Saturday, 18 September 2010

Die allgegenwärtige Ohnmacht

Ich bin überhaupt nicht damit einverstanden, wie unsere Gesellschaft sich entwickelt. Die Mehrheit ist auch nicht damit einverstanden, aber wie kann sowas dann passieren ?

Ganz einfach. Wir leben in einer Scheindemokratie.

Artikel 20 (2) GG besagt 
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Wahlen haben wir, aber um Abstimmungen sind wir betrogen worden.
Der Staat ist mittlerweile derart korrupt geworden, daß er ausschließlich an seine eigene finanzielle Sicherstellung und Machtposition interessiert ist.


Wie an dem Beispiel Stuttgart 21 zu sehen, werden sogar große Menschenmassen von der Politik komplett ignoriert. Damit den Bürgern überhaupt ein Mitspracherecht zugestanden werden kann, sagt die Verfassung des Landes Baden Württemberg:

Artikel 59

(1) Gesetzesvorlagen werden von der Regierung, von Abgeordneten oder vom Volk durch Volksbegehren eingebracht.
(2) Dem Volksbegehren muß ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. Das Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es von mindestens einem Sechstel der Wahlberechtigten gestellt wird. Das Volksbegehren ist von der Regierung mit ihrer Stellungnahme unverzüglich dem Landtag zu unterbreiten.
(3) Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksabstimmung beschlossen.

Ein sechstel der Einwohner von Baden Württemberg, etwa 1,26 Mio. Bürger, sollen also ihre Meinung innerhalb 14 Tagen konform darlegen, wenn sie ein Mitspracherecht anmelden wollen. Das ist ein Gesetz geschaffen dafür, daß eine Bürgerbeteiligung ausgeschlossen wird.

Welche anderen Möglichkeiten gibt es für uns nun, Einfluß auf die Politik zu nehmen ?
Die kurze Antwort ► keine,
denn die Regierung ist im Besitz aller relevanten Mächte:
● die Polizei mit ihren Gefängnissen
● die Judikative (Staatsanwälte sind weisungsgebunden)
● die öffentlichen Medien (die vierte Staatsmacht)
● die wirtschaftlichen Interessensverbände (Lobby)

Manchmal träume ich von einer Renaissance der Nürnberger Prozesse, in denen nicht Kriegsverbrecher, sonder Volksverräter zur Rechenschaft gezogen werden. Dann müsste fast die gesamte derzeitige Bundesregierung vom Erdboden verschwinden.



Hier eine kurze Erklärung, wie direkte Demokratie abläuft:


Stufe 1 │Volksinitiative

100.000 Wahlberechtigte können Gesetzensvorlagen beim Bundestag einbringen.
Der Bundestag beschließt innerhalb einer Frist von vier Monaten über die Zulässigkeit.
Bundesrat darf Stellung dazu nehmen.
Wird sie als unzulässig erklärt, steht den Vertrauenspersonen (der Volksinitiative) der Rechtsweg zum BVG offen.


Stufe 2 │Volksbegehren

1.000.000 Wahlberechtigte müssen innerhlab von sechs Monaten zustimmen.
Das Volksbegehren kann frühestens zwei Monate nach der Ablehnung der Volksinitiative von deren Vertrauensleute eingeleitet werden. 
Ein Volksbegehren, das eine Änderung des Grundgesetzes anstrebt, bedarf der Zustimmung von 2.000.000 Wahlberechtigten.


Stufe 3 │Volksentscheid

"Entspricht der Bundestag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren, so findet frühestens vier Monate, spätestens zwölf Monate nach dem Abschluss eines erfolgreichen Volksbegehrens ein Volksentscheid statt.

Mehr Informationen ► Volksentscheid.de

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