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Johnny Haeusler
Ausgabe 06/2015
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Wednesday, 10 June 2015
Thursday, 28 May 2015
Sozialgericht hält ALG-II-Kürzung für verfassungswidrig
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Mittwoch, 27. Mai 2015
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Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Urteil vom 09. Februar 2010
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Danksagung von Ralph Boes
Anleitung zur Verwendung der Richtervorlage
Antrag auf Richtervorlage
zur Überprüfung der Vereinbarkeit der Sanktionsparagraphen in SGB II mit dem Grundgesetz
Weitere Neuigkeiten
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[Überprüfungsantrag als PDF] [86 KB]
[Widerspruch als PDF] [77 KB]
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Pressemitteilung des Sozialgerichtes in Gotha zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV
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PDF (50 Seiten)
Vorlagebeschluss zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV Sanktionen
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Nachtrag
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen
Pressemitteilung Nr. 31/2016 vom 2. Juni 2016
Beschluss vom 06. Mai 2016
1 BvL 7/15
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha festgestellt. Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle betrifft die Minderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgrund von Pflichtverletzungen der leistungsberechtigten Person. Das Vorlagegericht war der Auffassung, dass die Sanktionsregelung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1, Art. 12 Abs.1 GG sowie mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbar sei. Der Vorlagebeschluss entspricht jedoch nur teilweise den Begründungsanforderungen. Er wirft zwar durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf. Doch setzt er sich nicht hinreichend damit auseinander, ob diese auch entscheidungserheblich sind, da unklar ist, ob die Rechtsfolgenbelehrungen zu den Sanktionsbescheiden den gesetzlichen Anforderungen genügen. Wären die angegriffenen Bescheide bereits aufgrund fehlerhafter Rechtsfolgenbelehrungen rechtswidrig, käme es auf die Verfassungsgemäßheit der ihnen zugrunde liegenden Normen nicht mehr an.
Sachverhalt:
Das Jobcenter minderte dem Kläger des Ausgangsverfahrens das Arbeitslosengeld II für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 2014 um 30 % des Regelbedarfs und hob die Leistungsbewilligung teilweise auf. Der Kläger habe verhindert, dass ein zumutbares Beschäftigungsverhältnis als Lager- und Transportarbeiter zustande kam, obwohl er über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung schriftlich belehrt worden sei.
Mit einem weiteren Bescheid minderte das Jobcenter dem Kläger wegen wiederholter Pflichtverletzung das Arbeitslosengeld II für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2014 um monatlich 60 % des Regelbedarfs und hob den Bewilligungsbescheid für diesen Zeitraum teilweise auf. Der Kläger habe bei einem Arbeitgeber einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein einzulösen gehabt. Das habe der Kläger trotz Belehrung über die Rechtsfolgen der Vereinbarung nicht getan.
Die gegen die Sanktionsbescheide eingelegten Widersprüche blieben erfolglos, woraufhin der Kläger Anfechtungsklage zum Sozialgericht Gotha erhob. Mit Beschluss vom 26. Mai 2015 hat dieses das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 31a in Verbindung mit § 31 und 31b SGB II zur Entscheidung vorgelegt.
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
1. Die Vorlage ist unzulässig, weil sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt. Das Gericht muss in der Begründung der Vorlage insbesondere hinreichend deutlich machen, dass und aus welchen Gründen es im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Normen zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit. Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, die jedoch zumindest nachvollziehbar sein muss. Dazu gehört es, sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage anhand der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen auseinanderzusetzen und zu unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten Stellung zu nehmen, soweit sie für die Entscheidungserheblichkeit maßgeblich sein können. Desgleichen muss das vorlegende Gericht unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel auch alle tatsächlichen Umstände aufklären, die für die Vorlage Bedeutung erlangen können. Die ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen reicht dafür grundsätzlich nicht aus.
2. Diesen Anforderungen wird die Vorlage nur zum Teil gerecht.
Zwar wirft der Vorlagebeschluss durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf. So legt das Sozialgericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II hinsichtlich Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ausführlich dar. Es fehlt jedoch an einer hinreichenden Begründung, warum die Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II im Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sein soll. Dem Vorlagebeschluss ist nicht hinreichend nachvollziehbar zu entnehmen, ob der Kläger des Ausgangsverfahrens vom Jobcenter vor Erlass der Sanktionsbescheide nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II den gesetzlichen Anforderungen entsprechend über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung belehrt wurde, obwohl Ausführungen hierzu geboten sind. Fehlte es bereits an dieser Tatbestandsvoraussetzung für eine Sanktion, wären die angegriffenen Bescheide rechtswidrig und es käme auf die Verfassungsgemäßheit der ihnen zugrunde liegenden Normen nicht mehr an.
Hinsichtlich des ersten Sanktionsbescheids trifft das vorlegende Gericht keine eigenen Feststellungen zu einer der sanktionierten Pflichtverletzung vorausgegangenen Rechtsfolgenbelehrung. Weder anhand der Vorlage selbst noch anhand des in Bezug genommenen Widerspruchbescheides lässt sich feststellen, welchen Inhalt die Rechtsfolgenbelehrung hatte und ob sie den fachrechtlich differenzierten und strengen Anforderungen genügt. Auch im Hinblick auf den zweiten Sanktionsbescheid ist nicht erkennbar, ob dem damit sanktionierten Verstoß eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung vorausging. Die Richtigkeit und Verständlichkeit der dem Eingliederungsverwaltungsakt beigefügten Belehrung können jedenfalls in Zweifel gezogen werden, da sie über die Minderung in Höhe von 30 % bei erstmaligem Verstoß nur informiert und auf die Folgen eines wiederholten Verstoßes nur „vorsorglich“ hinweist. Ausführungen zum Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung liegen auch nahe, weil die Fehleranfälligkeit von Rechtsfolgenbelehrungen der Fachöffentlichkeit bekannt ist. Darauf hat der Gesetzgeber im Jahr 2011 mit einer Ergänzung von § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II reagiert; das vorlegende Gericht hat jedoch auch zu dieser Tatbestandsalternative keinerlei Ausführungen gemacht.
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Tuesday, 26 May 2015
Monday, 25 May 2015
Hochsensibel
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Der eine Mensche ist hochsensibel, der andere nicht.
Hochsensible Menschen unterscheiden sich von den anderen hauptsächlich durch die Art, wie ihr Gehirn Reize verarbeitet. Das Gehirn von hochsensiblen Menschen nimmt viel mehr Informationen auf als der "normaler" Mensch.
Deshalb werden hochsensible Menchen - kurz HSM - schnell überfordert, wenn ihr Gehirn sehr viele Reize verarbeiten muss: in großen Menschenmassen etwa, wenn viel auf einmal erledigt werden muss und an neuen Orten.
Die Menge an Informationen und Reizen, die HSM ohne Unbehagen verarbeiten können, ist "kleiner" als jene, die als gesellschaftlich anerkannt gilt. Tatsächlich ist aber die Menge gleich groß, für Hochsensible nur viel konzentrierter.
Deshalb brauchen HSM auch mehr Zeit, um sich auszuruhen und um die ganzen aufgenommenen Reize zu verarbeiten. Hören sie nicht auf ihren müden Körper, werden sie gereizt und angespannt.
HSM müssen sich oft dann zurückziehen, um sich auszuruhen, wenn andere erst loslegen. Das führt zu Konflikten mit ihrem Umfeld: die Hochsensiblen können ihre Müdigkeit nicht erklären und die anderen können diesen raschen Leistungsabfall nicht verstehen.
Aus ihrem Verhalten und aus ihrem Bemühen, trotzdem wie die anderen zu sein, ergibt sich, dass hochsensible Menschen als introvertiert und schüchtern eingeschätzt werden. Sie werden - besondern als Kinder - als Mauerblümchen abgestempelt und gehänselt.
Hochsensible Menschen haben eine sehr ausgeprägte Fantasie und sind nicht selten außergewöhnich kreativ. Wenn sie sich durch die Außenwelt überfordert fühlen, verkrichen sie sich auch gerne in Fantasiewelten.
Durch das immer stärker werdende Gefühl, dass sie anders sind als alle anderen, und durch die Tatsache, dass sie nicht so "normal" sein können wie der Rest der Welt, haben die meisten HSM ein geringes Selbstvertrauen und scheuen vor neuen und großen Aufgaben oft zurück.
Es ist falsch, wenn angenommen wird, dass hochsensible Menschen in sozialen Dingen nicht gut sind. In Wirklichkeit sind sie sehr empathisch und es fällt ihnen sehr leicht, sich in andere Menschen hineinzufühlen.
Genauso wie sie die Stimmungen anderer Personen sehr gut wahrnehmen, werden hochsensible Menschen von diesen Gefühlen stark beeinflusst.
Für hochsensible Menschen ist es sehr wichtig, dass sie sich bewusst sind, dass sie anders sind - aber nicht besser oder schlechter als andere. Sie müssen ihr Leben so gestalten, dass sie sich wohlfühlen. Dann merkt auch keiner mehr den Unterschied.
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Positive Money
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How our current money system affects ... ►
—►.. dept
—►.. house prices
—►.. inequality
—►.. environment
—►.. democracy
—►.. recession & crises
—►.. jobs & businesses
—►.. taxes & public spending
DEPT
HOUSE PRICES
INEQUALITY
DEMOCRACY
Saturday, 23 May 2015
Zukunft des Journalismus
Zukunft des Journalismus, ein Beitrag vom 22.05.15
Dazu passend, die folgende Erklärung von Herrn Pispers
Dieses Zitat spiegelt unsere aktuelle Situation wieder
Dazu passend, die folgende Erklärung von Herrn Pispers
Dieses Zitat spiegelt unsere aktuelle Situation wieder
Schon 1880 hat sich der amerikanische Journalist John Swinton über die "Unabhängigkeit" der Zeitungen geäußert:
--- Zitat ---
« So etwas gibt es bis zum heutigen Tage nicht in der Weltgeschichte, auch nicht in Amerika: eine unabhängige Presse. Sie wissen das, und ich weiß das. Es gibt hier nicht einen unter Ihnen, der es wagt, seine ehrliche Meinung zu schreiben. Und wenn er es täte, wüsste er vorher bereits, dass sie niemals im Druck erschiene. Ich werde wöchentlich dafür bezahlt, dass ich meine ehrliche Meinung aus dem Blatt, mit dem ich verbunden bin, heraushalte. Andere von Ihnen erhalten ähnliche Bezahlung für ähnliche Dinge, und wenn Sie so verrückt wären, Ihre ehrliche Meinung zu schreiben, würden Sie umgehend auf der Straße landen, um sich einen neuen Job zu suchen. Wenn ich mir erlaubte, meine ehrliche Meinung in einer der Papierausgaben erscheinen zu lassen, dann würde ich binnen 24 Stunden meine Beschäftigung verlieren. Das Geschäft der Journalisten ist, die Wahrheit zu zerstören, schlankweg zu lügen, die Wahrheit zu pervertieren, sie zu morden, zu Füßen des Mammons zu legen und sein Land und die menschliche Rasse zu verkaufen zum Zweck des täglichen Broterwerbs. Sie wissen das, und ich weiß das, also was soll das verrückte Lobreden auf eine freie Presse? Wir sind Werkzeuge und Vasallen von reichen Männern hinter der Szene. Wir sind Marionetten. Sie ziehen die Strippen, und wir tanzen an den Strippen. Unsere Talente, unsere Möglichkeiten und unsere Leben stehen allesamt im Eigentum anderer Männer. Wir sind intellektuelle Prostituierte »
Eine Tatsache, welche von Medien und Politik ignoriert wird
Wednesday, 20 May 2015
PCI Graphics Card Extender
Correlation between PCI-E extension Riser and GPU performance
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« Based on these benchmark results, I conclude that there is no measurable performance impacts when using PCI express extenders compared to in-slot configuration. In addition, there is no measurable performance impacts between different types and lengths of extenders used. The shielded cable and unshielded cable was essentially identically in performance in this setup. However, 1 incident of BSOD was observed when using the unshielded cable while testing »
Saturday, 16 May 2015
Gewollte Arbeitslosigkeit
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Seit Jahren steigen die Arbeitslosenzahlen – wieso wird die Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung nicht ernsthaft in Betracht gezogen, um sie einzudämmen?
Weil das Kapital ein Interesse an Arbeitslosigkeit hat. Nichts diszipliniert mehr. Sie diszipliniert sowohl die Arbeitslosen, als auch alle die Arbeit haben, denn sie haben Angst den Job zu verlieren. Wenn Arbeitskraft im Überfluss vorhanden ist, sinkt automatisch der Lohn. Und es kommt zu anormalen Reaktionen: Denn normalerweise wird weniger Ware angeboten, wenn der Preis sinkt. Am Arbeitsmarkt ist das aber umgekehrt: Hier bieten die Arbeitskräfte mehr Zeit an um ihr Einkommen zu halten. Mit der Folge, dass das Angebot noch größer wird und der Preis immer weiter verfällt.
Wie soll eine Arbeitszeitverkürzung finanziert werden?
Die Antwort auf die Finanzierungsfrage ist einfach: Durch die fortwährend steigende Produktivität und durch eine Umverteilung zur Lohnquote. [...] Deswegen müssen wir in die Gewinne reingehen. Das ist aber nicht schlimm, weil die Gewinnquote in den vergangenen Jahren durch die neoliberale Umverteilung extrem gestiegen ist.
Hans-Josef Bontrup
15.05.2015
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Thursday, 7 May 2015
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