselben noch eine zeitlang über Wasser hält, bis sie dann aufeine Niveau zurückgeht, welches vor dem “Experiment” der Sesshaftigkeit und der darauf folgenden beruflichen Spezialisierung Jahrtausende lang selbstverständlich war. Ob das nun als “das Schlimmste” bezeichnet werden kann, möchte ich bezweifeln. Schaut man sich nämlich jene Menschen an, die wie die Buschleute heute noch in einer ursprünglichen Weise leben, gehören diese vermutlich zu den glücklichsten Menschen der Welt. Und auch das Ökosystem und die von der Ausrottung durch den Menschen bedrohten Tiere könnten sich über das Ende des Experiments durchaus freuen. Sich auf etwas einstellen bedeutet auch, damit besserumgehen zu können. Eine Dusche und ein Regenschauer sind in gewisser Weise recht ähnlich – nur ist das eine gewählt und willkommen und das andere überrascht uns.So gesehen dürfte eine der besten Möglichkeiten der Vorsorge die innere Vorbereitung darauf sein, vieles von dem, was uns heute selbstverständlich und “ewig” erscheint, als vorübergehende Erscheinung zu sehen und im Ernstfall loslassen zu können – sei es nun das Internet, das warme Wasser aus der Leitung, die prall gefüllten Supermärkte oder die Aussicht auf eine bis ans Lebensende fast perfekte medizinische Versorgung. Und auf der anderen Seite der Trennlinie diejenigen Dinge zu sehen und zu schätzen, die ganz sicher erhalten bleiben werden: Freundschaft, Entdeckerfreude, das Lächeln der Kinder, Musik und Lieder, die Sterne bei Nacht oder der Zauber des zurückkehrenden Frühlings nach einem kalten Winter. Auch gute Gespräche und das Gefühl, jemand wichtig zu sein brauchen weder Internet noch Atomkraftwerke oder Mobiltelefone. Und der Ritt auf einem Pferd zu einem Freund kann mehr Lebensqualität beinhalten als in einem leistungsstarken Sportwagen zu einer Arbeit zu fahren, die einen nicht ausfüllt. Und wer noch einen Schritt weiter gehen mag, kann sich auch darauf einstellen, dass das eigene Leben irgendwann zu Ende sein wird. Ich glaube, wer vor dereigenen Sterblichkeit keine Angst mehr hat, ist schon sehr gut auf jede denkbare Veränderung vorbereitet, die sich noch ereignen kann.6. Dem Kollaps vorbeugen?Natürlich stellt sich bei solchen Analysen auch die Frage, ob man noch etwas tun kann, um den mit zunehmender Komplexität der Situation immer wahrscheinlicher werdenden Kollaps zu verhindern. Die in Kapitel 2 beschriebenen Probleme sind ja wahrlich keine Lapalie und nicht erst seit gestern vorhanden. Wenn man ein Problem erkannt hat und nach Lösungen sucht, ist es sinnvoll, zunächst einmal das Ziel der Lösungsversuche zu definieren – also etwa die Frage zuklären, was denn anders wäre, wenn das Problem tatsächlich gelöst wäre. So gefragt würde ich vielleicht antworten: wenn die Menschheit wieder auf eine Art leben würde, dass es im gleichen Stil mehrere Jahrzehntausende weiter gehen könnte, ohne dass ein neuer Kollaps droht. Dieser Zustand war nach meinen Kenntnissen zuletzt vor ungefähr zehn- bis zwölftausend Jahren auf der ganzen Welt und für die ganze Menschheit vorhanden, als unsere Vorfahren noch als Jäger,Sammler und Pflanzer unterwegs waren und nicht in der Mehrheit nach und nach dauerhaft sesshaft wurden.Und genau jener Zustand, so scheint mir, könnte durch einen Kollaps wieder eintreten, wenn wir ihn nicht willentlich wieder herbeiführen – zumindest nach und nach. Praktisch hieße das, dass die Anzahl der Geburten deutlich unter derjenigen der Sterbefälle bleiben müsste. So könnten nach und nach die überbevölkerten Gebiete entlastet werden und der knapper werdende Ackerboden sowie die versiegenden Ressourcen geschont werden. Gleichzeitig wäre es notwendig, dass jene Gesellschaften, die wesentlich mehr verbrauchen als gleichzeitig an Ressourcen nachwächst, ihren Verbrauch auf oder unter diese Nachhaltigkeitsgrenze senkt. Auch die Verbrennung von fossilen, nicht nachwachsenden Rohstoffen muss schnellstmöglich beendet werden, ebenso der Verzehr von tierischer Nahrung im gewohnten Stil. Alleine mit diesen drei Maßnahmen – Reduzierung der Bevölkerungszahl, Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und Reduzierung des Verzehrs tierischer Nahrung – könnte das Gesamtsystem spürbar entlastet werden. Und wenn parallel noch die politischen Systeme und das Finanz- und Wirtschaftssystem renoviert würden sowie die angerichteten Schäden am Ökosystem der Erde wo immer möglich ausgeglichen – dann sänke die Wahrscheinlichkeit für einen Kollaps drastisch.Ob wir als Menschheit so viel Verstand, Willen und Kreativität aufbringen, bleibt abzuwarten. Darauf wetten würde ich eher nicht, wenn ich die Entwicklung der letzten zehntausend Jahre seit Beginn des “Experiments” betrachte. Aber man weiß ja nie, welche Veränderungen uns bevorstehen. Bekanntlich soll man mit allem rechnen, auch mit dem Guten.
Tuesday, 26 April 2011
Die Schuldenlüge
Leitartikel von Peter Haisenko
17.04.2011
Wenn man sich mit Staatsschulden beschäftigt und die Zahlen ansieht, dann wird Erschreckendes schnell sichtbar: Es gibt keinen westlichen Staat, der keine Schulden hat, abgesehen vom Ölexporteur Norwegen. Die Frage muss gestellt werden: Wer ist der Gläubiger?Die Staatsschulden umgerechnet auf den einzelnen Bürger sind nicht weniger interessant: Sie reichen von fast nichts (Bulgarien!) bis 30.000 € (Italien). Die „Sorgenkinder“ des Euro liegen im Vergleich gar nicht so schlecht (Griechenland: 25.000, Irland: 24.000) bis überdurchschnittlich gut (Spanien: 13.000, Portugal: 12.000). Vergleiche Deutschland: 23.000. Wieso braucht Portugal einen Rettungsschirm und Deutschland nicht?Nun zu den USA: Offizieller Schuldenstand 14.000 Milliarden US-Dollar. Das ergibt pro Einwohner flotte 35.000 €. Und das sind nur die offiziellen Zahlen, wie sie von der US-Regierung zugegeben werden. Inoffizielle Schätzungen gehen vom Fünffachen aus. Wieso brauchen die USA keinen Dollar-Rettungsschirm?Die Antwort ist einfach: Sie haben schon lange einen, nur ist dieser sehr unauffällig. Das, was jetzt der EZB vorgeworfen wird, praktiziert das amerikanische FED schon seit geraumer Zeit: Es kreiert US-Dollar aus dem Nichts und kauft damit faule Anleihen auf. Mit anderen Worten: Faule Anleihen der USA und seiner Banken verschwinden einfach in den Tresoren des FED, wenn sie nicht an ausländische Banken verschoben werden können.Also nochmal die Frage: Wer ist der Gläubiger?Im Fall der USA kann diese Frage beantwortet werden: Das FED und dieser Gläubiger wird seine Kredite niemals zurückfordern, weil das den sofortigen Zusammenbruch der US-Wirtschaft bedingen würde. In allen anderen Ländern ist es nicht so einfach. Hier haben Banken die Anleihen gekauft, die nicht selbst Geld drucken dürfen, wie es das FED darf. Tatsächlich ist es aber auch hier bereits ähnlich wie in den USA und es ist unglaublich pervers.Der Vorgang ist: Die Staaten verkaufen Anleihen an Banken und andere Geldgeber. Die Frage wird nicht gestellt, wie diese zu dem Geld gekommen sind, mit dem sie Staatsanleihen kaufen. Zum Teil ist es so, dass sich Banken bei der EZB Geld zu einem Prozent geliehen haben und dafür Staatsanleihen gekauft haben, die bis zu 13 Prozent Zinsen bringen. Damit ist die erste Frage nach dem Gläubiger schon fast beantwortet: In gewisser Weise ist der Gläubiger des Staats der Staat selbst, nur der Profit fließt in andere Taschen. Ein gutes Geschäft, das jedoch dem normalen Bürger verwehrt bleiben wird.Diese Staatsanleihen haben eine unterschiedlich hohe Rendite, je nachdem, wie hoch das Risiko von obskuren Ratingagenturen eingeschätzt wird. Wie die Erfahrung nach Griechenland jedoch zeigt, haben selbst die Staatsanleihen der marodesten Staaten überhaupt kein Risiko, denn es wird nicht zugelassen, dass ein Staat pleite geht.Wie gesagt, der Vorgang ist extrem pervers: Ein Staat nimmt Schulden auf und sobald die Gefahr besteht, dass die Banken sich verspekuliert haben könnten und ihre gekauften Anleihen einfach nichts mehr wert sind, kommt der Staat und legt noch einmal das Geld seiner Steuerzahler nach, damit der spekulative Gewinn der Banken und damit das gesamte System nicht in Gefahr gerät. Das ist äußerst dumm, denn wenn das Geldsystem zusammenbräche, zum Beispiel durch eine Hyperinflation, dann wären alle Staaten und auch Privatleute ihre Schulden los.Damit stellen sich neue Fragen: Was würde passieren, wenn tatsächlich der weltweite Schuldenstand auf Null ginge, weil das Geld einfach entwertet wird?Die Antwort darauf ist denkbar einfach: Nichts, was dem Durchschnittsbürger Angst machen könnte! Im Gegenteil! Stellen Sie sich vor, alle Schulden (und natürlich auch Guthaben!) wären getilgt. 98 Prozent der Menschheit wäre schlagartig vom Schuldendienst an die Kapitaleigner entlastet, auch oder vor allem, was die Staatsschulden betrifft. Allein der Deutsche Staat hätte dann mehr als 60 Milliarden Euro pro Jahr mehr zur Verfügung, die jetzt in den Schuldendienst an obskure Gläubiger fließen müssen.Daraus folgt die nächste Frage: Warum wird mit aller Macht verhindert, dass das passiert, obwohl jeder weiß, dass es früher oder später sowieso passieren wird? Niemand kann so naiv sein anzunehmen, dass die Staatsschulden jemals auf normalem Weg abgebaut werden können. Warum also wird ein System auf Kosten der Steuerzahler geradezu zwanghaft am Leben erhalten, das definitiv am Ende ist? Die Antwort ist so einfach wie erschreckend: Mit dem System werden die USA und England untergehen.So schlimm die Bilanzen der USA und Englands offiziell schon sind, sind sie doch nur ein Teil der Wahrheit. Sie sind geschönt durch die Einnahmen aus dem Finanzsektor, die nur hergestellt werden können, solange das alte System am Leben erhalten wird. Sobald dieses zusammenbricht, werden den USA und England mindestens 20 Prozent ihres BIP wegbrechen, das aus dem Finanzsektor kommt und damit keiner wertschöpfenden Arbeit entstammt! Dazu müssen dann noch weitere 20 Prozent gerechnet werden, die diese beiden Staaten jetzt jährlich an Auslandsschulden aufbauen.Das heißt: Die USA und England müssen nach dem Zusammenbruch des Geldmarkts ihren Bürgern erklären, dass sie sich um etwa 40 Prozent einschränken müssen, die sie bislang durch das ausbeuterische System vom Rest der Welt geschenkt bekommen haben. Jawohl, geschenkt! Nachdem niemand so naiv sein kann anzunehmen, dass diese beiden Länder jemals in der Lage sein werden und wollen, ihre Schulden gegenüber dem Ausland zu begleichen, haben sie sowieso schon alles geschenkt bekommen, was sie bis heute auf Kredit gekauft haben.Wer die USA und England kennt, hat eine Idee, was eine derartige Reduzierung der Lebensumstände für diese Länder bedeuten wird. Sie werden auf das Niveau von „Dritte Welt Ländern“ absacken. Sie werden von der Gnade der Welt abhängig sein, die bis jetzt durch den Bestand des Systems zu dieser „Gnade“ gezwungen wird.Wären die USA und England im Eurosystem integriert, hätten beide lange vor Griechenland den Rettungsschirm in Anspruch nehmen müssen. Das erklärt unter anderem, warum England niemals dem Euro beitreten wollte.Man muss davon ausgehen, dass das Wissen um diese Dinge weltweit in den Regierungskreisen vorhanden ist. Daraus folgt, dass die Welt von denjenigen vorsätzlich belogen wird, die eigentlich dem Wohl ihrer Wähler verpflichtet sein sollten. Hinter den verschlossenen Türen der G 8 oder G 20-Gipfel wird tatsächlich nur eines diskutiert: Wie kann das Finanzsystem auf eine neue Basis gestellt werden, ohne den Untergang der USA und Englands als unausweichliche Folge zu haben.Wären die USA ein ganz normales Land, ohne sein auf weltweite Aggression ausgelegtes Militär, dann könnte der IWF oder wer sich sonst berufen fühlt, den USA ähnlich strenge Vorschriften wie im Fall Griechenland, Irland oder Portugal auferlegen, um ihre Kreditwürdigkeit wiederzuerlangen. Da wäre als erstes der Abbau des unverhältnismäßigen Militärs dran.Hier allerdings beißt sich die Katze in den Schwanz. Wer traut sich, dem Mann mit dem größten Revolver Vorschriften zu machen? Doch das ist nicht das einzige Problem.Bereits heute sind die USA das weltweit verhassteste Land. Was würde passieren, wenn jetzt noch das Wissen die Runde machte, dass die USA seit vielen Jahren auf Kosten anderer Luxus genießen und ihr dominantes Militär unterhalten? Da möchte man schon fast wieder Mitleid mit den Amerikanern haben, die als einzelne Bürger nur eingeschränkt für die Taten ihrer Regierung verantwortlich sind.Die Probleme sind komplex. Eines steht fest: So kann es nicht weiter gehen. Und: Für die Wahrheit muss immer ein Platz sein. In diesem Sinn muss die Wahrheit auf den Tisch, damit die ganze Welt demokratisch entscheiden kann, inwieweit den USA und England auf dem Weg aus ihrer Misere geholfen werden soll. Solange dem nicht so ist, wird keine Regierung der Welt, auch unsere nicht in der Lage sein, das Vertrauen ihrer Bürger zurückzugewinnen.Zurück zur Ausgangsfrage: Wer ist der Gläubiger?Als konkrete (juristische) Person gibt es keinen. Die Schulden der Staaten sind den wuchernden Geldmengen im System geschuldet, die immerhin dreißig mal mehr sind, als es global Waren oder Dienstleistungen gibt, die man dafür kaufen könnte. Die Einnahmen (Zinsen) aus diesen virtuellen Schulden werden von London und Washington über das Bankensystem zu ihrem Vorteil gelenkt und genutzt.Hier noch ein paar Zahlen, die belegen, dass die USA wesentlich schlimmer dran sind, als irgendein europäischer Staat unter dem Eurorettungsschirm. Zu bedenken ist, dass es sich hier nur um die von den USA selbst veröffentlichten Zahlen handelt. Die Wahrheit ist mit hoher Wahrscheinlichkeit noch viel schlimmer. Und noch ein Wort zu England: Wie seit eh und je schafft es England auch heute, seine (wirtschaftlichen) Probleme und deren perfide Lösungen auf Kosten anderer zu verbergen.Der Haushalt der USA wird im Jahr 2011 etwa $ 3.300 Milliarden betragen. Davon müssen $ 1.100 Milliarden aus Krediten finanziert werden. Das ist ein Defizit von flotten 30 Prozent.25 Prozent des Haushalts werden von den USA für ihr Militär ausgegeben.Die offizielle Angabe zur Staatsverschuldung beläuft sich auf 103 Prozent des BIP. Vor zehn Jahren waren es noch 57 Prozent.Die Armutsgrenze für eine Familie mit zwei Kindern ist in den USA mit 22.000 $ pro Jahr definiert. Seit dem Jahr 2000 ist die Anzahl dieser Familien um 33 Prozent auf 15 Millionen gestiegen.Die Auslandsverschuldung der USA wird auch im Jahr 2011 um weitere 800 Milliarden $ steigen.Sieht irgendjemand Licht am Ende des Tunnels?
Tuesday, 19 April 2011
Sunday, 17 April 2011
Saturday, 16 April 2011
Wednesday, 13 April 2011
Saturday, 26 March 2011
Musterklage zum SGB II
HINWEIS:
Christian Wulff, angeblich amtierender 10. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland (dazu mehr Infos), soll nach Agenturmeldungen am Freitag, den 25.03.2011, das neue Änderungsgesetz zum SGB II unterzeichnet haben. Demzufolge wird es in der nächsten Woche (wahrscheinlich in der Ausgabe vom 29.03.2011) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Aus diesem Grunde wird danach die u.a. Klage dahingehend abgeändert und eventuelle veränderte Einzelnormen mit Grundrechtseinschränkungen neu eingefügt bzw. neu zugeordnet. Wer also mit der Klage auf dem neuesten Stand sein möchte, sollte bis dahin warten.
***Keine Zivil-, Straf- oder Verwaltungssache!Vorläufige Zuordnung zum Allgemeinen Register gemäß AktO.
Hans Mustermann, Musterstraße 1, 10 Musterhausen
Amtsgericht Musterhausen
Musterstraße 1
10 Musterhausen
Musterhausen
Datum
Hans MustermannMusterstraße 210 Musterhausen– Kläger/in –gegenBundesrepublik Deutschlandvertreten durchBundesministerium für Arbeitvertreten durchJobcenter MusterhausenMusterstraße 310 Musterhausen– Beklagte/r –
Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage
verfassungsrechtlicher Artgemäß
i.V.m.
i.V.m.
wegender verfassungswidrigen Anwendung des SGB IIsowiealler damit in Verbindung stehenden Sozialgesetzbüchertrotzihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – Zitiergebotund auchentgegen der durch das Bundesverfassungsgericht nicht erfolgten Feststellung der positiven Gültigkeit des SGB II i.S.d. 7. Leitsatzes BVerfGE 1, 14 zu 1 BvR 1797/10im Zusammenhang mit dem Bescheid/VerwaltungsaktvomDatumzuBedarfsgemeinschaftnummer oder Aktenzeichen
Rechtliche Stellung des Klägers
Der Kläger ist Hilfebedürftiger i.S.d. Art. 11 GG, da »eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist«, i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 1 GG.
Diese Klage steht unter dem ausschließlichen Vorbehalt der Anerkennung der geltenden Gesetzeslage nach dem Grundgesetz als ranghöchste Norm der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der unmittelbaren Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt durch die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art 20 Abs. 3 GG sowie Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – Zitiergebot durch das erkennende Gericht.
Der Kläger ist als Angehöriger des Staates Bundesrepublik Deutschland Grundrechtsträger i.S.d. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet, diese Grundrechte zu achten und zu schützen.
Die Grundrechte des Klägers binden gemäß Art. 1 Abs. 3 GG Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG dem Prinzip des Sozialstaatsgebots unterworfen. Eine wie auch immer geartete Änderung dieser grundgesetzlichen Vorschriften, durch welche die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist gemäß Art. 79 Abs. 3 Halbsatz 2 GG unzulässig.
Darüber hinaus ist es dem Kläger als Grundrechtsträger derzeit erwiesenermaßen nicht möglich, für eine ausreichende Lebensgrundlage i.S.d. Art. 11 GG selbst zu sorgen, weshalb ihm gegenüber hier das Sozialstaatsgebot gemäß Art. 20 Abs. 1 GG i.V.m. der unmittelbaren Rechtsbindung seiner Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG anzuwenden ist.
Weiterhin hat die Bundesrepublik Deutschland i.S.d. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG zu garantieren und dafür Sorge zu tragen, dass dem Kläger gegenüber ausschließlich nach den Vorschriften des Grundgesetzes gemäß Art. 82 Abs. 1 Halbsatz 1 GG – sowie bei Einschränkungen seiner Grundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 GG – zustande gekommene Gesetze angewendet werden.
Der Schutz und die Rechtsbindung der Grundrechte sowie das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsgebot sind Grundlagen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sowohl der Kläger als Grundrechtsträger als auch die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als grundrechtsverpflichtete öffentliche Gewalt sind dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Art. 20 GG i.V.m. § 4 Abs. 1 Ziff. 2, 6 und 7 BVerfSchG unterworfen (vgl. BVerfGE 2, 1).
Gegen jede Verletzung seiner (Grund-)Rechte steht dem Kläger gemäß Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG der ordentliche Rechtsweg gegeben.
AnträgeAntrag auf Unterlassung der Anwendbarkeit des SGB II (Hauptsache)
sowie aller damit in Verbindung stehenden Sozialgesetzbücher gegenüber dem Kläger mangels deren Erfüllung der Gültigkeitsvoraussetzungen gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art. 82 Abs. 1 GG und der aus diesem Grunde zu erfolgen habenden Feststellung der Nichtigkeit des Bescheides vom … zu ….
Antrag auf Aussetzung des Hauptsacheverfahrens mangels Prozessgesetzen (Nebensache)
für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG und die Verweisung der Nebensache an das BVerfG mit dem gerichtlichen Antrag auf Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland zum Erlass der für den Rechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG erforderlichen Prozessgesetze zur Möglichkeit der Entscheidung in der Hauptsache durch den gesetzlichen Richter i.S.d. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in der Hauptsache
gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG hinsichtlich der vorläufigen Aussetzung der Anwendung des die Gültigkeitsvoraussetzungen gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht erfüllenden SGB II bis zum Erlass eines dem Rechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG entsprechenden und für eine Entscheidung in der Hauptsache benötigten Prozessgesetzes sowie der bis dahin ausschließlich auf der rechtlichen Grundlage gemäß Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG zu erfolgen habenden rechtlichen Bearbeitung der sozialen Hilfebedürftigkeit des Klägers durch die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vertreter bis zum Erlass eines der Gültigkeitsvoraussetzung gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechenden Sozialgesetzes im Falle von dadurch erfolgen sollenden Einschränkungen von Grundrechten nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG.
Antrag auf Festlegung des Streitwerts
gemäß § 34 Abs. 1 BVerfGG.
BegründungAntrag auf Unterlassung der Anwendung des SGB IIVerstoß des SGB II sowie aller damit in Verbindung stehenden Sozialgesetzbücher gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – Zitiergebot
Die folgenden Normen des SGB II - Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2309) geändert worden ist - §§ 2 Abs. 1 S. 2 u. 3, Abs. 2 S. 2; 7 Abs. 3 Ziff. 3.c), Abs. 3a, Abs. 4a; 10 Abs. 2 Ziff. 5.; 12; 14 S. 2; 15 Abs. 1; 16d; 31; 39 Ziff. 4.; 40 Abs. 1 S. 1 (vgl. § 21 Abs. 1 Ziff. 4. SGB X); 50; 51 und 52a schränken einfachgesetzlich folgende Grundrechte ein: Art. 2 Abs. 1 u. 2; Art. 10 Abs. 1; Art. 11 Abs. 1; Art. 12 Abs. 1; Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG.
Erweiterte Zuordnung der Einzelnormen zu den Grundrechten:
- § 2 Abs. 1 S. 2 u. 3, Abs. 2 S. 2 – Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG
- § 7 Abs. 3 Ziff. 3.c) – Art. 2 Abs. 1 GG
- § 7 Abs. 3a – Art. 2 Abs. 1 GG
- § 7 Abs. 4a – Art. 11 Abs. 1 GG
- § 10 Abs. 2 Ziff. 5. – Art. 12 Abs. 1 GG
- § 12 – Art. 14 Abs. 1 GG
- § 14 S. 2 – Art. 2 Abs. 1 GG
- §15 Abs. 1 – Art. 2 Abs. 1 GG
- § 16d – Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 11 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG
- § 31 – Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
- § 39 Ziff. 4. – Art. 11 Abs. 1 GG (außerdem Verletzung Art. 19 Abs. 4 GG)
- § 40 Abs. 1 S. 1 (vgl. § 21 Abs. 1, 4. SGB X) – Art. 13 GG
- § 50 – Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 GG
- § 51 – Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 GG
- § 52a – Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 GG
Soweit nach diesem Grundgesetz nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GG ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zur Vermeidung seiner Ungültigkeit das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen (vgl. hierzu Prot.Parl.Rat; HptA. 47. Sitz. StenBer S.620 lks., Abg. Dr. Dehler: »Wir wollen diese Fessel des Gesetzgebers…«; BVerfGE 2, 121; Bonner Kommentar zum GG, 1950, Anm. II 1 zu Art. 19).
Erfüllt dementsprechend ein Grundrechte einschränkendes Gesetz (hier SGB II ff.) diese Gültigkeitsvoraussetzung nicht, ist es ungültig und damit in Verbindung stehende Rechtsfolgen nichtig. Eine nachträgliche Heilung durch späteres Einfügen der betroffenen Grundrechtsartikel kommt auf Grund des Charakters der Vorschrift als eine vorab zu erfüllende nicht in Frage (vgl. BVerfGE 5, 13; Bonner Kommentar zum GG, 1950, Anm. II 1 zu Art. 19).
Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 Abs. 1 GG ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Gemäß Art. 20 Abs. 2 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden, während gemäß Art. 82 Abs. 1 GG nur nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes erlassene Gesetze in Kraft treten dürfen. Die Grundrechte des Volkes binden darüber hinaus gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes, also jeder einfachgesetzlichen Ermächtigung vorstehendes (Grund-)Recht.
Alle staatlichen Hoheitsakte sind demnach ausschließlich aus zum Hoheitsakt selbst berechtigenden gesetzlichen Ermächtigungen abzuleiten. Jeder hoheitliche Akt ist zuvörderst den Vorschriften des Grundgesetzes und nachfolgend den Vorschriften einfachgesetzlicher Normen unterworfen, welche demzufolge selbst den Vorschriften des Grundgesetzes unterworfen sind.
Jeder staatliche Hoheitsakt, welcher sich auf eine solche durch das Grundgesetz nicht zum Hoheitsakt selbst ermächtigen könnende, weil durch Nichterfüllung ihrer eigenen Gültigkeitsvoraussetzungen selbst nichtigen Norm beruft und trotz seiner dadurch entstehenden Nichtigkeit ausgeführt wird, ist gesetzloses Handeln der öffentlichen Gewalt mittels Willkür durch Erwecken eines Rechtsscheins gegenüber dem Normadressaten entgegen der zum Hoheitsakt ermächtigenden grundgesetzlichen Voraussetzungen.
Eine Heilung dieses Rechtsscheins durch die Unterschrift des Bundespräsidenten entgegen der Vorschrift des Art. 82 Abs. 1 GG, wonach nur nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommene Gesetze unterzeichnet werden dürfen, und durch die danach erfolgende Eintragung in das Bundesgesetzblatt ist nicht möglich, da nicht diese Unterschrift und die Eintragung die Gesetzeskraft erzeugt, sondern in erster Linie die Beachtung der grundgesetzlichen Vorschriften. Ausschließlich nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze haben Anspruch auf Gesetzeskraft.
Aus diesen Gründen ist der Bescheid/Verwaltungsakt vom ....… zu ....… ersatzlos aufzuheben.
Mangel der Feststellung der positiven Gültigkeit des SGB II durch das Bundesverfassungsgericht i.S.d. 7. Leitsatzes BVerfGE 1, 14
Gemäß dem mit Gesetzeskraft gemäß § 31 BVerfGG auch das Bundesverfassungsgericht bindenden 7. Leitsatz BVerfGE 1, 14, muss das Bundesverfassungsgericht,
»wenn eine Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist, ihre Gültigkeit positiv feststellen, soweit dies angängig ist. Das ist immer der Fall, wenn es sich um Bundesrecht handelt.«
Weder erfüllt das SGB II die sich aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ergebende Gültigkeitsvoraussetzung, da es keines der durch es eingeschränkten Grundrechte unter »Angabe des Artikels« zitiert, noch hat das Bundesverfassungsgericht dessen positive Gültigkeit im Verfahren zu 1 BvR 1797/10 trotz eines dahingehenden Antrags auf Feststellung seiner Gültigkeit festgestellt. Die Rechtsfolge der Ungültigkeit des SGB II und der damit in Verbindung stehenden Sozialgesetzbücher sowie die Nichtigkeit der damit in Verbindung stehenden Verwaltungsakte ist hier eindeutig.
Es handelt sich bei der hier vorliegenden Klage also in erster Linie um die Abwehr von Hoheitsakten ohne gesetzliche Ermächtigung, welche somit außerhalb der Rechtsordnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, was sowohl durch den Verstoß der auch für das SGB II geltenden gesetzlichen Grundlagen gegen grundgesetzliche Gültigkeitsvoraussetzungen festgestellt ist als auch durch die vom Bundesverfassungsgericht nach eingehender Prüfung nicht festgestellte positive Gültigkeit des SGB II.
Antrag auf Aussetzung des Hauptsacheverfahrens mangels Prozessgesetzen
Rechtsweg gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG zu den ordentlichen Gerichten
Der Kläger wehrt sich hier gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gegen die Anwendung eines solchen ungültigen Gesetzes bzw. gegen den so erweckten Rechtsscheintatbestand, da dadurch seine o.a Grundrechte aus dem Grunde des Mangels an grundgesetzlicher Ermächtigung unzulässig verletzt werden (vgl. BVerwGE 1, 303).
Die Rechtsnatur der vorliegenden Streitigkeit leitet sich ab aus der unmittelbaren Verletzung der Grundrechte des Klägers durch die öffentliche Gewalt auf Grund der Anwendung eines nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen und aus diesem Grunde ungültigen Gesetzes bzw. Rechtsscheintatbestands, weshalb hier eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art vorliegt, für welche gemäß § 13 GVG weder die Verwaltungs-, Sozial- oder eine anderweitige Fachgerichtsbarkeit zuständig ist, weshalb hier mangels anderweitiger Zuständigkeit gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet ist.
Eine Verweisung der Hauptsache an das Sozialgericht kommt in diesem Falle nicht in Frage, da es sich hierbei nicht um die gerichtlich zu erfolgen habende Feststellung der Unvereinbarkeit bzw. Teilnichtigkeit von Einzelnormen mit dem Grundgesetz eines sich ansonsten in Rechtskraft befindlichen Gesetzes handelt, sondern um den Vollzug von Hoheitsakten ohne gültige Gesetzesgrundlage, deren gesetzliche Ungültigkeit sich ex tunc aus der Nichterfüllung ihrer grundgesetzlichen Gültigkeitsvoraussetzungen ergibt und welche hinsichtlich ihrer Gültigkeit aus diesem Grunde der Entscheidungsbefugnis sowohl der Sozialgerichtsbarkeit als auch des Bundesverfassungsgerichts entzogen sind. Die demnach nicht erfolgte Feststellung ihrer positiven Gültigkeit durch das Bundesverfassungsgericht tut hier ein Übriges.
»Eine Verletzung des Grundrechts könnte schließlich auch dann vorliegen, wenn das den Eingriff zulassende Gesetz selbst nichtig wäre. Als Grund für die Nichtigkeit könnte in Betracht kommen, dass ein Gesetz, welches ein Grundrecht einschränkt, nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen muss.« BVerfGE 5,13
Der Kläger hat im Übrigen einen substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle durch den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 GG. Dieser grundgesetzlichen Gewährleistung »kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig — das heißt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfGE 18, 203 [212]) der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen.« (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]) bzw. solchen Entscheidungen vorzubeugen, da im vorliegenden Falle die hoheitliche Maßnahme der Gesetzeskraft entbehrt.
Das hier angerufene ordentliche Gericht verfügt jedoch mangels der für derartige Streitigkeiten erforderlichen Prozessgesetze über keine Abteilung für den ordentlichen Gerichten gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG besonders zugewiesene öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art. Aus diesem Grund kommt bis zum Inkrafttreten entsprechender Prozessgesetze als gesetzlicher Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ausschließlich ein solcher Richter zur derzeitigen Bearbeitung des hier gestellten Antrags in Frage, welcher gemäß aktuellem Geschäftsverteilungsplan für die Bearbeitung von sonstigen nicht besonders zugewiesenen Streitigkeiten im Allgemeinen Register zuständig ist.
Dass es dem hier angerufenen ordentlichen Gericht jedoch an den für diese öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art erforderlichen Organisations- und ausführenden Prozessgesetzen mangelt, ändert an seiner grundgesetzlich bestimmten Zuständigkeit und an dem Charakter der Vorschrift des Art. 19 Abs. 4 GG als gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes Recht auch für die Rechtsprechung nichts.
Aus dem Grunde des Mangels an den für die Hauptsache benötigten Prozessgesetzen und der damit verbundenen Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz bzw. Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG hat das erkennende Gericht die Nebensache der Klärung des Erlasses von dem Rechtsweg entsprechenden Prozessgesetzen gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG, da »es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt«, dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, um gemäß seiner hoheitlichen Pflichten zu gewährleisten, dass die Klage in einem ordnungsgemäßen Hauptsacheverfahren zeitnah durch den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 GG verhandelt werden kann.
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in der Hauptsache
Einstweiliger Rechtsschutz in der Hauptsache ist hier im Zuge der Vorlage der Nebensache an das Bundesverfassungsgericht dahingehend zu gewähren, dass die Anwendung eines den grundgesetzlichen Vorschriften für Gesetze gemäß Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG widersprechenden Rechtsscheintatbestandes durch die öffentliche Gewalt (hier Jobcenter) im Namen der Bundesrepublik Deutschland durch das Gericht ohne Verzug zu unterbinden ist, da der Charakter des SGB II als Rechtsscheintatbestand erfüllt ist und dieser Zustand auch schon vor Erlass eines dem Rechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art entsprechenden Prozessgesetzes zur erfolgreichen Abwehr durch das Gericht zu beseitigen ist, da sowohl der Kläger als auch die öffentliche Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ausschließlich nach Maßgabe des Art. 82 Abs. 1 GG zustande gekommenen Gesetzen unterworfen ist.
Antrag auf Festlegung des Streitwerts
Auf Grund des verfassungsrechtlichen Charakters der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit hat die Festlegung des Streitwerts gemäß § 34 Abs. 1 BVerfGG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG zu erfolgen, da dem Kläger hier unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten die Anwendung eines den grundgesetzlichen Vorschriften für Gesetze gemäß Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG widersprechenden Rechtsscheintatbestandes durch die öffentliche Gewalt im Namen der Bundesrepublik Deutschland entgegen seinem materiell- und verfassungsrechtlichen Anspruch auf die unverletzbare Gewährung, Inanspruchnahme und Durchsetzung seiner Grundrehte zuzurechnen ist.
Die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt an die als unmittelbares Recht geltenden Grundrechte des Klägers gemäß Art. 1 Abs. 3 GG hat nach wie vor und bis zum Eintritt der Voraussetzungen gemäß Art. 146 GG Rechts- und Gesetzeskraft gegenüber jedem dem Kläger gegenüber vollzogen werden sollenden sowie auch seine Grundrechte einschränkenden Hoheitsakt durch die öffentliche Gewalt.
Hans Mustermann
Anlage/n: (1) Bescheid/Verwaltungsakt vom ..… zu ..…
Anm.: Für die Zusendung eines der Klage entsprechenden Musterwiderspruchs, der Musterklage und einem Muster für eine sofortige Beschwerde gegen die Verweisung an das Sozialgericht oder an eine andere Kammer beim Amtsgericht als dem Allgemeinen Register bitte eine E-Mail mit Angabe des Dateiformats an musterklagesgb2[at]grundrechteforum.de
» Bundesverfassungsgerichtsgesetz ungültig seit dem Tage seines Inkrafttretens am 12. März 1951 wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
- » Wirkweise des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
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► Autor: I. Wengel► Datum: 23. März 2011
► Quelle: grundrechteforum.de
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