Thursday, 10 February 2011

Hartz und die Grundrechte


Am 6.4.2001 sagte der seit Oktober 1998 als Bundeskanzler amtierende Rechtsanwalt Gerhard Schröder in einem Interview mit der Bild-Zeitung auf die Reporter-Frage: es gibt knapp 4 Millionen Arbeitslose und fast 600.000 offene Stellen, was stimmt da auf dem Arbeitsmarkt nicht?
"Wer arbeiten kann, aber nicht will, der kann nicht mit Solidarität rechnen. Es gibt kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft! Das bedeutet konkret: wer arbeitsfähig ist, aber einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann die Unterstützung gekürzt werden. Das ist richtig so."
 
Anstatt auf die Reporter-Frage zu antworten und zu erklären, warum es nicht genug Stellen für die zahlreichen Arbeitslosen gibt, hat der Bundeskanzler die Frage als Gelegenheit benutzt, das Feindbild der faulen Arbeitslosen als Schmarotzer der Gesellschaft in die breite Öffentlichkeit zu setzen.  

Seit dieser Aussage von Gerhard Schröder führt die Regierung mit all ihren Behörden einen beschämenden Krieg gegen die Ärmsten der Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren, um damit von ihrer Unfähigkeit oder fehlenden Bereitschaft abzulenken, die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen Bürgern ein ausreichendes Einkommen im Einklang mit den Menschenrechten ermöglicht wird.

Die Regierung ist für die Schaffung der Voraussetzungen dafür verantwortlich, dass die Bürger in Deutschland ihre im Grundgesetz verankerten Menschenrechte verwirklichen können, und nicht dafür, die Menschenrechte einzuschränken, damit die Bürger in ein totalitäres System passen.


Gerhard Schröder hat mit seiner Aussage bewiesen, dass er das Grundgesetz ignoriert, auf das er als Kanzler der Bundesrepublik Deutschland einen Eid geschworen hat, denn das Grund-gesetz verleiht in Artikel 12 allen Deutschen ausdrücklich das Recht, ihren Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen, und kennt Arbeitszwang höchstens für Strafgefangene.  

Wenn jemand arbeiten kann, so ist noch lange nicht gesagt, dass er in dem bisherigen System auch die Möglichkeit findet, gegen Bezahlung das zu tun, was er arbeiten will. Aus einer Nicht-erwerbstätigkeit aber zu schließen, dass jemand nicht arbeiten will, und ihm Schmarotzertum zu unterstellen und die Solidarität der Gesellschaft mitsamt den Menschenrechten zu entziehen, zeugt von einer faschistoiden Ausgrenzungs-Mentalität, die mit der im Grundgesetz auf Basis der Menschenrechte und Grundfreiheiten begründeten Gesellschaftsordnung nichts zu tun hat.  

"Wer arbeitsfähig ist, aber einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann die Unterstützung gekürzt werden."  Mit dieser Aussage hat Gerhard Schröder 2001 den Kern des späteren Hartz-Konzeptes mit seinen Sanktionsparagraphen 31 SGB II und 144 SGB III vorweggenommen, so dass man sich fragen muss, wozu er am 22.2.2002 noch die 15-köpfige Hartz-Kommission unter der Leitung von Peter Hartz, Vorstandsmitglied der Volkswagen AG, einsetzte. Die Kommission bestand aus Mitgliedern der Firmen DaimlerChrysler, Deutsche Bank, BASF, Roland Berger, McKinsey und Market Access, sowie Gewerkschaftsvertretern von IG Metall und Verdi, einem Landes-Minister für Arbeit und Soziales, dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, dem Präsidenten eines Landesarbeitsamtes, einem Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks sowie einem Vertreter der Universität Potsdam und des Wissenschafts-zentrums Berlin und legte im August 2002 ihre Vorschläge (Hartz I bis IV) auf den Tisch, womit die Arbeitslosenzahl von damals rund 4 Millionen innerhalb von 4 Jahren halbiert werden sollte. Ein Ziel, das mehr als verfehlt wurde, denn 2006 gab es trotz aller statistischen Tricks dem Jahresbericht der Arbeitsagentur zufolge mit 4,5 Millionen offiziellen Arbeitslosen mehr Arbeitslose als 2003. Mit der Auswahl der Kommissionsmitglieder stellte der Bundeskanzler jedoch sicher, dass das Konzept von einer Mehrheit der Meinungsführer getragen, und damit in der Bevölkerung als notwendige Maßnahme durchsetzbar sein würde. 

Inzwischen muss das ab Januar 2003 eingeführte Hartz-Konzept zu 100 % als gescheitert angesehen werden, denn nicht nur wurden und werden die Menschenrechte mit Füßen getreten, wofür Gerhard Schröder und seine Nachfolgerin im Amt nach Art. 65 des Grundgesetzes die Verantwortung zu tragen haben, sondern es lässt sich auch keinerlei Verbesserung der Integration von Erwerbslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt konstruieren. Man muss sich das einmal vorstellen: 2001, als Schröder medienwirksam das bis heute verbreitete Feindbild der faulen Arbeitslosen in die Welt setzte, gab es laut Jahresbericht der Bundesagentur für Arbeit einen durchschnittlichen Bestand von 506.141 offenen Stellen für 3,85 Millionen Arbeitslose. 2006, 2 Jahre nach Einführung der 4. Hartz-Stufe, gab es einen durchschnittlichen Bestand von 389.130 ungeförderten, offenen Stellen für 6,7 Millionen erwerbsfähige Bezieher von Arbeitslosenunterstützung, so dass sich die Schwierigkeit, eine Stelle zu finden, für die Erwerbslosen in diesen Jahren durch die Hartz-Gesetze mehr als verdoppelt hatte, weil nun 17,2 Erwerbslose auf eine offene Stelle kamen, während es 2001 nur 7,6 Erwerbslose pro Stelle waren. Diese aufschlussreichen Zahlen sind aus den im Internet veröffentlichten Jahresberichten der BA für die Jahre 2000 bis 2007 hier in einer Tabelle zur Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes zusammengestellt. 

Es fällt in dieser Tabelle auf, dass die Zahl der Leistungsbezieher (Bezieher von Arbeitslosen-unterstützung) 2001 unter jener der Arbeitslosen lag, weil nicht alle Arbeitslosen auch Arbeitslosenunterstützung erhalten haben, wogegen die Zahl der Leistungsbezieher ab 2005 weit über der offiziellen Arbeitslosenzahl liegt. Dabei geht es nicht um Peanuts, sondern um 2,48 Millionen Erwerbslose, die beispielsweise 2007 aus der offiziellen Arbeitslosenzahl herausgerechnet wurden, obwohl sie Arbeitslosenunterstützung erhalten haben, damit in der Öffentlichkeit mit einer sinkenden Arbeitslosenzahl um Zustimmung für die Regierungspolitik geworben werden konnte. Auf Seite 51 ihres Jahresberichts schrieb die Bundesagentur (BA): "2007 erhielten jahresdurchschnittlich 6.247.000 erwerbsfähige Menschen Lohnersatz-leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II". Warum angesichts von 6,25 Mio Empfängern von Arbeitslosenunterstützung die offizielle Arbeitslosenzahl für das Jahr 2007, das heute von der Verwaltung als das Boomjahr des Rückgangs der Arbeitslosigkeit gepriesen wird, mit nur 3,76 Mio angegeben ist, fordert eine Erklärung! 

Ein großer Teil dieser Differenz erklärt sich dadurch, dass in § 16 Abs. 2 SGB III kurzerhand der Satz eingefügt wurde: "Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos". Und schon war durch diese Umdefinition der Arbeitslosigkeit die Arbeitslosen-zahl manipulierbar geworden (2007 beispielsweise befanden sich 1,19 Mio Personen in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, die den Arbeitsmarkt unmittelbar entlastet haben, weil sie nicht als arbeitslos gezählt wurden, obwohl sie Arbeitslosenunterstützung erhalten haben, S. 74). Da die Leistungsbezieher durch die Sanktionsparagraphen (31 SGB II und 144 SGB III) unter Androhung einer stufenweisen Kürzung ihrer Arbeitslosenunterstützung bis auf Null zur Teilnahme an diesen 'Maßnahmen' gezwungen werden, hat die Regierung es in der Hand, die offizielle Arbeitslosenzahl zu steuern, und sie tut das über Zielvereinbarungen nach § 48 SGB II zwischen Arbeitsministerium und Bundesagentur, die diese Vorgaben an die Arbeitsmarkt-verwaltungen vor Ort weitergibt, wo sie durch Anwendung von Zwang auf die Erwerbslosen umgesetzt werden. In dem Jahresbericht heißt es dann bezüglich der Arbeitslosengeld I-Empfänger nüchtern: "2007 traten bundesweit 639.000 Sperrzeiten ein, das sind 21 % mehr als im Vorjahr" (S. 57). Und zu den Arbeitslosengeld II-Empfängern findet man auf Seite 58 den stolzen Satz: " Im Dezember waren 130.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige mit 176.000 Sanktionen belegt. Damit waren 24 % mehr erwerbsfähige Hilfebedürftige sanktioniert als im Vorjahresmonat." 

Das ist der 'Erfolg' der 'Hartz-Reform', die hohe Zahl der ohne rechtsstaatliches Verfahren, aus dem Stand heraus bestraften Hilfebedürftigen, die sich in irgend einer Form der staatlichen  Schikane nicht unterworfen haben, sowie der Höchststand an Zwangsarbeit in Deutschland seit dem 3. Reich! Hier von einem Höchststand an Erwerbsarbeit zu sprechen, wie das beispielsweise der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der CDUCSU-Fraktion, Rechtsanwalt Dr. Röttgen in der ARD-Sendung 'Menschen bei Maischberger' vom 10.3.2009 getan hat, um damit Susanne Wiest zu widersprechen, die von regulärer Beschäftigung ausging und sagte, Erwerbsarbeit sei weniger geworden, ist ein trauriges Beispiel dafür, mit was für einer Betonmentalität heute Politik gemacht wird. Die Aussage von Herrn Röttgen ist zwar nicht falsch, weil er sich auf die amtliche Statistik der BA berufen kann, sie ignoriert aber die dort vorgenommene Umdefinition des Arbeitsbegriffes und den Anteil an Zwangsarbeit, die zu diesem irreführenden Höchststand geführt haben. 

Dass die 'Hartz-Reform' von Regierung und Medien als Erfolg dargestellt wird, ist eine Verdrehung der Tatsachen und eine skandalöse Schönfärberei. Noch 2002 war die 'Bundesanstalt für Arbeit' in ihrem Jahresbericht auf Seite 90 so ehrlich zu schreiben: "So richtig Vermittlungsoffensive, Job-AQTIV-Gesetz und weitere Initiativen zur Verbesserung der Qualität des Vermittlungsprozesses sind, so wichtig ist die Erkenntnis ihrer quantitativen Grenzen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Die wesentliche Schranke ergibt sich aus der Knappheit an Vakanzen (offenen Stellen) und der begrenzten Möglichkeit, ihre Laufzeit abzukürzen. Deshalb werden gerade auf regional schwierigen Arbeitsmärkten die Chancen der Vermittlungsoffensive skeptisch beurteilt. Es bedarf also vor allem komplementärer gesamtwirtschaftlicher Rahmen-bedingungen. ... Die Vorstellung, mit einer Vermittlungsoffensive sei das Nötige und Menschenmögliche zum Abbau der Arbeitslosigkeit getan, wäre also nicht nur abwegig, sondern auch gefährlich. Dies liefe nicht nur großenteils auf eine Individualisierung von Arbeitsmarktrisiken hinaus, sondern hielte möglicherweise auch von einer wirksameren Politik ab." 

Im Klartext heißt das: es gibt zu wenig freie Arbeitsstellen, und jedes Hinwegtäuschen über diese Tatsache belastet die Arbeitslosen und verhindert die notwendige Korrektur in der Wirtschaftspolitik! 

Auch der Direktor des Arbeitsamtes Konstanz beispielsweise besaß 2001 noch die Eigenständigkeit, dem Schröder-Ausspruch vom 6.4. zu widersprechen und sagte am 12.4. in einem Interview mit dem Südkurier: "Wir verwalten keine Faulenzer ... Wenn ich 10.500 Arbeitslose habe und gerade noch 1.800 Stellen, dann wird deutlich: Es geht nicht um Drückeberger. Es müssen auch Stellen da sein." Inzwischen ist auch dieser Arbeitsamts-direktor eingebunden worden in die verordnete Schönfärberei und vermeldet nur noch positive Entwicklungen am Arbeitsmarkt. 

"Wer arbeitsfähig ist, aber einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann die Unterstützung gekürzt werden." Dieser mit "das ist richtig so" bekräftigte Satz von Gerhard Schröder verschweigt, dass es die Regierung mit ihren untergebenen Behörden ist, die darüber entscheidet, was für einen Bürger als zumutbar anzusehen ist und was nicht. Das ist ein totalitärer Anspruch, wie er einer Planwirtschaft entspricht, nicht aber einer Marktwirtschaft, und schon garnicht den Menschenrechten. Ob ein Job für jemanden zumutbar ist, entscheidet heute die Hartz IV-Behörde bzw. die Agentur für Arbeit, ebenso ob jemand arbeitsfähig ist, und ob er einen zumutbaren Job abgelehnt hat. Gegen diese behördlichen Entscheidungen gibt es heute in Deutschland ebenso wenig effektiven Rechtsschutz wie gegen die behördlichen Entscheidungen zur Ausgrenzung der Juden im 3. Reich nach den Nürnberger Gesetzen vom 15.9.1935, in denen es beispielsweise in §§ 1 und 2 des Reichsbürgergesetzes heißt: "Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist". "Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen." Weiter heißt es in § 4 der Durchführungsverordnung: "Ein Jude kann nicht Reichsbürger sein." 

Mit den Nürnberger Gesetzen von 1935 wurden die jüdischen Mitbürger zu Menschen minderen Rechts gestempelt, wie die Hartz-Gesetze heute die Erwerbslosen entrechten und der Zwangsarbeit oder Obdachlosigkeit ausliefern. Damit soll bei Weitem nicht die Lage der Opfer verglichen werden, wohl aber die Mentalität der Regierung und ihrer Behörden - und natürlich die Mentalität einer breiten Öffentlichkeit, die mit ihrer nach wie vor bestehenden Ausgrenzungs-Bereitschaft diese Regierung trägt und damit zeigt, dass die Mehrheit der Deutschen sich bis heute nicht klargemacht hat, dass die Wurzeln des totalitären Faschismus nicht in einer Person, sondern im Denken liegen und in der fehlenden Achtung vor den für alle Menschen geltenden Grundrechten. 

Man darf nie vergessen, dass Adolf Hitler in Deutschland durch Wahlen an die Macht gekommen ist. Deshalb können die Hartz-Gesetze auch nicht verteidigt werden mit dem Argument, sie seien von einer gewählten Regierung eingeführt worden, wie das die Gerichte in Wiederholung ihres Verhaltens aus dem 3. Reich gerne tun. In der deutschen Rechtsordnung  gibt es bis heute keine wirksamen Vorkehrungen, die eine totalitäre Entwicklung verhindern würden, da es - zur Überraschung vieler gutgläubiger Bürger - keinen effektiven Grundrechts-schutz in Deutschland gibt. Aus dem Grund wurde diese Initiative gestartet, der sich alle anschließen können! 

Wir veröffentlichen hier eine Musterklage gegen Hartz IV und empfehlen allen von Sanktionen Betroffenen, bei ihrer Kreisverwaltung einen Antrag auf Sozialhilfe nach SGB XII zu stellen und nach Ablehnung desselben beim Sozialgericht auf Bewilligung bedingungsloser Sozialhilfe zu klagen. Ebenso empfehlen wir allen von Hartz IV Betroffenen, sich nicht selbst durch vorbehaltlose Zeichnung einer 'Eingliederungsvereinbarung' zu entrechten, sondern es auf einen Eingliederungs-Verwaltungsakt ankommen zu lassen und gegen diesen unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Argumentation aus der Musterklage wegen zwangsweiser Unterwerfung unter grundrechtswidrige Gesetze beim Sozialgericht Klage einzureichen, zusammen mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage, da die Regierung im Zuge der fortschreitenden Entrechtung der Erwerbslosen mit Wirkung vom 1.1.2009 in § 39 SGB II die aufschiebende Wirkung (d.h. Ungültigkeit des Verwaltungsaktes bis zur gerichtlichen Entscheidung) einer solchen Klage aufgehoben hat.         Wir betonen aber, dass dies eine allgemeine Information für Betroffene darstellt und keine Rechtsberatung, so dass jeder Leser selbst für den Umgang mit dieser Information verantwortlich ist.  

Erwerbslose sind nicht nur Wähler, sondern auch die besten Konsumenten, da sie jeden Cent, den sie erhalten, zu Markte tragen. Deshalb dient die bedingungslose Unterstützung der Erwerbslosen der Konjunktur und verhindert das mit dem Hartz-Konzept geförderte Lohndumping, mit dem sich die Regierung ein Eigentor schießt!  

1992 erhielt der amerikanische Ökonom Gary Stanley Becker den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften, weil er u.a. erklärt hatte, dass das ganz normale Alltagshandeln als Produktion von Nutzen zu sehen ist: der Erwerb von Gütern dient nach seiner 'neuen Konsumtheorie' nicht dem Konsum, sondern ist eine Form der Produktion, der Produktion von Nutzen. Haushalte und Familien sind keine bloßen Konsumenten, sondern Produzenten. Es sind kleine Betriebe zur Produktion der Mittel zum Leben. Sie produzieren unter Einsatz von Zeit, Talent und eingekauften Marktgütern alle die Dinge, die das Leben erst lebenswert machen. Es gibt nach seiner von der Soziologie übernommenen Ansicht keinen systematischen Unterschied zwischen der Produktion von Nutzen und der Produktion der Güter, mit denen dann wieder Nutzen produziert werden kann (Prof. Hartmut Esser, Universität Mannheim, in "Soziologie, Spezielle Grundlagen" Band 4). In diesem Sinne gibt es also keinen Unterschied zwischen einem Empfänger von Sozialleistungen und einem Unternehmer, wie das ja auch die Grundrechte für alle Menschen fordern. 

Die Produktion von Nutzen wird nur durch Zeit und Geld begrenzt. Diese beiden Produktionsfaktoren werden den Erwerbslosen in Deutschland aber unsinnigerweise mit den Hartz-Gesetzen in SGB II und III von der Regierung streitig gemacht, so dass die Regierung für die Vernichtung der Nutzen-Produktion dieser Menschen verantwortlich ist. Auch in dieser Sprache der Soziologie bedeutet die Verhartzung der Sozialpolitik eine gezielte Vernichtung von Human-Kapital; sie schadet dem Wohl des Volkes und muss schnellstmöglich beendet werden! 



Quelle: Grundrechtsschutzinitiative

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