Thursday, 1 November 2012

Die Würde des Menschen ist antastbar

Jens Berger
31. Oktober 2012

Nach weitverbreiteter Vorstellung ist Deutschland ein Sozialstaat, in dem der Staat dafür Sorge trägt, dass kein Mensch unter einem menschenwürdigen Existenzminimum leben muss. Die deutsche Sozialgesetzgebung und deren Auslegung durch die Bundesanstalt für Arbeit sehen dies jedoch anders. Hält sich ein Hilfsbedürftiger nicht an die Regeln der Bundesanstalt, können im Einzelfall sogar sämtliche staatlichen Leistungen gestrichen werden. Dann verbleiben den betroffenen Bürgern nur noch Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine im Wert von 172 Euro pro Monat. Wie kaum anders zu erwarten, gibt es auch Profiteure dieser Regelungen – Profiteure, die weit davon entfernt sind, selbst in existenzielle ökonomische Not zu geraten, nämlich die Arbeitgeber.

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Die Gewährung von Sachleistungen liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters, lediglich Alleinerziehende haben einen ermessensfreien Anspruch auf Sachleistungen. Sanktionen sind keine Ausnahmeerscheinung – alleine im letzten Jahr wurden 520.792 Sanktionen gegenüber Hilfsbedürftigen ausgesprochen.

Der Grad der Sanktionierung reicht dabei von einer kurzfristigen Kürzung der Bezüge um 10% bei Meldeversäumnissen bis zur vollständigen Einstellung aller Leistungen bei wiederholten Pflichtverletzungen. Bei Hilfsbedürftigen unter 25 Jahren reicht indes bereits ein einziger Pflichtverstoß für eine vollständige Streichung des Regelsatzes. Im Jahre 2008 wurde in über 97.000 Fällen diese Maximalsanktion gegenüber jungen Mitbürgern ausgesprochen – fast 10% der Hilfsbedürftigen in dieser Altersgruppe werden mindestens einmal pro Jahr sanktioniert. Von Ausnahmen, die die Regel bestätigen, kann daher nicht mehr die Rede sein. Jede Sanktionierung stellt de facto einen Eingriff in die Unantastbarkeit der Menschenwürde dar, führt sie doch dazu, dass der Sanktionierte für einen bestimmten Zeitraum unterhalb des Existenzminimums leben muss.

Wer ein Opfer der Sanktionen wird, muss damit rechnen, seinen Lebensunterhalt in der sanktionierten Zeitspanne nicht aufbringen zu können. Rechnungen können nicht bezahlt, Nahrungsmittel nicht gekauft werden – im Extremfall droht Obdachlosigkeit, da auch das Wohngeld einbehalten wird. Krankenversichert sind diese Sanktionsopfer dann auch nicht mehr, im Falle eines Unfalls droht so die Überschuldung. Natürlich ist jeder für sich selbst verantwortlich und niemand ist gezwungen, den Anweisungen der Ämter keine Folge zu leisten. Dies hat allerdings zur Folge, dass wir nicht mehr in einem Sozialstaat leben, der das Existenzminimum seiner Bürger „gewährleistet“, sondern in einem Sanktionsstaat, der aufmüpfige Mitbürger der Obdachlosigkeit und dem Hunger preisgibt.

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Der Grund, warum der Arbeitsmarkt im unteren Lohnbereich gar nicht funktionieren kann, ist die Sanktionierungspraxis. Wenn ALG-II-Empfänger frei entscheiden könnten, ob und zu welchen Bedingungen sie ein Arbeitsangebot annehmen, wäre ALG II eine Art Bürgergeld oder auch Grundeinkommen – allerdings kein bedingungsloses Grundeinkommen, das jedem Bürger, unabhängig von seiner ökonomischen Situation, zusteht.
Wer Arbeitskräfte im unteren Lohnsektor nachfragt, müsste dann schon etwas tiefer in die Tasche greifen, um einen Anbieter von Arbeitskraft zu finden. Die Sanktionspraxis ist also das verschärfte Drohpotential zur Durchsetzung des Niedriglohnes. Ohne Niedriglohnsektor würden allerdings auch die Löhne im mittleren Lohnsektor anziehen müssen. Dies ist auch der Grund, warum der Wunsch nach einer Streichung der Sanktionen auf massiven Widerstand in der Politik und vor allem der Wirtschaft stößt.

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