Kampf dem Weihnachtsterror
Demo gegen die Weihnachtsheuchelei
vom 22.12.2012
[...] Der kommerzielle Erfolg der Werbecampagne Weihnachten ist unübersehbar. Ab mitte Septmeber sind Schokoweihnachtsmänner und Adventskalender nicht mehr aus den Wahrensregalen der Supermärkte wegzudenken. Jedes Jahr steigt der Umsatz des Einzelhandels ab November drastisch an. In einigen Bereichen, wie zum Beispiel im Spielzeughandel, ist fast eine verdoppelung des Umsatzes zu erkennen. Weihnachten als Werbemittel wird bereits seit 1933 von Coka Cola genutzt. Die weiß-rote Farbkombination ist von jener Jahreszeit nicht mehr wegzudenken. Überall werden wir mit weihnachtlichen Dekorationen und Symboliken bombadiert, im Fernsehen, in Zeitungen, in Geschäften, auf der Straße - und es ist unmöglich sich dem zu entziehen.
An Weihnachten kann man sein Gewissen beruhigen, vorrausgesetzt man kann es sich leisten, 5.- Euro zu spenden, am 24. in die Kirche zu rennen und seinem Nachbarn ein frohes Fest zu wünschen, um dann wieder 1 Jahr lang an sich zu denken, bis zum nächsten 24. Dezember. Läuft man in jenen grausigen zwei Monaten auf der Straße, so kann man glauben man ist im größen Lichterketten-Geschäft der Welt gelandet. Tausende und Abertausende Lichterketten und Leuchtsterne hängen in den Fenstern. Sie blinken, sie wandern, sie werden hell und dunkel, in allen Farben und Formen sind sie zu finden, große Straßen wirken wie Landebahnen, da überall große Leuchtdekorationen an den Straßenlaternen befestigt sind.
Wenn Juppies und Bonzen sich gegenseitig reich beschenken um ihren eigenen wirtschaftlichen Wert zu demonstrieren, bleiben die finaziell schwachen, wie so oft, auf der Strecke. Hartz IV Empfänger können es sich nicht leisten ihren Kindern die Sachen zu schenken, die sie gerne haben möchten. Eltern müssen ihren Kindern erklären, daß der Weihnachtsmann dieses Jahr nur ein Geschenk mitbringen kann und dann auch nur ein kleines. Auch das traditionelle Weihnachtsessen [...] die ständig steigenden Lebensmittelpreise machen jedes festliche Essen unbezahlbar. Enttäuschte Kinderaugen, streitende Familie und die Vereinzelung der Familienmitglieder sind die Folge. Solche sozial ausgegrenzte Menschen sehen keinen anderen Weg als sich an Weihnachten bis zur Besinnungslosigkeit zu betrinken, um den Schmerz des Alleinseins zu unterdrücken [...]. Darum Schluss mit dem Weihnachtsterror, weg mit Hartz IV und Kapital - alles für alle und zwar umsonst.
Hi, ich habe mein altes Fahrrad Rücklicht verloren
Eigentlich bin ich enttäuscht, über die miese Qualität der Kunststoff-Halterungen. Sie scheinen absichtlich so schwach konstruiert zu sein, daß man von einer geplanten Obsoleszenz reden kann.
Wirklich hochwertige Qualität habe ich bis heute nicht gefunden, dennoch sind mir bei der Suche ein paar besondere Rücklichter aufgefallen, die ich im Folgenden aufliste
1 - MAXXON
Das Rücklicht hat einen eingebauten Bewegungssensor, welcher die Bremsbewegung des Fahrrads erkennt und ein Bremssignal für ein 5 x helleres Rücklicht auslöst. Das Bremslicht zieht mehr Aufmerksamkeit auf sich, als ein ständig leuchtendes oder blinkendes Rücklicht. Es hat 5 helle rote LEDs, schaltet sich bei Stillstand automatisch ab, ist kabellos und wasserfest.
Bremslichtfunktion durch Bewegungsmelder, Gerät schaltet sich durch einen Lichtsensor bei Dunkelheit automatisch ein, schaltet sich ab 1 Minute Inaktivität automatisch aus, hat 7 verschiedene Blink-Modi, inklusive permanent an.
─► Webseite des Herstellers
─► Bezugsquelle eBay für 22.31 Euro inkl. Versand aus Taiwan
(Voraussichtlicher Empfang: etwa 14 bis 18 Tage nach Bestellung)
3 - WIP1200
Bremslichtfunktion durch Bewegungsmelder, kabellose Fernbedienung wird am Lenkrad befestigt, Gerät erlaubt nach links und rechts zu blinken, Blinksignal stellt sich nach 15 Sekunden automatisch ein.
─► Bezugsquelle eBay für 46.77 Euro ohne Versand aus Kanada
─► Demo YouTube
Fünf Hochleistungs-LEDs, Leuchtdauer bis zu 400 Stunden, zwei AA Batterien, wasserresistent, zehn verschiedene Betriebsarten, Ø in 27,2 - 30,8 - 31,6 mm.
─► Webseite des Herstellers, mit Demo Videos
─► Bezugsquelle Amazon für 59.- + 3.- (Versand) = 62.- Euro
Eine Fahrradbeleuchtung ohne Batterie und ohne Dynamoreibung. Das Prinzip der Induktion lässt die mit jeweils zwei LEDs ausgestatteten Leuchten aufblitzen, jedesmal, wenn die an den Speichen montierten
Neodym-Magneten vorbeigleiten. Die Leuchten selbst werden an den Naben befestigt. Durch einen integrierten Speicher blinken die Leuchten auch nach dem Anhalten wenige Minuten. Passt bei nahezu allen gängigen Fahrradtypen.
Achtung: nicht hell genug, um als einzige Beleuchtung zu dienen.
─► Üblicher Preis zwischen 40.- und 50.- Euro. Hier für 34,95 Euro inklusive Versand. ─► YouTube Demo Video
Update: Oktober 2018
Hatte mir am 28.08.18 über eBay ein kleines, cooles Rücklicht für mein Fahrrad bestellt und am 02.10.18 erhalten (kam aus China). Gefällt mir sehr gut, sowohl die Qualität als auch die Funktionen. Hat nur 8,99 Euro + 2,99 Euro Versand = 11,98 Euro gekostet.
Die Anzahl der verhängten Sanktionen gegen arbeitslose und
nichtarbeitslose ALG-2-Empfänger strebt unaufhaltsam von Rekordmarke zu
Rekordmarke. Wurde im April dieses Jahres noch für das Jahr 2011 ein
neuer Höchststand von über 912.000 von den Jobcentern ausgesprochenen
Sanktionen vermeldet, deuten die Zahlen für das erste Halbjahr 2012 auf
eine erneute Steigerung der Sanktionierungsversuche hin. Mit über
520.000 Sanktionen im ersten Halbjahr 2012
geht die Tendenz für das Gesamtjahr in Richtung über 1 Million. Dabei
ist generell zu berücksichtigen, dass 42 Prozent der dagegen eingelegten
Widersprüche, auch per Gerichtsentscheid, erfolgreich
sind. Das mag als Fingerzeig dafür dienen, dass eine nicht unerhebliche
Anzahl der verhängten Sanktionen selbst der aktuellen Rechtslage
widerspricht.
Addiert man die Fälle hinzu, in denen nach Klageerhebung die
Jobcenter die Sanktionen zurücknehmen und somit die Klage gegenstandslos
wird, liegt die Erfolgsquote gegen Sanktionen im Bereich von 50 Prozent.
Mindestens die Hälfte aller ausgesprochenen Sanktionen halten also
nicht einmal der ersten Überprüfung stand. Diese Zahl erfasst jedoch die
Realität immer noch nicht vollständig, da sie die Dunkelziffer
derjenigen nicht berücksichtigt, welche sich aus unzureichender
Rechtskenntnis oder aus Angst vor nachfolgenden Repressionen gar nicht
erst dagegen zur Wehr setzen.
Doch was steht hinter diesen Sanktionen? Wieso glaubt der Gesetzgeber, mit Mitteln „schwarzer Pädagogik“
in Form von Drohungen und Repressionen gegen die Schwächsten der
Gesellschaft vorgehen zu dürfen? Welche Gründe kann es geben, Menschen
ihre Existenzgrundlage zu verweigern? Wieviel Rechtmäßigkeit steht
hinter diesem Vorgehen und ist dies überhaupt mit den Rechtsgrundsätzen
der Bundesrepublik Deutschland vereinbar?
Das Stigma der Arbeitsverweigerer Selbst nach jetziger Rechtslage der Sozialgesetzgebung ist der
Löwenanteil der ausgesprochenen Sanktionen eher zweifelhaft bis deutlich
rechtswidrig. Obschon der Boulevard-Journalismus, der allerdings mit
einigen seiner Argumentationsmuster inzwischen bis weit in die
vermeintlich seriösen Medien hineinreicht, wie auch die Stammtische die
Ursachen hierfür sofort holzschnittartig bei den „faulen Arbeitslosen“
finden, ist nicht die Ablehnung von Jobangeboten der Hauptgrund dieser
Sanktionen, sondern in rund 70 Prozent der Fälle handelt es sich
sogenannte Meldeversäumnisse. Dies kann ebenso ein nicht eingehaltener
Gesprächstermin wie auch ein Termin, der wegen verspäteter
Benachrichtigung nicht wahrgenommen werden konnte. Immer wieder wird von
Betroffenen darüber berichtet, dass Einladungsschreiben erst am Vortag
oder am Tag des Gesprächstermins die Eingeladenen erreichen.
Gelegentlich auch erst nach diesem. Zunehmend gibt es
Sanktionierungsversuche seitens der Jobcenter, welche trotz einer
vorliegenden ärztlichen Krankschreibung auf ein Erscheinen der
Betreffenden bestehen oder alternativ eine ärztliche
Bettlägerigkeitsbescheinigung fordern. Trotz Krankschreibung könnten die
Betreffenden einen Termin wahrnehmen.
Ebenfalls häufen sich die Fälle, nach denen Sanktionen wegen
„fehlender Mitwirkung“ ausgesprochen werden, weil auf sonderbare Weise
immer wieder Unterlagen auf dem Postweg verloren gehen. Häufig wird auch
der Versuch, dies zu umgehen, indem die geforderten Unterlagen
persönlich im jeweiligen Jobcenter abgegeben werden, gezielt sabotiert.
Entgegen inzwischen mehrfach ergangener gegenteiliger Rechtssprechung
wird seitens der Mitarbeiter der Jobcenter eine schriftliche Bestätigung
zur Übergabe der Unterlagen verweigert. Dieses Verhalten dürfte jedoch
kaum auf persönliche Präferenzen der Mitarbeiter zurückgehen, sondern
seine Ursache in internen Dienstanweisungen haben. Es ist sogar ein Fall
bekannt, bei dem eine Mitarbeiterin am Informationscounter die Annahme
von Dokumenten mit der Begründung verweigert hat, dass dies außerhalb
der Dienstzeit der Arbeitsvermittler nicht zulässig wäre. Anschließend
wurde ein Security-Mitarbeiter aktiv, indem er seinerseits nun sogar den
Einwurf in den Hausbriefkasten zu verhindern suchte.
Am Ende all dieser Verhinderungshandlungen steht immer wieder das
Gespenst der Regelsatz-Sanktion. Sanktionen, mithilfe derer interne
Vorgaben zu Sanktionsquoten erreicht und somit Einsparungen erzielt
werden sollen. Ob die Faktenlage Sanktionen überhaupt sachlich
rechtfertigt, spielt so gut wie keine Rolle.
Realitäten aus der Arbeitsverweigerungs-Praxis
Der Kernvorwurf gegenüber Arbeitslosen lautet regelmäßig, dass diese
sich weigern würden, ihnen angebotene Arbeit anzunehmen. Sie seien zu
faul dazu. Sie würden lieber bis mittags im Bett liegen, um
anschließend, die erste Flasche Bier in der Hand haltend, mit der
anderen Hand die Fernbedienung des Fernsehers zu betätigen. Dies wird
medial auch gern mit den passenden gestellten Fotos
vermittelt. Alternativ hierzu wird ebenfalls der arbeitsscheue
Drückeberger, welcher schon früh 7 Uhr mit der Flasche Korn am Kiosk
seinen Saufkumpanen zuprostet, den Lesern populistisch als
Stigmatisierungsopfer angeboten. Boulevardmedien setzen diese Vorurteile
mit der ihnen eigenen verhetzenden Kampagnenfähigkeit in die Welt und
erreichen damit einen, wenngleich kleineren, Teil der Bevölkerung.
Früher oder später greifen die vermeintlich seriösen Medien dies in
abgeschwächter Form auf und erzielen damit hohe Zustimmungsquoten, da
dies ja schon zuvor von anderer Seite festgestellt wurde, während sie
ihrerseits diese Vorurteile weniger pauschaliert und nunmehr aus
seriöser Quelle bestätigen.
Doch schon der oben dargelegte Anteil der „Meldeversäumnisse“ von 70
Prozent an den Sanktionen zeigt, dass diese Vorurteile wenig Bezug zur
Realität haben. Doch auch wenn man sich dem kleineren Teil der so
apostrophierten „Arbeitsverweigerungen“ zuwendet und die einzelnen Fälle
näher betrachtet, hält das simple Stigma des
„Die-sind-bloß-zu-faul-zum-arbeiten“ den Fakten meist nicht stand. Das
kann zum Einen der studierte Informatiker, der zuletzt 10 Jahre als
Netzwerk-Systemadministrator gearbeitet hat und der nun zu einem
Weiterbildungkurs „Grundlagen des Umgangs mit Computern“
zwangsverpflichtet wird, sein. Oder die Einzelhandelskauffrau, welche
ein kostenloses mehrwöchiges Praktikum zur Eignungsfeststellung in genau
dem Unternehmen absolvieren soll, welches direkt zuvor ihre
Festanstellung gekündigt hatte. Oder die Ablehnung eines 1-Euro-Jobs,
bei dem immer wieder gebrauchte Puzzlespiele gelegt werden müssen,
um diese auf Vollständigkeit zu prüfen. Oder die massenhafte
Zwangszuweisung zu mehrwöchigen „Erprobungsphasen“ beim
Internet-Giganten Amazon ohne Entlohnung.
Nur, um kurz nach Bekanntwerden dieses Skandals, laut einer Sprecherin
der damaligen Arbeitsagentur „ein Fehler, der korrigiert werden muss“,
die zulässige Maximaldauer solcher „Erprobungsphasen“ seitens des
Gesetzgebers von vier auf sechs Wochen anzuheben.
Oder die unter Sanktionsdrohung nicht ablehnbare Annahme von
unbezahlten, mehrmonatigen Praktika mit der vagen – meist unerfüllten –
Hoffnung auf eine darauffolgende Festanstellung.
Hinzu kommt noch eine Vielzahl von Tatbeständen, welche sich aufgrund
ihrer Komplexität nicht sachgerecht auf 3 oder 4 Sätze beschränken
lassen.
Anhand dieser nur exemplarischen Beispiele lässt sich mehr als
erahnen, dass der jahrelang aufgebaute Mythos der „Arbeitsverweigerer“
nur ein Popanz ist, um Stimmung in der Öffentlichkeit gegen die von
Erwerbsarbeit Ausgeschlossenen zu erzeugen. Diesen wird die Rolle der
Sündenböcke zugeschoben, um im gelegten Nebel der dann hagelnden
Beschimpfungen die Rahmenbedingungen für die Noch-Inhaber von
Erwerbstätigkeits-Stellen ebenfalls weiter zu verschlechtern.
Sanktionen – die Allzweckwaffe
Sanktionen haben neben den beschriebenen Wirkungen der Einsparung von
Ausgaben sowie der Verbreitung von Angst unter den davon Betroffenen
ein weiteres Ziel: Die allgegenwärtige Bedrohung mit Sanktionen soll die
Leistungsempfänger zu „freiwilligen“ Verhaltensreaktionen zwingen,
welche ohne Sanktionen so nicht möglich wären und in derem Gefolge die
nächsten ausgelegten Fallstricke auf sie warten.
Wie ein aktueller Fall
aus Chemnitz eindrucksvoll nachweist, wurde ein Chemnitzer Arbeitsloser
nach einer mehrmonatigen (!) Eignungsfeststellung, für welche ihm die
Träger abschließend eine „sehr gute“ bzw. sogar „ausgezeichnete“ Eignung
attestierten, durch das Jobcenter zu einer, angeblich für die
Durchführung der Weiterbildung notwendigen, psychologischen Begutachtung
geschickt. Eine Weigerung, diese durchführen zu lassen, hätte als
„fehlende Mitwirkung“ eine Sanktion seitens des Jobcenters nach sich
gezogen. Diese psychologische Begutachtung diagnostizierte nun
plötzlich, völlig im Widerspruch zu den vorherigen
Eignungsfeststellungen, gravierende Defizite bei dem Chemnitzer, welche
gar in der Diagnose einer „psychischen Behinderung“ gipfelten. Selbst
die örtliche Jobcenter-Sprecherin musste zugeben, dass hauptsächlich
finanzielle Kriterien die Grundlage für die Einschaltung des
psychologischen Dienstes darstellen. So ist es also nicht
ausgeschlossen, dass Arbeitssuchende zu diesem Dienst zur Begutachtung
geschickt werden, um eine Weiterbildungsmaßnahme zu verhindern und somit
die damit verbundenen Kosten einzusparen. Diese Art der
Zwangspsychatrisierung aus völlig irrationalen Gründen ist durch nichts
zu rechtfertigen und weckt schreckliche Erinnerungen an die finstersten
Kapitel deutscher Geschichte.
So wie im geschilderten Fall über die Chimäre „Sanktion“ letztendlich
die Weiterbildung eines Arbeitslosen verhindert wurde, so wollte der
Chef des Brandenburger Jobcenters nur wenige Wochen zuvor Arbeitslose zu
Weiterbildungsmaßnahmen zwingen.
Bezeichnenderweise ebenfalls mit dem Mittel der Sanktion. Während also
einerseits mittels Sanktionen Arbeitslose zu Weiterbildungen, welcher
Art auch immer, gezwungen werden sollen, wird andererseits unter
Zuhilfenahme von Sanktionsdrohungen die Absolvierung einer Weiterbildung
verhindert. Es fällt zunehmend schwer, logisch nachvollziehbare Muster
hinter bestimmten Vorgaben zu entdecken.
Niederschlag gefunden hat dieser Vorfall jedoch nur in der regionalen
Presse. Überregional hingegen widmen sich die Medien stattdessen dem
dreißigsten Aufguß der Frage „Wollen Arbeitslose überhaupt arbeiten oder
haben sie es sich in der sozialen Hängematte römisch-dekadent bequem
gemacht?“, mit der sie die Stammtischdiskussionen beständig am Köcheln
halten. So werden Ressentiments in der Bevölkerung hervorgerufen bzw.
aufrecht erhalten, während gleichzeitig Informationen und Fakten, welche
diese Weltsicht ins Wanken bringen würden, den Menschen vorenthalten
werden.
Ein neuerlicher Fall unterstreicht die Entmündigungswirkung durch
Sanktionen. So wurde Arbeitslosen in der Region Nienburg die Teilnahme
an einem Rauchentwöhnungskurs
„angeboten“. Wie standardisiert üblich, wurde sofort auf der Einladung
bei Nichtteilnahme mit Sanktionen gedroht. Ist es schon prinzipiell
nicht nachvollziehbar, welche berufliche Qualifizierung ein
Rauchentwöhnungskurs darstellen soll, geschweige denn welches
Arbeitsangebot, so muss man sich die Frage gefallen lassen, ob ein
solcher Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen, wieder mit
dem Druckmittel „Sanktion“, mit dem Selbstbestimmungsrecht überein zu
vereinbaren ist.
Insgesamt bleibt zu konstatieren, dass mittels beständig drohender
Sanktionen Menschen zu konformen Verhaltensweisen gezwungen werden. Sie
werden unter der Bedrohung der Zerstörung ihrer Existenzgrundlage in ein
gewünschtes Verhaltenskorsett gepresst. Jedes im Amtsdeutsch
euphemistisch genannte „Angebot“ wird somit, unabhängig von dessen
Sinnhaftigkeit, Absurdität oder gar Kontraproduktivität, zum Zwang.
Dadurch ist der Repressionscharakter des gesamten Hartz-IV-Systems
hinreichend gekennzeichnet.
Sanktionen – ein never-loose-Instrument der Jobcenter
Die Sanktionierungspolitik ist so konstruiert, dass sie für die
Jobcenter ein völlig gefahrloses Unterfangen darstellt. Selbst wenn ohne
die geringsten sachlichen Gründe Sanktionen ausgesprochen werden,
bestehen für die Behörde keinerlei Gefahren, sondern nur Chancen. Da
eine nicht unerhebliche Anzahl der Betroffenen die immer
undurchsichtiger werdende Rechtslage nicht ausreichend kennt und
selbstverständlich auch die Jobcenter nicht an deren verbesserter
Kenntnis interessiert sind, legen diese Personen auch kaum den möglichen
Widerspruch ein. Ein weiterer Teil der Sanktionierten ist durch die
permanente Repressionsdrohung so eingeschüchert, dass er trotz
Grundkenntnissen über seine Widerspruchsmöglichkeit darauf verzichtet.
Doch auch im Falle der informierten und ausreichend selbstbewussten
Betroffenen, die daraufhin den üblichen prozessualen Vorgang von
„Widerspruch – Ablehnung des Widerspruchs – Klage vor dem Sozialgericht“
in Angriff nehmen, entsteht den Jobcentern auch im Falle einer
Niederlage vor Gericht kein Schaden. Das Maximum, welches sie „erleiden“
können, ist die Verpflichtung zur Sanktionsrücknahme und damit zur
Zahlung. Ein Zustand, der ohne die Aussprache einer Sanktion ohnehin dem
Ist-Zustand entsprechen würde. Dies bedeutet für den Fall, bei dem ohne
eine berechtigte Grundlage eine Sanktion ausgesprochen wird: Die
gesetzeskonforme Anwendung verpflichtet das Jobcenter zu einer
sofortigen Zahlung des vollen Regelsatzbetrags – das worst-case-Szenario
der gerichtlichen Niederlage zwingt das Jobcenter zur Zahlung des
vollen Regelsatzbetrags nach Durchlaufen dieser Instanzen. Ein Risiko
existiert für das Jobcenter nicht, es fallen weder Säumniszuschläge an
noch „rollen Köpfe“.
Erschwerend kommt nun noch hinzu, dass seit einer Gesetzesänderung
2009 ein eingelegter Widerspruch keine aufschiebende Wirkung bezüglich
der Sanktion hat. So wird Menschen, die ohnehin schon am Rande des
Existenzminimums leben müssen, eben dieses entzogen – auch wenn die
rechtlichen Voraussetzungen hierfür gar nicht vorliegen. Ein weiterer
Skandal, verborgen unter einem Berg von Skandalen.
Unterschreitung des Existenzminimums durch Sanktionen
All die berechtigt vorgebrachte kritische Hinterfragung an der Praxis
von Sanktionen kann jedoch vernachlässigt werden, wenn man sich der
grundsätzlichen Frage stellt, ob Sanktionen generell gesetzeskonform
sind. Obschon die verschiedenen Regelsatzhöhen sowohl für 2010, noch vor der Verkündung des Bundesverfassungsgerichtsurteils am 09.02.2010, als auch für 2011,
nach der vermeintlichen Neuberechnung, äußerst zweifelhaft sind, da sie
aufs Neuerliche die Kriterien des BVerfG-Urteils nach Transparenz der
Ermittlung und nach Bedarfsgerechtigkeit nicht erfüllen, soll das an
dieser Stelle nicht Punkt der Betrachtungen sein. Vielmehr muss die
berechtigte Frage gestellt werden, ob ein von der Regierung selbst als
solches bezeichnetes Existenzminimum unterschreitbar sein kann und darf.
Schon allein anhand der reinen Begrifflichkeit des „Existenzminimums“
kommen starke Zweifel auf, ob es überhaupt zulässig ist, ein Minimum,
mit welchen Mitteln auch immer, zu unterschreiten. Denn eine Steigerung
des Superlativs „Minimum“ im Sinne eines (noch) minimaleren Minimums ist
ein undenkbares und unlogisches Paradoxon. Dies mag zwar als eine eher
unwichtige Randnotiz dieser Betrachtung angesehen werden, doch es
beschreibt auch auf sprachlicher Ebene sehr deutlich, wie
widersprüchlich schon allein der Grundgedanke von Sanktionen ist.
Das hat auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar
2010, welches sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze
auseinanderzusetzen hatte, in mehreren Anmerkungen bestätigt. Der
damalige BVerfG-Vorsitzende, Hans-Jürgen Papier, erklärte das Grundrecht
„eines menschenwürdigen Existenzminimums“, welches sich aus „der
Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes in Verbindung mit dem
Sozialstaatsprinzip“ ergibt, für „unverfügbar“.
Dabei definiert das BVerfG das Existenzminimum keineswegs nur als die
Notwendigkeiten zur Sicherung der rein physischen Existenz. Das BVerfG
erklärte einen „verfassungsrechtlichen Leistungsanspruch“, welcher
sowohl die physische Existenz des Menschen als auch ein Mindestmaß an
Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu
gewährleisten habe.
Der Wortlaut wie auch der Sinn dieser Feststellungen ist somit absolut eindeutig:
- das Existenzminimum ist definiert als die Summe aller materieller
Aufwendungen, welche für die physische Existenzsicherung sowie ein
Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und
politischen Leben notwendig sind
- die Höhe des vollständigen Regelsatzes, welcher transparent und
bedarfsgerecht zu ermitteln ist, entspricht dem Existenzminimum
- das Existenzminimum ist unverfügbar, das heißt, es darf auf keinen Fall unterschritten werden
Die Zusammenführung dieser drei Feststellungen kann bezüglich der
Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen nur zu einem Schluss führen: Die
Durchsetzung von Sanktionen und damit die Unterschreitung eines
verfassungskonformen Existenzminimums ist verfassungswidrig. Da es sich
bei der vollen Höhe des Regelsatzes um das Existenzminimum handelt, gilt
dies auch für jede beliebige Höhe einer Sanktion. Denn schon mit dem
Entzug des ersten Euro wird dieser Zustand erreicht.
Auch an das Existenzminimum geknüpfte Bedingungen mit dem Ziel,
dieses zu unterschreiten, sind somit verfassungswidrig und folglich
rechtsunwirksam. Damit wird auch die Vielzahl dubioser Sachverhalte
obsolet, welche dafür missbraucht werden, um Sanktionen zu
rechtfertigen. Die Unterschreitung des Existenzminimums und dessen mögliche Folgen
Wird durch die Zulassung von Sanktionen seitens des Gesetzgebers wie
auch durch deren Durchführung mithilfe der Mitarbeiter der Jobcenter das
Existenzminimum unterschritten, müssen sich diese Personen auch den
daraus resultierenden Folgen stellen. Durch die Unterschreitung des
Existenzminimums werden die davon Betroffenen gezwungen, auf andere
Weise diesen Fehlbetrag auszugleichen. Auch abseits der rechtlichen
Würdigung des Sanktions-Sachverhalts ist es mehr als nur lebensfremd,
nun anzunehmen, dass die Betroffenen sich friedlich zum Sterben auf die
Straße legen werden. Genau dies wird aber unausgesprochen vorausgesetzt.
Nachdem die Betroffenen schon den „sozialen Tod“ gestorben
sind, da sie mit dem Verlust der Arbeit gleichzeitig auch die Akzeptanz
der Öffentlichkeit als gleichberechtigte Mitmenschen verloren haben und
dem sie ob der strukturellen Gegebenheiten in wütender Ohnmacht
gegenüberstehen, sollen sie nun auch noch den realen eigenen Tod
stillschweigend und widerstandslos hinnehmen. Dies ist natürlich ebenso
zynisch wie wirklichkeitsfremd.
Infolgedessen werden die Sanktionierten gezwungen, sich ihr
Existenzminimum auf die eine oder andere Art und Weise selbst zu
organisieren. Wenn Menschen durch den Entzug ihrer Lebensgrundlage so
sehr an die Wand gedrängt werden, ist es nicht auszuschließen, dass sie
in ihrer existentiellen Not zum für sie letzten Mittel, einer
kriminellen Tat, greifen, um ihr Überleben zu sichern. Der Verantwortung
für diese Art der Notwehr zur Sicherung der eigenen Existenz, sei es
nun Raub, Diebstahl oder Vergleichbares, müssen sich die eigentlichen
Verursacher bewusst sein – ob es ihnen gefällt oder nicht. Die
Verantwortung auf diejenigen abzuschieben, denen sie durch ihr Handeln
die Existenzgrundlage verweigern, zeugt von einer völlig unzureichenden
Durchdringung der realen Situation. Ihr Handeln schafft die Ursachen für
die sich daraus eventuell ergebenden Reaktionen der Notwehr. Davon
können sich weder die Gesetzgeber noch die Mitarbeiter der Jobcenter
freisprechen.
In Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit
Die Gefahr solch dramatischer Entwicklungen würde entfallen, hätten
bei der derzeit geltenden Gesetzgebung das Grundgesetz sowie die schon
zuvor angeführten Anmerkungen im Zuge des BVerfG-Urteils vom 09.02.2010
die notwendige Beachtung erhalten. Doch nur, indem all das ignoriert
wurde, konnte ein Antrag zur Abschaffung von Sanktionen
im Bundestag überhaupt erst abgelehnt werden. Dies muss umso
befremdlicher wirken, da die im Bundestag vertretenen 143 Juristen mit
beinahe einem Viertel die mit Abstand größte Berufsgruppe
stellen. Dass Juristen den Sinn des Grundgesetzes sowie eines Urteils
des Bundesverfassungsgerichts nicht erfassen können, erscheint kaum
glaubhaft. Und wenn dies so wäre, würde (zurecht) ihre Eignung als
Mandatsträger mehr als nur anzuzweifeln sein.
Dabei ist es jedoch nicht ausreichend, nur den Antragsablehnern ihre
mangelnde Grundgesetzestreue entgegenzuhalten. Wer sich in einem solch
eklatanten Fall auch nur der Stimme enthält, trägt dazu bei, die
bestehenden ungerechten, grundgesetzwidrigen Verhältnisse zu
zementieren. Denn das Schweigen zu ungerechten Verhältnissen sowie die
gezielte Verweigerung von möglichen Re-Aktionen wirken als eine
Befürwortung und Begünstigung dieser Verhältnisse. Dies hat auch der
Theologe Martin Niemöller erst aus eigenem leidvollen Erleben verstehen lernen müssen. Deshalb ist es notwendig, auch die schweigenden Befürworter nicht der Kritik zu entziehen.
Die sofortige Abschaffung von Sanktionen – nur der erste Schritt
Die Abschaffung der Sanktionspolitik kann nur ein erster Schritt sein
– aber ein sofortiger. Darüber hinaus ist die vollständige Beseitigung
der Gesetze, die unter dem Begriff der Agenda 2010 subsummiert werden,
dringend notwendig und schnellstmöglich durchzuführen. Diese Gesetze
haben bei einem nicht geringen Teil der Bevölkerung unnötige Härten
bewirkt und sie in zunehmender Armut und tiefer Perspektivlosigkeit
versinken lassen.
Stattdessen ist es notwendig, die Sozial- wie auch die
Wirtschaftspolitik völlig neu auszurichten und wieder das Kriterium in
den Mittelpunkt des politischen Handelns zu rücken, welches gemäß
Grundgesetz der Mittelpunkt zu sein hat: Das Wohl aller Menschen.
* Lutz Hausstein (44), Wirtschaftswissenschaftler, ist als Arbeits-
und Sozialforscher tätig. In seinen 2010 und 2011 erschienenen
Untersuchungen „Was der Mensch braucht“ ermittelte er einen alternativen
Regelsatzbetrag für die soziale Mindestsicherung. Ko-Autor des Buches
„Wir sind empört“ der Georg-Elser-Initiative Bremen
Nachdem die gleichgeschalteten Medien das Thema bedingungsloses Grundeinkommen all die Jahre weitgehend erfolgreich ignoriert haben, wenn sie nicht versuchten es lächerlich zu machen ("Geld fürs nichts tun"), wurde Herr Ralph Boes nun für den 04.12.12 zur Maischberger-Sendung eingeladen - über 3 Jahre und 9 Monate nachdem Susanne Wiest am 10.03.2009 bei ihr im Studio zu Gast war. Der Grund dabei ist aber nicht das Thema BGE, sondern Hartz IV und die fragwürdigen Auswirkungen von Sanktionen nach §31 SGB II.
Ich hoffe dabei sehr, daß die Lösungsmöglichkeit Nummer 1 unserer sozialen Probleme diesmal ohne Schaum vor dem Mund der Gegner diskutiert werden kann. Weiterhin hoffe ich, daß Frau Maischberger ausnahmsweise etwas Abstand von ihrer üblichen Zwangsjacken-Moderation nimmt, bei der sie gezielt steuert wann und was jemand reden darf. Ihr stark eingeschränkendes, manipulatives Frage-Antwort Spiel läßt üblicherweise keine natürlichen Dialoge zu. Aber das hat sie mit allen Moderatoren wie Jauch, Plasberg, Will und Illner gemein - gleichgeschaltet eben.
Bei der Ankündigung der Gäste auf ihrer Homepage, hat sich die Redaktion bei Ralph eine Dreistigkeit erlaubt:
Für die Ohren der geneigten Leser hört sich das folgendermaßen an:
Herr Boes hat darauf reagiert und am 30.11.12 den folgenden Text vorgeschlagen:
Die Redaktion hat eine Revidierung in Aussicht gestellt, aber erst ab Montag, den 03.12.12, weil die zuständige Person über das Wochenende nicht verfügbar sei. Seit dem 03.12.12 wurde nun das Bild entfernt (wegen einer Urheberrechtsverletzung) und folgender Text veröffentlicht:
Ich habe mir die Sendung angesehen und muß leider sagen, daß sie sehr weit hinter meinen Erwartungen blieb. Wie kaum anders zu erwarten waren Herrn Alts und Herrn Söders Beiträge an Kaltschnäutzigkeit kaum mehr zu übertreffen. Herr Boes hat sich anfangs etwas schwer getan sich zu konzentrieren, wurde jedoch im Laufe der Sendung besser. Die Putzfrau überraschte mit ihrer arg eingeschränkten Sichtweise, von der sie scheinbar auch nicht abrücken wollte. Möglicherweise war sie eine gekaufte Meinungsprostituierte, dieser Verdacht wurde jedenfalls mehrmals auf Facebook geäußert. Jemand bemerkte, daß es nicht ihr erster Fernsheauftritt war. Über die Moderatorin Frau Maischberger muß ich wohl nicht mehr viel sagen. An ihr merkt man besonders deutlich, wie die Politiker die Medien unter Kontrolle haben. Wenn sie ihre Aufgabe nicht erfolgreich ausführen würde, hätte jemand anders längst ihren Job übernommen. Es war auffallend, daß sie nahezu nie einen Gast zu Ende reden ließ, sie stets mitten im Satz unterbrach um durch ihr strenges Frage-Antwort-Spiel die Richtung der Talkshow gezielt zu bestimmen. Auf diese Weise ist eine natürliche Diskussion unmöglich - mit Absicht.
Schade, daß Herr Boes auf alle ihre Tricks reingefallen ist. Frau Maischberger hat am Anfang der Sendung belanglose Fragen gestellt um ihn ausgiebig reden zu lassen, somit wurde sein Kontingent an Redezeit weitgehen aufgebraucht und ihm blieb später, wenn es wirklich darauf ankam, nicht mehr genug Redezeit übrig, um mit Gegenargumenten zu kontern. Weiterhin fällt es einem aufmerksamen Zuschauer schnell auf, daß die Moderatorin Dialoge unter den Gästen weitgehend unterbindet, in dem sie nahezu pausenlos Fragen stellt und bestimmt, wann jemand wie lange antworten darf.
Wenn Herr Söder den Rekord der Unverschämtheit mal wieder versucht hat zu brechen, meldete Herr Boes sich vorsichtig, wie ein artiger Junge in der Schule. Natürlich hat die Gesprächsleiterin ihm deswegen auch nie das Wort erteilt, sondern nur dann, wenn er an der Reihe war ihre Frage zu beantworten. Obwohl Frau Kipping auch eher zu den höflichen Personen gehört, im Gegensatz zu Alt und Sölder, hat sie mit ihrer kleinen Stimme sich schon besser durchgesetzt und dadurch einige gute Argumente dargelegen können.
Übrigends, ist euch das Ungleichgewicht der Diskutanten auch aufgefallen? Wir haben mit Heidi Ralfs, Markus Söder, Gisela Muth, Heinrich Alt und Sandra Maischberger 5 Befürworter und Unterstützer des Ungerechten Systems gegenüber Ralph Boes und Katja Kipping nur zwei Kritiker. Die 74 Minuten lange Sendung aufgeteilt auf 7 Personen ergibt etwa 10 Minuten Redezeit pro Person. Das wären aber auch 50 Minuten Zeit für eine Seite gegenüber 20 Minuten für die andere. Für wie blöd hält Frau Maischberger eigentlich ihre Zuschauer?
Es ist mir im Verlauf der Sendung überdeutlich aufgefallen, daß das Mikrofon von Herrn Alt außergewöhnlich laut eingestellt war, während das Mikro von Herrn Boes eher leiser war. Das hilft natürlich enorm, in einer Runde wo der lauteste Recht hat. Alles in allem war diese Sendung nur ein weiterer Beweis dafür, daß unsere angeblich unabhängigen Medien an einer Lösung der wichtigsten, gesellschaftlichen Probleme nicht interessiert sind. Alles was Herr Alt und Herr Sölder von sich gegeben haben, könnte in relativ kurzer Zeit problemlos widerlegt werden, wenn der Gegenseite nur mehr Zeit zugestanden würde. Künstlicher Zeitdruck und dauerndes Unterbinden von Schlagabtausche durch gleichzeitiges Geplapper, bei dem niemand etwas versteht - das ist kein Zufall.
Üblicherweise widert es jeden vernünftigen Menschen an solchen Gesprächen zuzuhören, wenn er sich unvoreingenommen ein Bild der Problematik aufgrund der dargebotenen, sich arg widersprechenden Informationen machen möchte. Ich jedenfalls, bin sehr angewidert von derm Ausmaß der Primitivität, in der angeblich erwachsene Menschen miteinander reden. Ich fordere eine unabhängige Moderation, die an eine Herbeiführung von Erkenntnissen interessiert ist und nicht an eine Vernebelung. Weiterhin fordere ich für derart wichtige Themen, daß diese Diskussionen live und mit offenem Ende gesendet werden. Es findet überhaupt keine Teilnahme der Bürger zu Hause mehr statt. Warum nicht Telefonanrufer zulassen, die ihre Fragen und Meinungen mit einbringen können? Haben die Machthaber so viel Angst sich zu blamieren?
── Kommentar ──
Ich kenne ihn nicht persönlich. So bleibt mir nur der Standpunkt aus der Sicht des Zuschauers, den er ja überzeugen wollte. Die, die er bereits auf seiner Seite hat, muss er ja nicht überzeugen. Entsprechend die Lobhudelei auf seinem Profil. Es wird nicht begriffen dass Ralph die Zielgruppe nicht erreicht, wenn er sich elitär bis esoterisch gibt. Der Normalbürger ist schon überfordert, wenn die Nachrichten länger als 5 Minuten bei einem Thema bleiben.
Hartz IV-Sanktionen: ZDF, Handelsblatt, Anne Will und andere verbreiten statistischen Unfug
„Er hob hervor, dass die mehr als eine Million Sanktionen nur gegen 3,2 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger oder 146.000 Menschen verhängt worden seien.“
Selbst wenn es zutreffen sollte, dass der „BA-Sprecher“ (ZDF) dies tatsächlich hervor hob, stellt sich die Frage: Müssen Journalisten oder Journalistin-nen solch einen offensichtlichen Unfug verbreiten ohne eine solche Meldung kritisch zu hinterfragen? Mehr als eine Million Sanktionen (innerhalb von 12 Monaten) gegen „nur“ 146.000 Menschen? Etwa sieben Sanktionen pro Kopf (sieben Sanktionen pro Kopf, im Durchschnitt!!!) innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten!? Fragt man da nicht mal nach?
Die Statistik der BA kann diese „gut gemeinte“ (?) Aussage jedenfalls nicht bestätigen. Auf die Frage, ob sich ermitteln ließe, gegen wie viele verschiedene Menschen sich die 1,017 Millionen neu fest-gestellten Sanktionen in den 12 Monaten von August 2011 bis Juli 2012 richteten, nannte die Statistik der BA erwartungsgemäß eine wesentlich höhere Zahl. ImVerlauf dieser 12 Monate waren insgesamt 555.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Alg II) mindestens einmal von einer gegen sie verhängten Sanktion betoffen.
Das heißt: es waren mehr als dreieinhalb mal so viele Menschen direkt von Sanktionen betroffenwie von ZDF, Handelsblatt, „Anne Will“ und anderen (online) berichtet. Indirekt waren noch deutlich mehr, denn nicht alle sanktionierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben in einer sogenannten „Single-Bedarfsgemein-schaft“. Im Juli 2012 kamen im Durchschnitt auf 1.000 sanktionierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 880 weitere Personen, darunter über 500 Kinder im Alter von unter 18 Jahren, die mit diesen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft (BG) lebten.
Unterstellt man diese BG-Struktur für alle 555.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im Verlauf der 12 Monate von August 2011 bis Juli 2012 von mindestens einer Sanktion betroffenwaren, ergibt sich daraus eine Zahl von über eine Million Menschen (555.000 mal 1,88 oder 555 mal 1.880), darunter mehr als 277.000 Kinder im Alter von unter 18 Jahren (555.000 mal 0,5 oder 555
mal 500).
Was kommt bei raus, wenn nachts vor laufender Kamera ein schalumwickelter, sanktionierter, im Schneidersitz verharrender Hartz-IV empfangender Hungerleider und selbsternannter Philosoph, ein deutsch-bayerischer, populistischer Staatsminister für Finanzen und öffentlichkeitswirksamer Verfechter der Sandmännchen-Sendung, eine sozialpolitische und rotgefärbte Sprecherin der Linksfraktion, eine deutsche, leicht zerfleddert wirkende Putzfrau ohne Migrationshintergrund, eine mit Botox und anderen Chemikalien aufgeblasene Unternehmerin für Kosmetikprodukte (die niemand braucht) und der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit unter Aufsicht der gestrengen Herrin Sandra Maischberger über das Thema "Wer arbeitet, ist der Dumme?" diskutieren?
Richtig! Es kam aber noch schlimmer: Es war weniger als NICHTS. Ralph Boes musste schmerzhaft erfahren, dass nicht der der Dumme ist, der arbeitet, sondern der, der sich mit Maischberger in einen Sofakreis setzt. Sich dann auch noch in Schneidersitz-Widerstandshaltung und weinrotem Schal zu positionieren, geht überhaupt nicht, Herr Boes. Lange, baumwollene Halstücher sind ausschließlich affektierten Tenören und vielleicht noch Harald Glööckler vorbehalten - solche abgrenzenden Attitüden gebühren sich nicht für einen frischsanktionierten Empfänger von Leistungen, die nach dem wegen Untreue strafrechtlich verurteilten Herrn "Peter Hartz" benannt worden sind. Auch ihre Gestik stimmte nicht mit dem überein, was sie versucht haben zu erklären. Wäre der O-Ton am Color-TV abgedreht worden und hätte man erraten müssen, über was sie gerade fabulieren, wäre ein jeder zweifelsfrei darauf gekommen, dass sie mithilfe von ausufernden Gesten versuchen, die Planetenabstände unseres Sonnensystems im Maßstab 1:1 zu erklären.
Interessant auch die Rolle der Putzfrau in dieser sinnfreien Diskussionsrunde. Machte Frau Heidi Ralfs doch allen klar, dass man seinen Kindern als positives, arbeitendes Vorbild fungieren sollte, damit diese später auch bereit sind, ausbeuterische, prekäre Jobs im Niedriglohnsektor anzunehmen und somit auch künftig dafür gesorgt ist, dass es Unternehmen geben wird, die von den Jobcentern unseres Landes indirekt durch "Aufstockung" der dort arbeitenden Menschen subventioniert werden und erst durch diesen widrigen Umstand betriebswirtschaftlich existenzfähig und unternehmerisch tätig werden können. Ja, wirklich sehr vorbildlich, Frau Ralfs. Bereits im zarten Welpenalter sollten sich Hunde gefälligst an die Leine von Frauchen oder Herrchen gewöhnen - so gesehen lag die Putzfrau schon richtig, was ja vom bayerischen Finanzminister auch ordentlich goutiert wurde.
Als die botoxbehandelte, glattgebügelte, 90-jährige Unternehmerin Gisela Muth dann zu dem Thema Stellung bezog und nochmals darauf hinwies, dass sie eine erfolgreiche Unternehmerin in der Kosmetikbranche sei, war ich mir nicht mehr ganz sicher, ob ich noch die Sendung "Menschen bei Maischberger" sehe oder ob ich aus Versehen auf ein anderes Programm gezappt habe und gerade "Frankenstein Reloaded" gezeigt wird und Victor Frankenstein ein neues Monster erschaffen hat. Aber nein, alles war korrekt. Frau Gisela Muth wurde nicht von Victor Frankenstein erschaffen, sondern mut(h)ierte mithilfe ihrer eigenen Kosmetika zu einem undefinierbaren, hirnamputierten Etwas. Sinnvolle Promotion für ihre Produktreihe war das jedenfalls nicht. Aber was solls, scheiß der Hund drauf, die Sendung strotzte nur so von Sinnfreiheit, da kam es darauf auch nicht mehr an.
Der neben einem seiner Arbeitgeber (Ralph Boes) sitzende Heinrich Alt bewies einmal mehr, dass er von den Vorgängen in seiner Behörde keinen blassen Schimmer hat. Ist ja auch nicht weiter verwunderlich, denn Herr Alt ist in erster Linie damit beschäftigt, den Begriff "Arbeitslosigkeit" immer wieder neu zu definieren, damit Statistiken im Wahljahr 2013 besser rüberkommen und Ursula von der Leyen die immer gleiche Leyer abspulen kann:
Wir haben in Deutschland so viel Beschäftigung wie noch nie. Wir haben die geringste Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung. Wir haben die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Europa ...
Menschen und Mutanten (Gisela Muth) bei Maischberger - 74 Minuten verschwendete Lebenszeit.
Einziger Lichtblick in dieser Runde: Katja Kipping, die mit geistreichen Antworten auf zutiefst polemische Fragestellungen der Gastgeberin Sandra Maischberger verbal perfekt parierte und es verstand, den Spieß gegen Maischberger umzudrehen. Ohne Katja Kipping wäre der Schneidersitz-Revoluzzer Ralph Boes vollends abgesoffen - so aber stand ihm das Wasser nur bis zum Hals.
Ralph Boes, fast verhungert und bei Maischberger fast abgesoffen.
Volker Faust
Medienkonstrukt Heidi Ralfs
Hat die Maischberger Redaktion nur schlecht recherchiert oder stimmen die Aussagen der Reinigungskraft Heidi Ralfs in der Maischberger
Sendung "Wer arbeitet, ist der Dumme" vom 4. Dezember einfach nicht?
Ist auf der Maischberger Seite des ARD folgender Wortlaut zu lesen:
„Nach fast fünf Jahren in der Arbeitslosigkeit fand Heidi Ralfs eine Anstellung als Reinigungskraft.“ Nach den mir vorliegenden Unterlagen, war in den letzten zehn Jahren bei der Agentur für Arbeit und im Jobcenter bundesweit keine Heidi Ralfs als arbeitslos gemeldet. Weiterhin gibt Ralfs bei Maischberger an, dass sie seit rund sieben Jahren bei der Compact Service Gruppe GmbH in Flensburg unbefristet tätig sei. Dass die compact service Gruppe GmbH ein Zeitarbeitsunternehmen ist, wird verschwiegen. Sie geht mit rund 1200 Euro netto bei einem Stundenlohn von 8,82 Euro brutto nach Hause. Und sie arbeitet Nacht für Nacht rund zehn Stunden. Die Nachtzuschläge von 25 Prozent – vergessen. Ebenso vergessen, dass die compact Service gruppe GmbH dem BZA-DGB angeschlossen ist. Demnach beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bei dauerhaften Mitarbeitern höchstens 40 Stunden pro Woche. Eine schriftliche Anfrage bei der Redaktion Maischberger ergab, dass Ralfs über das Heute Journal im ZDF als auch über einen Bericht in Die Welt entdeckt wurde. Ein Bericht über Niedriglohnarbeiterinnen und deren Motivation in Höhe des Hartz IV-Satzes zu knechten. Ralfs gibt weiter an, stolz nicht mehr auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein. Fünf Jahre war sie ohne geregeltes Einkommen. Aus der ehemaligen Schifffahrtsbranchen-Mitarbeiterin wurde bis zum Schluss eine Pflegekraft für ihre Eltern als auch für sich selbst: drei
Krebserkrankungen hat sie durchgestanden.
Bei ihrer Jobsuche erhielt sie nur Absagen. Berücksichtigt man noch einen angedachten Fahrweg nach Flensburg, hat Ralfs Anerkennung verdient. Eine ebenso schriftliche Anfrage bei der Meldebehörde Flensburg / Glücksburg kennt keine Heidi Ralfs. Heidi Ralfs – wer sind sie wirklich?
Es entscheidet der Blickwinkel
Dass die Medien aus unterschiedlichsten Blickwinkeln schreiben, ist hinlänglich bekannt. So schreibt Die Welt daß Ralfs bis zwei Uhr morgens arbeitet. Bei einem Stundenlohn von 8,82 Euro plus Zuschläge und komme so auf rund 1300 Euro bis 1500 Euro netto. Bei Maischberger gibt sie an 8,82 Euro brutto die Stunde zu erhalten und auf die Frage durch Maischberger mit wie viel Geld sie nach Hause gehe, wird ihr durch Maischberger die Summe von rund 1200 Euro bis 1300 Euro in den Mund gelegt. Ebenso verhält es sich mit den Arbeitszeiten. Arbeitet sie bei Die Welt bis zwei Uhr morgens, so bei Maischberger bis 3 Uhr oder 4 Uhr morgens.
Ralfs als ein Medienkonstrukt
Fakt ist jedoch, Ralfs kennt keinen Bezug von Hartz IV. Hartz IV gibt es seit 2005. Die Aussage „unregelmäßiges Einkommen“ sagt nichts
darüber aus, von welchem Geld sie gelebt habe. So kann nur davon ausgegangen werden, dass Ralfs ein „Medienkonstrukt“ darstellen soll und
ihre Aussagen entsprechend zuvor von Seiten der Medien konstruiert sind. Auch bei einem Nettomonatslohn von rund 1200 Euro hat sie mehr als ein Hartz IV-Empfänger. Dieser erhält im Schnitt 800 Euro. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, eine tatsächliche reale Person zu nehmen, die bei einem Stundenlohn von rund 6,50 Euro in einem Sonnenstudio oder bei 4,50 Euro als Pizzafahrer einer großen bundesweiten Pizzakette tätig ist. Dann wäre es zumindest jemand gewesen, welcher aufstockend von Hartz IV lebt und mit Stolz sagen könnte: „Mir geht es auch um die Anerkennung.“ Unabhängig einer Bewertung über das System Hartz IV – sondern auch in Anbetracht eines bedingungslosen Grundeinkommens.
Quellen: Tarifgemeinschaft BZA-DGB, Maischberger Sendung vom 04.12.12, Infozeitarbeit, Dialog-Service, compact Service Gruppe,
“Die Welt”