Wednesday, 30 November 2011

Was würdest Du tun ?










Stelle dir vor, du hast bei einem Wettbewerb folgenden Preis gewonnen: Jeden Morgen, stellt dir die Bank 86.400,- Euro auf deinem Bankkonto zur Verfügung. Doch dieses Spiel hat auch Regeln, so wie jedes Spiel bestimmte Regeln hat.



Die erste Regel: 

alles was du im Laufe des Tages nicht ausgegeben hast, wird dir wieder weggenommen, du kannst das Geld nicht einfach auf ein anderes Konto überweisen, du kannst es nur ausgeben. Aber jeden Morgen, wenn du erwachst, eröffnet dir die Bank eine neues Konto mit neuen 86.400,- Euro für den kommenden Tag.



Die zweite Regel: 

die Bank kann das Spiel ohne Vorwarnung beenden, zu jeder Zeit kann sie sagen: Es ist vorbei. Das Spiel ist aus. Sie kann das Konto schließen und du bekommst kein neues mehr. Was würdest du tun?

Du würdest dir alles kaufen was du möchtest? Nicht nur für dich selbst, auch für alle Menschen die du liebst, vielleicht sogar für Menschen die du nicht kennst, da du das nie alles nur für dich alleine ausgeben könntest. Du würdest versuchen, jeden Cent auszugeben und ihn zu nutzen oder?

Aber eigentlich ist dieses Spiel die Realität: jeder von uns hat so eine Bank, wir sehen das nur nicht. Die Bank ist die Zeit. Jeden Morgen, wenn wir aufwachen, bekommen wir 86.400 Sekunden Leben für den Tag geschenkt und wenn wir am Abend einschlafen, wird uns die übrige Zeit nicht gutgeschrieben. Was wir an diesem Tag nicht gelebt haben, ist verloren, für immer verloren. Gestern ist vergangen, jeden Morgen beginnt sich das Konto neu zu füllen, aber die Bank kann das Konto jederzeit auflösen, ohne Vorwarnung.

Was also machst du mit deinen täglichen 86.400 Sekunden?

Monday, 21 November 2011

Das wahre Gesicht des Verfassungschutzes


Wer keine Nazi-Morde will, muss den Verfassungsschutz auflösen

Wer glaubt, dass der Verfassungsschutz die Verfassung und die Demokratie schützt, der ist entweder noch sehr jung, von Natur aus naiv, oder er gehört zum Club der offiziellen Märchenerzähler, also zur Regierung. Was Geheimdienste machen, lässt sich nicht aus dem Namen der Organisation ersehen, sondern eher aus den Unterrichtsplänen der Agentenschulen, wie der SOA in den USA. Da geht es nicht um den Schutz der Verfassung und der Demokratie, sondern ...


  • um das Verüben von Attentaten, um Methoden zum Töten von Personen und das Verwischen von Spuren,
  • um das Anzetteln von Aufständen, um False Flag Operations, um das Anwerben und Führen von Agenten,
  • um Wahlfälschung und Wahlbetrug und
  • um das Abhören, Ausforschen und Kontrollieren von Politikern und Führungskräften.

[...]  Die eigentliche Aufgabe des Verfassungsschutzes ist nicht der Schutz der Verfassung, sondern die Überwachung Deutschlands auf antikapitalistische Bewegungen hin, also sowohl auf „nationalistische“ , rechte wie auf „sozialistische“ , linke hin, und besteht darin, keine Bewegung zuzulassen, die der weitergehenden Plünderung von Land und Bevölkerung durch US-Firmen und Banken entgegenwirken könnte.

Siehe auch » Desinformierte Leser

[...]  Mit so eigentlich vom Verfassungsschutz ferngesteuerten Demos von dummen Glatzköpfen in Springerstiefeln, [...] will man in der Bevölkerung den Widerwillen gegen rechte Parteien schüren und die Politiker dazu bringen, mehr Überwachung der Deutschen zu finanzieren.

[...]   Ändern wird sich nichts. Die rechtsradikale Bedrohung wird politisch weiter gebraucht, und willige Arbeitslose, die für Geld Nazis spielen, werden sich weiterhin finden. Wollte man die rechtsradikalen Verbrechen wirklich stoppen, müsste man den Verfassungsschutz auflösen.



Quelle

Sklaven ohne Ketten

Thursday, 17 November 2011

Das Bundesverfassungsgericht braucht (mehr) Kompetenz


Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 9.2.2010:

L e i t s ä t z e  zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010

  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
  2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
  3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
  4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen. 


Am 3.7.2008 urteilte das BVerfG:

L e i t s a t z  zum Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008

- 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 -

§ 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verletzt die Grundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.
 
Das BVerfG setzte im Hartz-IV-Urteil eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 und im Wahlrechtsurteil bis zum 30. Juni 2011. Am 24. März 2011 wurde vom Bundestag das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Am 29.09.2011 wurde das Bundeswahlgesetz vom Bundestag geändert.

Die Frist beim Hartz-IV-Urteil wurde um 83 Tage überschritten, die Frist beim Wahlrechtsurteil um 91 Tage. Zählt man die Zeit vom Urteil bis zum Gesetzesbeschluss, dann kommt man beim Hartz-IV-Urteil auf 408 Tage und beim Wahlrechtsurteil auf 1183 Tage.


Was heißt das?

Das BVerfG setzt angemessene Fristen innerhalb derer Ausschüsse und Plenum ausreichend Zeit bekommen eine Neuregelung zu treffen. Denn bei Hartz IV hatte der Gesetzgeber 325 Tage und beim Wahlrecht sogar 1092 Tage Zeit.


Was ist das Fazit?

Das Fazit lautet: Das Bundesverfassungsgericht ist dem Gesetzgeber einfach egal. Denn das BVerfG hat keine Möglichkeit zu rügen, zu sanktionieren oder eigeninitiativ zu handeln. "Wo kein Kläger, da kein Richter". Dies wiederum hat zur Folge, dass die Schutz- und Kontrollfunktion über unsere Verfassung, die dem BVerfG aufgetragen, vollends ins Leere läuft.


Was sind die Möglichkeiten?

1. Das Gericht bekommt die Möglichkeit öffentlich den Gesetzgeber zu rügen oder anzumahnen.
2. Das Gericht schafft nach Ablauf von Fristen, ggf. sogar nach erneuter Fristsetzung eine Übergangsregelung.
3. Wenn in einem BVerfG-Urteil ein Frist gesetzt wird, dann wird das Verfahren vor dem BVerfG in einen Schwebezustand versetzt, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen hat, die vom BVerfG automatisch erneut überprüft wird.


Persönliches Fazit:

Recht und Gesetz sind an Verfassung und die Menschenwürde gebunden. Verfassungswidrigkeiten können vorkommen, aber sie müssen beseitigt werden. Werden sie das nicht, dann hat das Bundesverfassungsgericht keine Funktion mehr und das Grundgesetz wäre ohne Wert.


Quelle

Wednesday, 2 November 2011

Die fleißige Ameise





Jeden Morgen kam die fleißige Ameise fröhlich zur Arbeit. Sie liebte ihre Arbeit.
Hier verbrachte sie die meiste Zeit des Tages schwer arbeitend, immer ein Liedchen summend.
Sie arbeitete fleißig vor sich hin.

Der Generaldirektor, ein dicker fetter Käfer, stellte fest, dass es niemanden gab, der die Ameise beaufsichtigte. So konnte es nicht weitergehen!
Er schuf einen Supervisor Posten und stellte einen Mistkäfer mit viel Erfahrung ein. Die erste Sorge des Mistkäfers war, die Arbeitszeit zu standardisieren. Er erstellte hierzu verschiedene Reports. Bald darauf benötigte der Mistkäfer eine Sekretärin, die diese Reports vorbereitete, und man stellte eine Spinne ein, die ein Archiv einrichtete und Telefonanrufe entgegennahm.

Und in der ganzen Zeit, arbeitete die Ameise froh und munter weiter, denn ihre Arbeit gefiel ihr und von Zeit zu Zeit summte sie ein Liedchen.
Der Generaldirektor war begeistert von der Arbeit des Mistkäfers, und fragte ihn nach grafischen Darstellungen und Zukunftsanalysen. So wurde es nötig, eine Fliege einzustellen, als Helfer für den Supervisor. Sie kauften der Fliege ein Laptop, mit dem sie die Reports schön bunt gestalten konnte.

Die fleißige Ameise summte schon bald kein Liedchen mehr, beschwerte sich, dass sie so viel Schreibkram auszufüllen hatte, anstatt zu arbeiten.
Daraufhin beschloss der Generaldirektor, dass ein Administrator für die Abteilung, in der die Ameise arbeitete, her musste.
Diese verantwortungsvolle Aufgabe wurde der Heuschrecke übertragen, die als erstes verlangte, dass man ihr einen speziellen Sessel kaufen solle.
Natürlich brauchte sie auch ein Auto, einen Laptop und einen Zugang zum Internet. Und selbstverständlich brauchte sie auch einen persönlichen Assistenten, die Kröte, die schon an ihrem alten Arbeitsplatz als Sekretärin für die Heuschrecke gearbeitet hatte.

Die Ameise sang nicht mehr. Sie wurde immer unruhiger und nervöser.

"Wir müssen ein Gremium beauftragen, Daten für eine Studie über die arbeitende Gesellschaftsschicht zusammentragen und einen Bericht verfassen."
Gesagt, getan. Die dafür ausgesuchten Spezialisten machten sich gegen ein beträchtliches Entgelt sogleich monatelang an die Arbeit.
In der Zwischenzeit stellte der Generaldirektor fest, dass die Abteilung, in der die fleißige Ameise munter vor sich hin arbeitete, nicht mehr den gleichen Profit wie früher erwirtschaftete.

Er wandte sich an die Eule, eine Expertin in Sachen Betriebswirtschaft, die Tausende von Euro bekam. Sie sollte analysieren und diagnostizieren, was zu tun sei. Die Eule wirbelte drei Monate in allen Büros der Firma herum. Dann legte sie einen Abschlussbericht vor, der besagte: "Sie haben zu viel Personal, es sollten Stellen abgebaut werden." Dem Expertenbericht der Eule folgend, entließ der Generaldirektor die Ameise, die immer so fleißig arbeitete und ihre Arbeit liebte.


Und die Moral von der Geschichte

Es sollte dir nicht im Traum einfallen, eine fleißig arbeitende, fröhliche Ameise zu sein. Es ist viel besser eine Heuschrecke oder ein Mistkäfer zu sein, wenn auch unnütz und unfähig. Diese brauchen keinen Supervisor, es stresst sie niemand. Wenn du nicht anders kannst, als fleißig und arbeitsam zu sein, dann zeige niemandem, dass du fröhlich bist und dass dir deine Arbeit Freude macht! Erfinde von Zeit zu Zeit ein Unglück, jammere und beschwere dich, damit es niemandem in den Sinn kommt, dich zu beneiden, nur weil du Spaß an deiner Arbeit hast.