Rede von Katja Kipping am 24.03.2011 vor dem Deutschen Bundestag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE BT-Drs. 17/5174 "Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen"
Am 9. Februar 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig sind und dass das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum für Hilfebedürftige dem Grunde nach unverfügbar ist. Dieses Urteil ging zurück auf eine Klage von Thomas Kallay. Nur wenige Tage nach dem Urteil drohte das zuständige Jobcenter Frau Kallay unter windigen Vorwänden eine 100-prozentige Sanktion an.
Da macht ein Erwerbsloser von seinen rechtsstaatlichen Rechten Gebrauch, klagt, bekommt Recht, aber kurz darauf droht seiner Frau der komplette Entzug des ohnehin niedrigen Hartz-IV-Regelsatzes. Hier deutet sich doch an, dass Sanktionen disziplinierend eingesetzt werden und die Wehrhaftigkeit von Betroffenen untergraben sollen.
Zum Glück kannte die Familie einige Abgeordnete. Als es Nachfragen aus ganz unterschiedlichen politischen Richtungen gab, wurde diese Androhung auch zurückgezogen. Doch nicht jeder, der von Sanktionen betroffen ist, hat dieses Glück.
Jährlich werden mehr als 700 000 Sanktionen verhängt. Eine Sanktion bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die ohnehin niedrigen Regelleistungen gekürzt werden. Die Wirkung dieser Sanktionen ist verheerend.
Jeden Monat sind im Durchschnitt 12 000 Menschen vom kompletten Entzug der Hartz-IV-Leistungen betroffen. Ja, selbst Schwangere werden mit dem kompletten Entzug der Leistungen bedroht, wenn sie nicht jeden 1-Euro-Job, nicht jedes Jobangebot annehmen.
Einwurf: Paul Lehrieder (CDU/CSU): Zumutbar!
Die Betroffenen werden durch diese Sanktionsmöglichkeit wehrlos gegenüber ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Ich habe von einem Fall gehört, bei dem eine Frau in einem Bewerbungsgespräch nur kritisch die Höhe des angebotenen Lohnes, der übrigens sehr niedrig war, hinterfragt hat. Daraufhin ist sie nicht eingestellt worden. Es wurde ein Vermerk angefertigt, dass dort kritisch nachgefragt worden ist, und ihre Unterlagen wurden mit diesem Vermerk an die Bundesagentur zurückgeschickt.
Ihr wurde sofort der Regelsatz gekürzt mit dem Hinweis darauf, dass sei ein Fall von fehlender Mitwirkung.
Hinzu kommen enorm hohe Fehlerquoten. 37 Prozent aller Widersprüche gegen Sanktionen sind in Gänze stattgegeben worden. Das heißt, daß diesen Leuten nachweislich zu Unrecht das Existenzminimum vorenthalten wurde.
Das zentrale Argument der schwarz-gelben Bundesregierung lautet ‑ Zitat ‑:
"Sanktionen dienen dazu, die Besetzung von Arbeitsplätzen zu unterstützen …"
Schauen wir uns doch einmal das Verhältnis von offenen Stellen zu Erwerbslosen an. Wenn wir die offiziellen Statistiken betrachten und nur die offensichtlichsten Tricks bei der Berechnung von Arbeitslosen herausnehmen, erhalten wir folgendes Ergebnis: Auf eine offene Stelle kommen zehn Erwerbslose. Egal, wie sehr sie sich bemühen, müssen von diesen zehn also neun leer ausgehen. Das heißt: Das Problem ist nicht die angebliche Arbeitsunwilligkeit; das Problem ist, dass es diese Gesellschaft nicht schafft, die vorhandene Erwerbsarbeit gerecht zu verteilen, zum Beispiel durch Arbeitszeitverkürzung.
Insofern möchte ich mit dem Zitat des Humanisten Erich Fromm enden. Er sagte, daß der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft „von Nutzen ist“.
Quelle: katja-kipping.de
Quelle: bundestag.de
Vermögensverteilung in Deutschland - Quelle: vermoegensteuerjetzt.de
Siehe auch hier
Friday, 25 March 2011
7oo.ooo Sanktionen pro Jahr
Subscribe to:
Post Comments
(
Atom
)
No comments :
Post a Comment